Beschlussvorlage - VO/21/475
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung eines Bauhoffahrzeugs (Pritsche)
hier: Aufhebung des Sperrvermerks
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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27.09.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2021 hatte die Verwaltung notwendige Mittel für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof angemeldet. Die angemeldeten Mittel wurden mit einem Sperrvermerk versehen. Konkret ging es u.a. um die MB Pritsche PI- TO 5555, Baujahr 2009.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen hatte die Verwaltung hierzu Folgendes ausgeführt:
Die MB-Pritsche, 3,5 to, ist Baujahr 2009 und hat 97.000 km Laufleistung. Das Fahrzeug wird aktuell vielseitig, vor allem durch die Hochbaukolonne, für z.B. Verkehrszeichen, Bauzäune, Abfälle und wilder Müll, Stuhltransporte, … eingesetzt. Das Fahrzeug wird nur für Kurzstrecken im Stadtgebiet eingesetzt und ist im Laufe der Jahre stark verschlissen. Aktuell müsste der Pritschenboden erneuert und der Rost am Unterbau beseitigt werden (ca. 3.000 EUR). In den vergangenen beiden Jahren lagen die Reparaturkosten bei 5.000 EUR. Das Fahrzeug ist bereits einige Jahre abgeschrieben.
Für die Ersatzbeschaffung wurden 49.000 EUR veranschlagt und im Haushalt mit einem Sperrvermerk eingeplant.
Für das Fahrzeug stand im September 2021 die Hauptuntersuchung (HU) an. Im Rahmen der HU wurden mehrere, relevante Mängel festgestellt, welche in Summe Reparaturkosten in Höhe von rd. 7.500 EUR verursachen würden. Kostenrelevant sind hierbei vor allem der notwendige Austausch der Bodenplatte und der Vorderwand der Pritsche. Die Verwaltung hatte bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen auf größere Rostmängel am Unterbau hingewiesen.
Konkret lautet der Mängelbericht:
- - Spurstangenkopf vorne links ausgeschlagen
- - Seitenmarkierungsleuchte links eine von mehreren ohne Funktion
- - Schwingungsdämpfer 2. Achse links und rechts korrosionsgeschwächt
- - Hilfsrahmen durchgerostet rundum
- - Laderaum – Boden morsch
Die Vornahme der Reparatur ist angesichts der beabsichtigten Ersatzbeschaffung des abgeschriebenen Fahrzeugs unwirtschaftlich. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Fahrzeug ohne Vornahme der Reparatur versteigert und die ohnehin vorgesehene Ersatzbeschaffung umgehend vorgenommen werden.
Da das Fahrzeug nur noch im Monat September 2021 genutzt werden kann bedarf es einer umgehenden Entscheidung. Ob ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug beschafft werden soll, ist noch nicht geklärt und hängt vor allem von der Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt ab. In jedem Fall sind die veranschlagten Mittel für eine Ersatzbeschaffung ausreichend, zusätzliche Mittel müssen nicht bereitgestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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X |
vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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X |
Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
X |
nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
X |
nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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