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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/540

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen des Digitalpaktes steht die Stadt Tornesch vor der großen Herausforderung die Schulen zukunftsweisend für die digitale Welt aufzustellen.

 

In der aktuellen Projektplanung wurden folgende Aufgaben herauskristallisiert und mit dem internen Lenkungskreis Digitalpakt (Stadtverwaltung und Schulleitungen) abgestimmt:

 

Fritz-Reuter-Schule

In den Sommerferien wurde bereits in jeden Unterrichtsraum ein Netzwerkkabel vorbereitend verlegt. Eine endgültige Anbindung an das Netzwerk muss noch erfolgen. Ebenso müssen an das Netzwerk die WLAN-Komponenten angeschlossen und eingerichtet werden.

Aufgrund der Neuplanung eines zentralen Serverraumes werden die Standorte der Netzwerkverteilung geprüft und ggf. überplant.

Nach Abschluss der Arbeiten sollen die Unterrichtsräume mit digitalen Tafeln ausgestattet werden.

 

Johannes-Schwennesen-Schule

Das vorhandene Netzwerk wird überprüft und ggf. in einzelnen Unterrichtsräumen erweitert. Ebenso wird das WLAN neu ausgeleuchtet und bei Bedarf in einzelnen Bereichen angepasst. Für die Johannes-Schwennesen-Schule ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten bisher kein zentraler Serverraum geplant. Der Hauptnetzwerkverteiler läuft aktuell im Krankenzimmer auf. Aufgrund der immer größeren Anzahl an Netzwerkkomponenten muss dieser Raum ebenfalls überplant werden.  

Nach Abschluss der Netzwerkarbeiten sollen die Unterrichtsräume, in denen noch kein digitaler Unterricht möglich ist, ebenfalls mit digitalen Tafeln ausgestattet werden.

 

Aufgrund der COVID-19 Pandemie wurden finanzielle Mittel aus dem sogenannten „Sofortausstattungsprogramm I“ in Höhe von 26.449,12 Euro und „Sofortausstattungsprogramm II“ in Höhe von 4.825,55 Euro bereitgestellt. Diese Mittel wurden vollumfänglich eingeworben und für insgesamt 74 Tablets (48 FRS und 26 JSS) inklusive Zubehör verwendet. Das „Sofortausstattungsprogramm I“ ist vollständig abgerechnet, für das „Sofortausstattungsprogramm II“ muss noch der Verwendungsnachweis beim Land eingereicht werden.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes wird zurzeit an der Erstellung eines Gesamtkonzeptes gearbeitet, welches sich aus dem Schulmedieneinsatzkonzept und dem technisch pädagogischen Einsatzkonzept zusammensetzt. Die voraussichtlich erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 eingeplant. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Tornesch für die Umsetzung des Digitalpaktes auch einen Eigenanteil in Höhe von 15% der Fördersumme einzubringen hat. Eine Prüfung beim Bildungsministerium, ob diese ggf. nicht erforderlich sind (Fehlbedarfskommune), steht derzeit noch aus.

 

Die finanziellen Planungen sind noch nicht endgültig abgeschlossen, so dass es sein kann, dass die bereitgestellten Fördermittel nicht ausreichen und die Stadt Tornesch einen höheren Eigenanteil leisten muss, um alle geplanten Arbeiten umzusetzen. Bislang wurde seitens des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung ein Beschluss gefasst, dass die Bürgermeisterin für die Umsetzung des Digitalpaktes nur Aufträge bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben darf, wenn eine Refinanzierung über den Digitalpakt möglich ist. Da eine 100%ige Refinanzierung über den Digitalpakt voraussichtlich nicht umsetzbar ist, sollten die Eigenmittel vorerst in die Haushaltsplanung mit aufgenommen werden und ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

 

Die finale Antragstellung zum Digitalpakt muss bis zum 31.12.2022 erfolgen.

 

Im Rahmen des Digitalpaktes ist mit einer maximalen Fördersumme von 187.550,00 Euro zu rechnen. Zusätzlich ist ein Eigenanteil von 28.132,50 Euro (15% der maximalen Fördersumme) einzuplanen.

 

Zudem können Fördermittel im Rahmen der Admin-Förderung beantragt werden.

Förderfähig sind

-          zusätzliche Personalausgaben für durch den Schulträger beschäftigte IT-Administratoren, soweit diese für die Administration und den Support von schulischer IT-Infrastruktur anfallen.

-          Sachausgaben für Dienstleistungen externer Dritter

-          Pauschalierte Zuschüsse für Qualifizierungen und Weiterbildungen für IT-Administratoren. Einmalig pro Fachkraft in Höhe von 10.000 Euro.

Alles muss einen unmittelbaren Bezug zum DigitalPakt aufweisen.

 

Es wird angestrebt diese Mittel vorrangig für externe Dienstleister zu nutzen, um die IT-Abteilung zeitlich zu entlasten und gleichzeitig eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten.

 

Diese belaufen sich auf eine maximale Fördersumme von 16.831,26 Euro. Zusätzlich ist ein Eigenanteil von 1.683,13 Euro (10% der maximalen Fördersumme) einzuplanen.

 

Der Eigenanteil für die Admin-Förderung muss in jedem Fall geleistet werden, da eine Berücksichtigung als Fehlbedarfskommune nicht vorgesehen ist.

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

x

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

x

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

x

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

204.300

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

234.200

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltsmittel für 2022 werden entsprechend eingeworben. Die notwendigen Aufträge dürfen erteilt werden.

 

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Anlagen

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