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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/415

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Die für den Ausschuss relevanten Teile des Teilhaushaltsplans 4 sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Folgende Projekte sind oder waren durch gesonderte Beschlussvorlagen beschrieben und nicht in der der Vorlage erläutert:

 

-          -          Anbau Lehrerzimmer Fritz-Reuter-Schule (1.500.000 EUR)**

-          -          Anbau Mensa Fritz-Reuter-Schule (3.000.000 EUR)**

-          -          Neubau der Königsberger Straße (700.000 EUR)*

-          -          Neubau Wachsbleicherweg zwischen Norderstraße und Königsberger Straße (300.000 EUR)*

-          -          Sanierung einer Wohnung im Hörnweg 7 (175.000 EUR)

-          -          Unterhaltung der Gemeindestraßen, Geh- und Radwege sowie Wirtschaftswege (insgesamt 812.000 EUR)

-          -          Ausbau des Esinger Wohldweges für den Radverkehr (280.000 EUR, 195.000 EUR Förderung, Beratung im Umweltausschuss)

 

* Diese beiden Projekte werden erst durch Beschlussvorlagen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 29.11.2021 vorgestellt werden können. Ggf. Ist daher ein Sperrvermerk mit aufzunehmen, der durch die Ratsversammlung im Rahmen der abschließenden Beschlussfassung zum Haushalt nach dem 29.11.2021 aufgehoben werden könnte.

 

** Beschluss des JSSKB

 

Durch den Haushaltsbegleitbeschluss, den Eigenbetrieb Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) in den städt. Haushalt zurückzuführen, wurden alle zu beplanenden Produktkonten im Haushalt der Stadt neu eingerichtet. Den Mitgliedern des Finanzausschusses wurde eine Überleitungstabelle zur Verfügung gestellt, aus der ersichtlich ist, welche Konten in der GGT und jetzt im städtischen Haushalt beplant wurden und werden. Für den Teilhaushalt 4 betrifft dies vor allem bisher in der GGT verwaltete Liegenschaften und hier konkret die Konten der Gebäudeunterhaltung, Bewirtschaftung und Wartung.

 

Im Ergebnisplan gibt es erneut zahlreiche Ansatzveränderungen im Bereich der Produktkonten "Wartungen / technische Einrichtungen" sowie "Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen". Bereits zum Haushalt 2021 wurde beschrieben, weshalb es in diesen Konten regelmäßig zu starken Ansatzschwankungen kommt. Im Bereich der Betreiberhaftung für insbesondere Liegenschaften sind in den letzten Jahren die Anforderungen stetig gestiegen. Immer neue technische Anlagen müssen regelmäßig geprüft/gewartet werden, um den haftungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Gleichzeitig werden insbesondere im Bereich der Trinkwasseruntersuchung immer kürzere Intervalle festgelegt und technische Anforderungen, wie z.B. automatische Spülvorrichtungen, gefordert. Diese müssen dann ebenfalls regelmäßig gewartet werden. Regelmäßige Prüfungen führen zu einer höheren Sicherheit für die Nutzer. Größere Ansatzveränderungen beruhen zum Teil auch auf durchzuführende "E-Checks" und Feuerlöscherwartungen, welche nicht jedes Jahr auszuführen sind.

 

 

Im Bereich der baulichen Unterhaltung sind ebenfalls Ansatzveränderungen vorgesehen. Die Ansatzveränderungen beruhen häufig auf Anpassungen an Jahresergebnisse der Vorjahre bzw. dem aktuellen Stand im Jahr 2021. Zudem gibt es Ansatzveränderungen, wenn es geplante Unterhaltungsmaßnahmen größeren Umfangs geben soll. Für 2022 sind hier beispielhaft zu nennen:

 

  • Herstellung der provisorischen neuen Bauhofzufahrt in Pflaster (4.000 EUR)
  • Einbau eines Klimagerätes in den Schulungsraum Wache Ahrenlohe (6.000 EUR)
  • Umbau Wache Ahrenlohe “schwarz-weiß” konform (10.000 EUR)
  • Umbau Wache Esingen “schwarz-weiß” konform (17.500 EUR)
  • Umbau Sporthalle FRS wegen Legionellenproblemen (5.000 EUR)
  • Sanierung der WC-Anlagen im Bauhof (25.000 EUR)

 

Die Bewirtschaftungskosten liegen mit Ausnahme weniger Anpassungen auf dem Vorjahresniveau. Hier wurden lediglich Preissteigerungen und Abrechnungsergebnisse des Vorjahres berücksichtigt. Im Bereich der Kinderspielplätze gab es eine größere Anpassung aufgrund der mittlerweile erhöhten Anzahl an Kinderspielplätzen.

