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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/528

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Ehrung der sportlichen Erfolge der Jahre 2020/2021:

Seitens der Verwaltung werden auch in diesem Jahr die sportlichen Erfolge der aktiven Sportlerinnen und Sportler bei den Vereinen abgefragt. Die Rückmeldungen liegen noch nicht vor.

Es ist jedoch aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden zahlreichen Absagen von Sportveranstaltungen damit zu rechnen, dass es auch im Jahr 2021 weniger Meldungen von den Vereinen geben wird.

Sofern dies der Fall sein sollte, ist verwaltungsseitig noch zu klären, in welchem Rahmen eine Ehrung erfolgt bzw. ob die Ehrung der Sportlerinnen und Sportler auf das darauffolgende Jahr verschoben wird.

Sollte es dennoch zahlreiche Nennungen von den Vereinen geben, ist die Sportlerehrung für Freitag, den 18.03.2022 geplant.

Die Sportlerehrung wird von den dann aktuell geltenden Corona-Vorschriften für Veranstaltungen abhängig gemacht.

 

Ganzjährige Öffnung in den Tornescher Kindertagesstätten:

Die Verwaltung wurde zu Beginn der Herbstferien 2021 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Eltern aus den drei AWO Einrichtungen und der Ev.-Luth. Kita um Stellungnahme zu den Urlaubsplanungen sowie der erforderlichen Betreuungsbedarfe im Kalenderjahr 2022 gebeten wurden.

Die gesetzlichen Vorgaben zu Schließzeiten sind in § 22 Kindertagesförderungsgesetz für Schleswig-Holstein landeseinheitlich geregelt. Einhergehend mit der Umsetzung der KiTa-Neufinanzierung ist in der Übergangsphase vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 auch für die Tornescher Kindertagesstätten die Anpassung der Betreuungsstandards unter Berücksichtigung der Pauschalierung durch das Standard-Qualität-Kosten-Modell (SQKM-Finanzierung Schleswig-Holstein) zu prüfen.

Seit vielen Jahren steht in den Tornescher Kindertagesstätten überwiegend eine ganzjährige Öffnungszeit zur Verfügung. Einzige Ausnahme ist die „Weihnachtsschließzeit“. Darüber hinaus können bei bestehendem Fortbildungsbedarf für das gesamte Team jeweils einzelne Schließtage variabel vereinbart werden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass aufgrund dieser Regelung teilweise eine hohe Anzahl Kinder nahezu ganzjährig in die Betreuung geht und zusätzlich erhebliche Nachteile zulasten der Betriebsführung in den Einrichtungen entstehen. Insbesondere im Kontext der bestehenden Urlaubsansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihrerseits z.B. Kinder im Schulalter oder aber in einer Kinderbetreuungseinrichtung mit 3-wöchiger Sommerschließzeit haben.

Gemäß Mitteilung der Kita-Leitungen der drei AWO Einrichtungen und der Ev.-Luth Kita wird im Sommer 2022 eine Betreuung entsprechend der Bedarfsabfrage der letzten Wochen stattfinden. Ab dem Sommer 2023 werden die Träger dann eine Schließung mit Notbetreuung anstreben. Entsprechende Anträge werden dann im Jahr 2022 an die Stadt Tornesch gestellt.

 

Mittel über das Aktionsprogramm “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesbildungs- und des Bundesfamilienministeriums für den Zeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2022

Am 25.08.21 wurde für die Grundschulen der Stadt Tornesch eine Bezuschussung aus den oben genannten Mitteln beantragt. Die Mittel sollen helfen, eine Aufarbeitung der Folgen der Coronakrise an der Fritz- Reuter- Schule zu ermöglichen. In der Krise hat sich gezeigt, dass Kinder und Jugendliche durch fehlende Kontakte zu Gleichaltrigen, sowie dem Wegfall weiterer Sozialisationsinstanzen, erhebliche Defizite aufweisen, die im Regelschulbetrieb nicht ohne Unterstützung aufgearbeitet werden können. Es gilt neben den Bildungsrückständen, die sozial- emotionalen Folgen aufzuarbeiten. Da die Schulsozialarbeit an der Fritz- Reuter- Schule zurzeit nur mit 20 Std. geleistet wird, ist eine Stundenerhöhung auf 25 Std. über die zusätzlichen Mittel möglich. Durch einen längerfristigen Ausfall einer Mitarbeiterin ist hier der Handlungsdruck am größten. Nach Rücksprache mit dem Kreis ist die Verwendung der Mittel an nur einer Schule möglich. Die Johannes- Schwennesen- Schule verfügt über 39 Stunden Schulsozialarbeit und somit zeitlich gut aufgestellt.

Diese Maßnahme ist befristet bis zum 31.12.2022.

Um die Schulsozialarbeit an der Fritz- Reuter- Schule zu sichern, wurden die Bundesmittel beantragt.

Dem Antrag wurde wie folgt stattgegeben:

  1. Für das Schuljahr 2021, erhält die Stadt Tornesch 2006,63 € Zuschuss
  2. Für das Schuljahr 2022, erhält die Stadt Tornesch 8611,49 € Zuschuss

Diese Fördermittel sind bis zum 31.12.2022 zu verwenden, eine Übertragung ist nicht zulässig.

 

 

 

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