Beschlussvorlage - VO/21/488
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Verkehrssicherheit in Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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Nov 8, 2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen einer Ortsbefahrung mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg wurden Geschwindigkeitsreduzierungen sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit von Radfahrern erörtert. Es ergeben sich folgende Themen für die Verkehrsplanung in Tornesch:
- Ausweitung der Tempo-30-Zonen
In Teilbereichen stellt sich die heutige Situation mit dem Wechsel von Tempo-30- und Tempo-50-Abschnitten sowie Tempo-30-Zonen teilweise unübersichtlich dar. Von Seiten der Verkehrsaufsicht wurde in Aussicht gestellt, die Lücken im Tempo-30-Netz zu schließen. So könne auch für die Abschnitte der Wilhelmstr., Heimstättenstr. sowie des Pastorendamms, für die zur Zeit noch Tempo 50 gilt, Tempo 30 angeordnet werden. Voraussetzung dafür ist eine Willensbekundung der Stadt, die mit einer Aussage/einem Konzept für das gesamte Stadtgebiet hinterlegt ist. Diese soll mit dieser Beschlussvorlage geliefert werden.
Die Stadt Tornesch strebt an, mit Ausnahme der klassifizierten Hauptverkehrsstraßen (hier: sämtliche Kreis- und Landesstraßen, im Plan farbig markiert) innerorts sämtliche Straßen in Tempo-30-Zonen aufzunehmen. Folgende Ausnahmen sollen gelten:
- Bereiche, die bereits als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“ Verkehrszeichen 325) ausgewiesen sind, bleiben unverändert;
- Das Gewerbegebiet Oha (Lise-Meitner-Allee/Hypatia-Str./Merianstr./Wilfried-Mohr-Str.) wird nicht als eine Tempo-30-Zone ausgeweisen; im Bereich des Gewerbegebiets Mitte dagegen nehmen die Straßen, mit Ausnahme des Borstelwegs und des Alten Borstelwegs, eine wichtige Funktion als Schulweg (Kleiner Moorweg, Gärtnerweg) bzw. Fahrrad- und Fußgänger-Zuwegung zum Sportpark Torneum (Lindenweg) ein, eine Integration in eine Tempo-30-Zone als einheitliche Regelung wird hier angestrebt.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit flächig im Stadtgebiet auf 30 Km/h erhöht die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden aller Verkehrsteilnehmer wesentlich. Durch Halbierung der Anhaltewege werden Unfälle vermieden, zudem werden bei Tempo 30 wesentlich weniger Fußgänger schwerverletzt oder getötet („Bei Tempo 50 ist die Aufprallgeschwindigkeit nach 13 Metern immer noch 50km/h. Mehr als acht von zehn Unfällen mit FußgängerInnen enden tödlich. Wer mit Tempo 30 angefahren wird, hat eine Chance von 9 zu 10 dies zu überleben.“ https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Publikationsdatenbank/Verkehrssicherheit/VCD_Position_Tempo30_2012.pdf)
Im Stadtgebiet Tornesch ist bereits ein Großteil der Straßen in den Wohngebieten als Tempo-30-Zone ausgewiesen, in Teilbereichen fehlt diese Ausweisung jedoch, z.T. wechselt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf kurzen Abschnitten mehrfach. Durch die Vereinheitlichung kann der Schilderwald gelichtet werden, denn jenseits der Hauptverkehrsstraßen wird Tornesch zu einer großen Tempo-30-Zone – mit Beschilderung jeweils am Anfang und Ende.
Die Ausweisung von Tempo-30 sorgt darüber hinaus für eine Lärmreduzierung und zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses, zudem wird eine Belastung von Wohnquartieren durch Ausweichverkehr aus den Hauptverkehrsstraßen reduziert (Bsp. Wilhelmstr./Heimstättenstr.)
Hauptverkehrsstraßen (Kreis- und Landesstraßen) in Tornesch
Schema Vergleich Tempo 30 zu Tempo 50
Durch die Maßnahme kann die Anzahl der Schilder reduziert werden, es ist lediglich ein Versetzen der Tempo-30-Zonen-Schilder erfolderlich.
- Erhöhung der Sicherheit beim Radfahren auf Hauptverkehrsstraßen
Die Rad- und Fußwege einiger Hauptverkehrsstraßen verfügen innerorts nicht über die erforderlichen Mindestbreiten, so dass die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Auch wenn der Fußweg (mit Einschränkungen) für Radfahrer freigegeben ist, werden Radfahrer also auf der Fahrbahn fahren – übrigens auch nach einer (z.T. dringend erforderlichen) Sanierung dieser Wege. Oft ist dieser Umstand bei den Verkehrsteilnehmern noch nicht bekannt -zudem werden die erforderlichen Schutzabstände beim Überholen von Radfahrern nicht eingehalten. Um die Sicherheit hier zu erhöhen, werden folgende Maßnahmen angeregt:
- Aufbringen von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn
- Anbringen von Hinweisschildern zum notwendigen Abstand
- Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierungen auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen und Altersheimen
Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn
Hinweisschild zu notwendigem Abstand
Die Anzahl der zu beschaffenden Hinweisschilder kann gering gehalten werden, weil auch mit einem einem temporärer Einsatz an wechselnden Standorten den erwünschten Effekt, die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer, erzielen kann. Vorgeschlagen wird die Beschaffung von 4 Hinweisschildern und die Aufbringung von zunächst 20 Fahrbahn-Piktogrammen.
- Reduzierung Kfz-Verkehr in Erholungsbereichen
Die Landschaft zwischen dem Ort und dem Esinger Wohld wird zunehmend zu einem wichtigen Naherholungsgebiet für Tornescher, gleiches gilt für die Feldmark zwischen dem Ort und dem Ortbrookgraben. In einem kleinen Bereich sind die Feldwege dort bereits für den Kfz-Verkehr – mit Ausnahmen für den landwirtschaftlichen Verkehr – gesperrt. Um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität der Spaziergänger, Jogger, Reiter und Radfahrer zu erhöhen, wird angestrebt, weitere Bereiche für den Kfz-Verkehr zu sperren, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Ziele im Erholungsraumes für Kfz-Nutzer wesentlich einzuschränken.
- Ahrenlohe: Schäferweg (östl. Nr.68) und Am Goldenen Stern (östl. Gebrauchshundeverein)
- Esingen: Kleine Twiete, In de Hörn (westl. Nr. 20), Westerlohtwiete (nördl. Ohlenesch), Ohlenesch
Erholungsbereich Ahrenlohe
Erholungsbereich Esingen
Der Aufwand für die Maßnahmen wäre überschaubar, da lediglich 8 Schilder aufgehängt bzw. versetzt werden müssten, gleichzeitig aber Mittel für die Instandsetzung abgefahrener Banketten eingespart werden könnten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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1600 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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1600 |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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x |
x |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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x |
x |
x |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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