 

Die erwarteten Verwaltungsgebühreneinnahmen liegen im Bereich der Bauverwaltung mit 1.000 EUR etwas unter dem Vorjahresansatz. Die Gebührenentwicklung in 2021 hat für die Ansatzreduzierung gesorgt.

 

Die Fortbildungskosten im Amt für Bauen, Planung und Umwelt bleiben unverändert auf dem Vorjahresniveau. Viele Seminare konnten in 2021 aufgrund der Pandemie nicht stattfinden und müssen nunmehr in 2022 nachgeholt werden.

 

Beim Servicebetrieb Bauhof wurden die Ansätze für Kraftstoffkosten und Fahrzeugreparaturen aufgrund von Preissteigerungen und Abrechnungsergebnisse des Vorjahres erhöht.

 

Im Reinigungsdienst werden die Kosten für die externe Reinigung entsprechend der aktuellen Beschlusslage ab dem 01.01.2022 eingeplant. Zu veranschlagen sind 155.000 EUR (Ausschreibungsergebnis). 

 

Im Produkt "Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen" sticht vor allem das Produktkonto "Geschäftsaufwendungen Bebauungspläne" hervor. Das Konto wurde auf 90.000 EUR reduziert. Berücksichtigt wurden folgende Planverfahren:

 

 Freiraumplanung „Quartierspark Pommernstr.“          

10.000 EUR

Die Projektidee wurde noch nicht politisch beraten. Möglicherweise besteht durch die AktivRegion die Möglichkeit zur Förderung einer Quartiersentwicklung in der Pommernstraße. In 2022 wird es hierzu eine erste Beschlussvorlage geben.

 

 B-Plan 96/48.FNP-Ä. „Östlich Gr. Moorweg (HellermannTyton)“   

5.000 EUR

Planungskosten für die Konzeption des Gewässerausgleiches, Kosten werden erstattet.

 

 52.FNP-Ä. / B-Plan 105 Großflächige Erweiterung des Businessparks („Oha II“)

25.000 EUR

 

 Ortskernentwicklung                                  

20.000 EUR

Aus dem Planungsprozess zur Ortskernentwicklung und/oder Investorenanfragen ergeben sich ggfls. kurzfristig das Erfordernis zur Weiterführung der B-Pläne

 

 B-Plan 107 ”Bockhorn”                                  0 EUR

Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger

 

 B-Plan 108 ”Friedrichstraße”                              

0 EUR

Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger

 

 Zuk. B-Plan 109 ”Hafenstraße”                              0 EUR

Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger

 

 Ggfl. weitere vorbereitende Untersuchungen Voruntersuchungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (Altonaer Wellp.)                                                                      10.000 EUR

 

 6.Ä. B47 „Businesspark“                                           0 EUR

Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger

 

 2.Ä. B58 „Edeka/Lidl“                                         

0 EUR

Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger

 

 Zukünftige B-Pläne                                      20.000 EUR

 

 

Investitionen

 

Im Bereich der Investitionen werden einige Maßnahmen aus 2021 in das kommende Haushaltsjahr übertragen (Stadtanteil Moorreger Weg, Fahrradabstellanlage Westseite Bahnhof, Erschließung Tornesch am See, Ausbau Kleiner Moorweg, Straßenbau Schäferweg, Planung Ausbau Baumschulenweg, Auftragssoftware für den Bauhof, Ersatzbeschaffungen eines Fahrzeuges für den Bauhof, Neubau Velo-Route).

 

Erweiterungsmaßnahmen für die Straßenbeleuchtung wurden für 2022 nicht eingeplant. Sofern Erweiterungswünsche im laufenden Jahr 2022 entstehen, müssten diese für 2023 vorgesehen oder über einen Nachtrag finanziert werden.

