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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/468

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Für jede Verwaltung zahlt es sich aus, in Maßnahmen der Personalbindung/Mitarbeiterbindung zu investieren. Denn wenn sich Mitarbeiter*innen ihrem*ihrer Arbeitgeber*in emotional verbunden fühlen, schlägt sich das positiv auf Produktivität, Bürgerservice, Innovationsfähigkeit, Wandlungsbereitschaft und Image der Verwaltung aus.

Die Arbeitswelt von heute verändert sich rasant: Mobiles arbeiten, Leasing für Behördenfahrzeuge, Beteiligung am Firmenfitness, Bezuschussung des öffentlichen Verkehrs und natürlich Fachkräftemangel sind nur einige Schlagwörter. Um diesen Wandel erfolgreich zu meistern gilt es die Attraktivität der Stadt Tornesch als Arbeitgeberin weiterhin zu steigern und zu erhalten. Denn das "gute Personal" ist eine zentrale Säule für die Leistungsfähigkeit einer Verwaltung. Die Stadt Tornesch benötigen Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Generationen, die motiviert, gesund und somit möglichst lange erwerbsfähig bleiben. Dafür ist es von Vorteil unterschiedliche Maßnahmen der Mitarbeiterbindung anzubieten und somit die  Verbundenheit der Mitarbeiter*innen an die Stadt Tornesch zu stärken.

Daher soll an dieser Stelle mal aufgeführt werden, welche Maßnahmen es schon gibt, welche geplant sind und welche nicht umsetzbar sind.

Firmenfitness qualitrain:

Das vielseitige Fitnessangebot von qualitrain bietet den Mitarbeiter*innen der Stadt Tornesch einen Zugang zu über 4.000 Sport- und Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland.

Dazu gehören Fitness- und Yogastudios, Schwimmbäder oder auch Crossfit- und Boulder-/Kletterhallen und eine große Auswahl an Online-Angeboten.

Städte wie Pinneberg, Wedel, Uetersen, Quickborn, Elmshorn und die Kreisverwaltung Pinneberg gehen mit dieser Maßnahme seit Jahren als gute Vorbilder voraus und bieten mit einem Eigenanteil ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft bei qualitrain.

Eine Unterstützung der sportlichen Aktivitäten ist insbesondere bei Arbeitnehmer*innen wichtig, die viel im Sitzen arbeiten und wenig bis gar keine physisch anstrengenden Aufgaben wahrnehmen. Sportliche Aktivitäten verbessern systematisch die Gesundheit, Zufriedenheit und die Sicherheit der Mitarbeiter*innen und somit können hohe Krankenstände und Kosten verhindert werden. 

 

 

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind:

Um einen Rahmenvertrag mit qualitrain abzuschließen, wird ein Mindestkontingent von 10 Personen benötigt. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 24 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird. 

Es ist ein Mindestbeitrag in Höhe von 389,00 Euro monatlich an qualitrain zu zahlen. Dieser Betrag berechnet sich auf Basis der Anzahl angemeldeter Mitarbeiter*innen. Bei einem Mindestkontingent von 10 Personen trägt jede*r angemeldete*r Mitarbeiterin*r eine Vergütung in Höhe von jeweils 38,90 Euro/mtl. inkl. MwSt. Somit ist der Mindestbeitrag von 389,00 Euro erreicht und der Stadt fallen hierbei keine zusätzlichen Kosten an.

Zuschuss/Mitarbeiterbindung:

Die Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit den Vertrag monatlich zu kündigen oder zu pausieren. Somit wird die Scheu vor langen Laufzeiten in den Fitnessstudios genommen und die Mitarbeiter werden zum mehr Sport und zur Gesundheitshaltung motiviert.

Ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 10,00 Euro bis 20,00 Euro durch die Stadt Tornesch, für jede*n Mitarbeiter*in, der das Angebot gerne nutzen möchte, würde die emotionale Bindung des*der Beschäftigten an die Stadt Tornesch noch mehr stärken und den positiven Ruf der Stadt Tornesch als Arbeitgeber festigen.

Beispiel 1: Zuschuss in Höhe von 10,00 Euro

12 Monate x 10,00 Euro = 120,00 Euro / jährlicher Zuschuss für einen Mitglied

120,00 Euro x 10 Mitglieder (Mindestkontingent) = 1,200 Euro / jährlicher Zuschuss gesamt

 

Beispiel 2: Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro

12 Monate x 15,00 Euro = 180,00 Euro / jährlicher Zuschuss für einen Mitglied

180,00 Euro x 10 Mitglieder (Mindestkontingent) = 1,800 Euro / jährlicher Zuschuss gesamt

 

Beispiel 3: Zuschuss in Höhe von 20,00 Euro

12 Monate x 20,00 Euro = 240,00 Euro /jährlicher Zuschuss für einen Mitglied

240,00 Euro x 10 Mitglieder (Mindestkontingent) = 2,400 Euro / jährlicher Zuschuss gesamt

 

Vorteile für die Mitarbeiter:

Sport stärkt die Abwehrkräfte, baut Stress ab und beugt Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes vor. Durch Sport können die Mitarbeiter*innen der Stadt Tornesch ihre allgemeine Gesundheit verbessern.

