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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/457

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Der Kreis Pinneberg bietet seit einigen Jahren den Kommunen im kreisangehörigen Raum die Wahrnehmung der Aufgaben des Vollstreckungswesens an. Einige Kommunen haben bereits eine Kooperation und berichten über eine sehr positive Zusammenarbeit, Senkung der Kosten und Erhöhung der positiven Vollstreckungsquoten. Der Bereich des Vollstreckungswesens bietet sich gerade zu für eine Kooperation an, da es sich häufig um die gleichen Schuldner handelt und die Abwicklung der Verfahren über die vorhandene Finanzsoftware erfolgen kann. Es ist lediglich eine neue Schnittstelle einzurichten. Auch die Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren bietet der Kreis an. Dies ist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

Die Stadtkasse Tornesch besteht aus 4 Mitarbeiterinnen, die die Kassengeschäfte sowie die Vollstreckungsaufgaben wahrnehmen. Der Vollstreckungsaußendienst wird bislang durch einen Mitarbeiter der Stadt Uetersen wahrgenommen. Zwei der Mitarbeiterinnen beabsichtigen, 2022 in Rente bzw. in die Freistellungsphase einer Altersteilzeit zu gehen. Eine Stellenbedarfsanalyse hat aufgezeigt, dass ohne das Vollstreckungswesen eine Kassenleitung in Vollzeit und eine Stellvertretung mit 30 Stunden/Woche für die Aufgabenwahrnehmung der Stadtkasse ausreichen werden. Der Vertrag mit der Stadt Uetersen mit dem Vollstreckungsaußendienst müsste gekündigt werden.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachung hat ergeben, dass jährlich 75.000 € eingespart werden könnten. Den derzeit entstehenden Personalkosten von knapp 90.000 € jährlich steht nach ersten Berechnungen eine Vergütung für die Übernahme der Dienstleistung durch den Kreis Pinneberg in Höhe von  insgesamt ca. 11.500 € gegenüber.

Es gab zwischenzeitlich auch ein erstes Kennlerngespräch mit der zuständigen Fachdienstleitung des Kreises Pinneberg, dem Fachdienstleiter Finanzen, der Kassenleiterin,  ihrer zukünftigen Stellvertreterin sowie der Büroleitung. Alle begrüßen die Aufgabenübertragung außerordentlich. Im ersten Schritt soll aber noch auf die Übertragung der Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren auf den Kreis Pinneberg verzichtet werden.

Die Maßnahme soll ab dem 01.07.2022 umgesetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

X

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

X

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

-/- 1.800

-/- 3.600

 

-/- 3.600

 

-/- 3.600

 

-/- 3.600

 

Aufwendungen*:

 

-/- 37.500

-/- 78.700

-/- 78.700

 

-/- 78.700

 

-/- 78.700

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

-/- 35.700

-/- 75.100

-/- 75.100

-/- 75.100

-/- 75.100

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Ratsversammlung beschließt den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Pinneberg zur Regelung und Organisation des Vollstreckungswesens im Rahmen einer kommunalen Kooperation und beauftragt die Bürgermeisterin nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag des Kreises Pinneberg, den Vertrag zu schließen.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Ausübung einer gemeinsamen Vollstreckungstätigkeit zwischen der Stadt Tornesch und der Stadt Uetersen vom 04.12.2019 wird  vertragsgemäß mit einer Frist von sechs Monaten zum 01.07.2022 gekündigt.

 

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Anlagen

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