 

Der Ausbau des Esinger Wohldweges für den Radverkehr wird im Umweltausschuss beraten, wäre dann aber im Rahmen der Investitionen im Teilhaushalt als Baumaßnahme zu berücksichtigen.

 

Bereits im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Haushaltsplanung die Fahrzeugliste des Bauhofes mit Angaben über Baujahr, Anschaffungspreis, Wiederbeschaffungspreis und Abschreibungsdauer vorgelegt. Diese Liste wurde überarbeitet und ist ebenfalls der Vorlage beigefügt. Die für die kommenden Jahre zwingend erforderlichen Ersatzbeschaffungen wurden in die Investitionsplanung aufgenommen. 2022 stehen Ersatzbeschaffungen für folgende Fahrzeuge und Maschinen an:

 

 

Entsprechend der Beschlusslage wurde der Bau des Mehrgenerationenplatzes am Schäferweg mit 228.000 EUR Baukosten berücksichtigt. Die bereits zugesagte Förderung von 100.000 EUR wurde ebenfalls veranschlagt.

 

In 2022 soll die Erweiterung von Fahrradabstellplätzen auf der Westseite des Bahnhofs einen maßgeblichen Investitionsschwerpunkt darstellen. Für alle folgend genannten Maßnahmen gilt, dass eine Förderung von 75% durch die NAH.SH erwartet und im Haushaltsentwurf eingeplant worden ist. Zudem wird sich die KVIP mit einem Kostenanteil von 50.000 EUR an den Herstellungskosten für die WC-Anlage beteiligen (Personal-WC). Eine mögliche, weitere Förderung könnte durch die Metropolregion Hamburg erfolgen (12,5%), ist aber noch nicht sicher und deshalb auch noch nicht eingeplant. Die Mittel für den Neubau der Fahrradabstellanlage Westseite Bahnhof (ehemals Fahrradgarage) wurden bereits im vergangenen Jahr eingeplant, werden übertragen und sind nicht neu zu veranschlagen. Die 2 weiteren Abstellanlagen sowie die WC-Anlage mit Umfeld (Rampe zum Bahnhof, Platzbereich um WC-Anlage, Bahnsteigüberdachung, Reparaturstation) sind neu veranschlagt. Die Kosten für eine Bahnsteigüberdachung entfallen möglicherweise, da die DB die Herstellung einer aktuell fehlenden Bahnsteigüberdachung in Aussicht gestellt hat.

 

Maßnahme

Kosten

Förderung NAH.SH

Erstattung

Ggf. Weitere Förderung Metropolregion

Eigenanteil Stadt

Neubau Fahrradabstellanlage Westseite Bahnhof (ehemals Fahrradgarage)

870.000 EUR

652.500 EUR

0 EUR

108.750 EUR

108.750 EUR

Neubau Fahrradabstellanlage Westseite Fußgängertunnel

170.000 EUR

127.500 EUR

0 EUR

21.250 EUR

21.250 EUR

Neubau Fahrradabstellanlage Westseite Bahnbrücke

300.000 EUR

225.000 EUR

0 EUR

37.500 EUR

37.500 EUR

Neubau WC-Anlage Bahnhof und Umfeld

350.000 EUR

262.500 EUR

50.000 EUR

0 EUR

37.500 EUR

 

 

Die größten Investitionen werden 2022 für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Fritz-Reuter-Schule zu tätigen sein. Die Kosten für den Anbau der Mensa und den Anbau des Lehrerzimmers wurden bereits berechnet. Die Kostenberechnungen gehen von folgenden Kosten aus:

 

1)      1)      Anbau Lehrerzimmer  1.500.000 EUR

2)      2)      Anbau Mensa   3.000.000 EUR

 

Noch ist leider völlig unklar, wie hoch eine mögliche Förderung für diese Projekte ausfallen wird. Die Fortführung der Förderung zum Ausbau der Ganztagsbetreuung wurde zwar bereits verkündet, eine Förderrichtlinie existiert jedoch leider noch nicht. Entsprechend wurde noch keine Förderung eingeplant. Ggf. liegen bis zur finalen Beschlussfassung des Haushaltes nähere Informationen oder sogar schon eine Förderrichtlinie vor.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die für den Ausschuss relevanten Ansätze für den Teilhaushalt 4 als Empfehlung für die Ratsversammlung zu übernehmen.

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Anlagen

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