Beschlussvorlage - VO/21/406
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanung 2022 für den Teilhaushalt 4
hier: Beratung über die für den Ausschuss relevanten Ansätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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Nov 8, 2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Die für den Ausschuss relevanten Teile des Teilhaushaltsplans 4 sind dieser Vorlage beigefügt.
Im Ergebnisplan wurde im Produkt 111850 GLM-Park- und Gartenanlagen für die Pflege und Bewirtschaftung der Grünanlagen der in den vorangegangenen Jahren gewählte Ansatz von 220.000 EUR zzgl. einer Preissteigerung von 5.000 EUR, insgesamt somit 225.000 EUR veranschlagt. Der in den letzten beiden Jahren gewählte Ansatz von 190.000 EUR ist auch angesichts der deutlichen Vergrößerung von städtischen Grünflächen (Tornesch am See, zuletzt Riesenweg/Elfenstieg) nicht mehr auskömmlich.
Außerdem wurde gemäß Beschlusslage des Umweltausschusses für den Ausbau und die Pflege des Apfelweges ein Ansatz von 10.000 EUR veranschlagt.
Im Produkt 511000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen wurden im Konto Geschäftsaufwendungen – Bebauungspläne 20.000 EUR für die Fortführung der Ortskernentwicklung vorgesehen. Im Konto Landschaftsplan (Teil-) -Fortschreibung wurden keine eingeplant. Die Fortschreibung des Landschaftsplanes ist überfällig, konnte in den vergangenen Jahren jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Bisher veranschlagte Mittel hierfür werden nicht übertragen.
Der in 2020+2021 reduzierte Ansatz für die bienenfreundliche Bewirtschaftung von Grünanlagen (Blühflächen) im Produkt 561000 Aufgaben des Umweltschutzes in Höhe von 6.000 EUR wurde ebenfalls für 2022 analog angesetzt. Im gleichen Produkt wurden die Mittel für Hilfen für die Landwirtschaft Extensivierungs- /Umstellungshilfen entsprechend der Beschlusslage auf 0 EUR reduziert.
Eine relevante Ansatzveränderung gibt es im Produkt 561500 Baum- und Grünflächenkataster. Das Konto Sanierung von Bäumen + Baumkataster ist für 2022 von 80.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht worden. Damit steigen die Kosten für die Baumpflege im zweiten Jahr in Folge deutlich. Aus diesem Konto werden a) die jährlich verpflichtend erforderlichen externen Baumkontrollen und b) nicht selbst durchzuführende Baumpflegemaßnahmen (resultierend aus den Kontrollen) beglichen. In 2021 konnten nicht alle festgestellten Maßnahmen abgearbeitet werden, was jedoch nicht unüblich ist. Im Rahmen der Kontrolle 2022 werden somit mutmaßlich überdurchschnittlich viele Maßnahmen festgestellt werden. Zudem gab es eine nicht unerhebliche Preissteigerung für die externen Leistungen für die Baumkontrolle und vor allem für die Baumpflege.
Im investiven Bereich wird mit der Mittelveranschlagung für den Bau der Veloroute ein bereits bekanntes Projekt finanziert. Die avisierte Förderung liegt hier bei 100%! Für 2022 werden lediglich Planungsmittel benötigt, in den Folgejahren dann Baukosten. 2022: 1.000 EUR, 2023: 286.000 EUR, 2024: 230.000 EUR, 2025: 60.000 EUR.
Außerdem soll in 2022 eine weitere Radwegausbaumaßnahme umgesetzt werden. Der Esingerwohldweg soll analog der Kleinen Twiete von der (maroden) Spurbahn zum asphaltierten Radweg ausgebaut werden. Auch für diese Maßnahme sollen Fördermittel beim Kreis Pinneberg beantragt werden. Die Baukosten belaufen sich auf 280.000 EUR bei einer maximalen Förderung von 195.000 EUR.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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