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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/21/084

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Die Prüfung der Person und des Wirkens unseres ehemaligen Bürgermeisters von Helms durch Frau Schlapkohl hat ein Ergebnis gebracht, über das man aus heutiger Sicht nicht einfach hinwegsehen kann.

 

Unter dem Ansatz historische Erinnerung und Verantwortung für die Vorgänge und Geschehnisse des Dritten Reichs auch für zukünftige Generationen in Tornesch erlebbar zu halten, schlagen wir vor, den Namen von-Helms-Straße zu erhalten und ergänzend drei Informationstafeln zu entwerfen.

 

Die Informationstafeln sollen die Person des Bürgermeisters, seine Aufgaben und Verantwortung zur Zeit des Dritten Reiches in Tornesch darstellen, erläutern und aus heutiger Sicht in einen kritischen Kontext setzen. Den Entwurf möge Frau Schlapkohl auf Basis ihrer Rechercheergebnisse übernehmen.

 

Die Straße umzubenennen und damit die Erinnerung zu tilgen, verhindert die Weitergabe eines örtlichen Bezugs zum Dritten Reich, seiner Organisation und auch lokaler Verbrechen. Wir sollten vermeiden, dass Erinnerung ausradiert und eine kritische Auseinandersetzung mit örtlichen Geschehnissen des Dritten Reichs für zukünftige Generationen nicht mehr möglich ist.

 

Beschlussvorschlag

  1. Für die von Helms Straße sollen drei Informationstafeln entworfen werden, auf denen mit den Rechercheergebnissen von Frau Schlapkohl der historische Kontext aufgezeigt und erläutert wird. Die Infotafeln sollen in einer angemessenen, wahrnehmbaren Größe entworfen und in der von-Helms-Straße platziert werden.

 

  1. Es soll ergänzend geprüft werden, ob ein Stolperstein für die geschädigte Frau Anna Jacoby im Pastorendamm gesetzt werden kann. Die Übernahme der entstehenden Kosten durch Spenden von Mitgliedern der CDU Tornesch wird begrüßt.

 

  1. Ein Leitfaden für die zukünftige Vergabe sowie die Aufarbeitung von aktuellen Straßennamen soll erstellt werden. Im Leitfaden soll auch angezeigt werden, dass zukünftige Straßennamen in Tornesch nicht mehr nach Persönlichkeiten benannt werden sollen. Der Leitfaden soll in einer Satzung eingebunden werden, um langfristig eine gesicherte Anwendung zu gewährleisten. Es ist hierbei durch die Verwaltung zu prüfen, ob eine eigenständige Satzung erforderlich ist oder diese zum Beispiel in die „Satzung der Stadt Tornesch über das Anbringen von Straßenschildern, Hausnummern und die Vergabe von Straßennamen“ eingebunden werden kann.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Beschlussvorschlag


 

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Anlagen

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