Sie haben eine Auswahl an vielfältigen Sportangeboten und können jeden Tag frei entscheiden in welcher Verbundanlage sie trainieren möchten. Dieses Angebot ist mit einer Mitgliedschaft für einen monatlichen Beitrag in Höhe von 38,90 Euro nutzbar.Da dieser Betrag für viele Mitarbeiter*innen relativ hoch ist, wird gebeten darüber nachzudenken, ob hier eine freiwillige Zuschussgewährung möglich sein kann.

 

Seit Jahren wird bereits ein Gesundheitskurs in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Tornesch - Uetersen angeboten. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen. Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten die Krankenkassen 90 % der Kursgebühren. Die restlichen 10 % übernimmt die Stadt Tornesch als Arbeitgeberin. Hier entstehen Kosten in Höhe von ca. 200 € pro Jahr.

 

HVV BonusTicket für Auszubildende

Ab dem 01.01.2021 gibt es das HVV Bonus Ticket für Auszubildende. Dieser soll für eine nachhaltige Mobilität, für die Nachwuchsförderung und für den Kreis Pinneberg als attraktiven Wirtschaftsstandort stehen. Alle Auszubildenden (dual oder schulisch) können das BonusTicket nutzen. Das BonusTicket gilt im HVV-Gesamtnetz (Ringe A-H).

Voraussetzungen:

Die Voraussetzung für den Erwerb von einem BonusTicket ist, dass die Stadt Tornesch als Arbeitgeberin den Auszubildenden einen Zuschuss in Höhe von 20,00 Euro gewährt.

Kosten:

Das BonusTicket hat einen einheitlichen Preis von 70,00 Euro, dieser teilt sich wie folgt auf:

-          -          30,00 Euro Eigenanteil der Auszubildenden

-          -          20,00 Euro Arbeitgeberzuschuss

-          -          20,00 Euro Zuschuss durch Kreis Pinneberg

Die Abrechnung der BonusTickets erfolgt über das Konto der Stadt Tornesch mit einem Betrag in Höhe von 50,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus dem Anteil der Stadt Tornesch in Höhe von 20,00 Euro und dem Anteil der Auszubildenden in Höhe von 30,00 Euro zusammen. Der restliche Betrag in Höhe von 20,00 Euro wird durch den Kreis Pinneberg bezuschusst.Der Arbeitgeberzuschuss kann aus dem Konto Reisekosten gezahlt werden.

 

NAH.SH Jobticket

Bei dem NAH.SH-Jobticket, handelt es sich um eine Monatskarte im Abo, die ab 5 Nutzer*innen erhältlich ist. Die Subvention erfolgt durch den Zuschuss der öffentlichen Hand und den NAH.SH-Rabatt.  

Allerdings gilt der SH-Tarif nicht, wenn sich Start- und Zielort im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) befinden. Aus diesem Grund kommt das NAH.SH-Jobticket für die Stadt Tornesch nicht in Frage.

 

Profiticket/Jobticket des HHV

Für die Nutzung des Profitickets wird über die ACE-Wirtschaftsdienst GmbH ein Aufnahmevertrag in das HVV-Großkundenabonnement abgeschlossen.

Der Arbeitgeber beteiligt sich monatlich mit einem Fahrgeldzuschuss von derzeit 14,71 Euro je Ticket, zusätzlich fällt je Karte und Monat eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1,38 Euro dazu. Das Mindestkontingent beträgt 20 Personen. So eine hohe Anzahl an Beteiligungen wird bei der Stadt Tornesch nicht zu erreichen sein.

 

Tarifvertrag Fahrradleasing

Das Modell des Fahrradleasing, das auf Grundlage von Gehaltsverzicht oder- Umwandlung vereinbart wird, rechnet sich in der Regel für die Beschäftigten nicht. Im meisten Fällen zahlen die Beschäftigten noch drauf.

Das Modell steht noch am Anfang und bringt viele Risiken für Beschäftigten mit sich.

Zu einem werden die Fahrräder nur zu der unverbindlichen Preisempfehlung angeboten, zusätzlich zu dem Preis wird eine hohe Fahrradversicherung dazugerechnet. Nach mehrfachen Vergleichen von Leasingangeboten hat sich herausgestellt, dass bei einem Privatkauf die Fahrräder teilweise zu günstigeren Preisen gekauft werden können und die Fahrradversicherungen von den Leasinganbietern zu hoch angesetzt sind.

Zu anderem erwirbt der*die Beschäftigte bei Ablauf der Leasingzeit das ihm zunächst überlassene Fahrrad zu einem geringeren Preis als dessen Geldwert, so handelt es sich bei dem Differenzbetrag um steuerpflichtigen Arbeitslohn von dritter Seite.

Für die Stadt Tornesch birgt das Fahrradleasingmodell auch viele Risiken mit sich.

Dazu zählen unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages, Unterbrechung der Entgeltfortzahlung, Krankheitsfälle etc.

Die Stadt Tornesch hat sich dazu entschieden das Angebot des Fahrradleasingmodells nicht in Anspruch zu nehmen.

Die Tarifvertragsparteien haben lange darum gelungen und dann ein sehr schlechtes Ergebnis erzielt.
 

 

KFZ-Behördenleasingmodell

 

Bislang haben vier Mitarbeiter das Modell in Anspruch genommen. Kosten entstehen für die Stadt, wie bereits berichtet, nicht.

 

 

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