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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/486

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde

für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die gem. § 4 und § 28 Nr. 2 GO von der Ratsversammlung zu beschließen ist.

 

Anfang Oktober ist den Mitgliedern des Finanzausschusses bereits der Entwurf des Haushaltes der Stadt Tornesch per E-Mail zugegangen. Der Entwurf basierte auf den ermittelten Daten der Fachbereiche und schloss zunächst mit einem Jahresfehlbetrag 4.100.900,-- € im Ergebnisplan ab. Noch nicht alle Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans 2022, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging, beraten. Durch die aber bereits vorliegenden Beschlüsse einiger Fachausschüsse, ist dieser Vorlage bereits eine Veränderungsliste beigefügt.

 

Aufgrund der Entwicklung der Inanspruchnahme des Kassenkredites, kann dieser um 5 Mio€ reduziert und neu auf 20 Mio€ festgesetzt werden.

 

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben für das Haushaltsjahr 2022 unverändert.

 

Die Veränderungen, die sich durch die Berechnung nach den Daten aus dem Finanzausgleich, wie z.B. der Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage, der Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile, ergeben, waren bereits im Entwurf enthalten. Evtl. Änderungen aus der Steuerschätzung im November, werden ebenfalls über die Veränderungsliste mitgeteilt.

 

Durch den Haushaltsbegleitbeschluss, den Eigenbetrieb Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) in den städt. Haushalt zurückzuführen und die Anbindung von Fremdersuchen bzgl. der Auslagerung der Vollstreckung, entstehen zusätzliche Kosten für die externe Unterstützung i.H.v. 15.400,-- €.

 

Weitere Übersichten und Einzelheiten können, nach den gesetzl. Vorgaben nach § 6 GemHVO-Doppik erstellten Vorbericht, entnommen werden.

 

Zu einzelnen Haushaltsansätzen können den Teilplänen weitere Erläuterungen entnommen werden.

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, dem Entwurf der beigefügten Haushaltssatzung und des Haushaltsplans (Ergebnisplan und Finanzplan) für das Haushaltsjahr 2022 in der vorgelegten Form und Ausfertigung zuzustimmen.                     

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Anlagen

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