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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/546

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Über die 6.Änderung des B-Planes 47 „Businesspark Tornesch“ wurde zuletzt am 27.05.2019 im Bau- und Planungsausschuss sowie am 25.06.2019 in der Ratsversammlung beraten und der Satzungsbeschluss gefasst. Da die ursprüngliche Planung bzgl. der Veräußerung der Grundstücke nicht umgesetzt werden konnte, wurde die B-Plan-Änderung bisher nicht rechtskräftig. Die damals parallele 45. Änderung des Flächennutzungsplanes hat hingegen vom Innenministerium die Genehmigung erhalten, welche auch bereits bekannt gemacht wurde.

 

Damit eines der letzten freien Grundstücke im Businesspark vielversprechender zu veräußern ist, ist es nötig die Baugrenzen so anzupassen, dass nunmehr ein zusammenhängendes Baufeld entwickelt werden kann. Da die Verlegung der Baugrenzen die Grundzüge der Planung berührt, ist die erneute Auslegung notwendig. Die Anpassung der Baugrenzen hat zur Folge, dass die anzupflanzenden Gehölzstreifen auch zu verschieben sind, deren Länge identisch bleibt.

 

Zusätzlich erfolgte aufgrund zwischenzeitlich geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen eine Anpassung des Entwässerungskonzeptes. Das wasserwirtschaftliche Konzept kommt für die B-Plan-Änderung zu dem Ergebnis, dass der bestehende Graben an der südlichen und östlichen Grenze des Autohofes erweitert werden muss. Daher wird diese Fläche zusätzlich in den Geltungsbereich aufgenommen.

 

Zudem konnte die Zu- und Abfahrtssituation zu dem Sondergebiet „SO - U/1“ mit den Straßenbaulastträgern (LBV und Kreis Pinneberg) geklärt werden. Bisher bestand lediglich vom LBV die Zusage, dass es einen Rechtsabbieger von der L 110 aus Richtung Südwesten von der AS Tornesch kommend geben würde. Für den Bereich an der K 21 im Nordosten des Plangebietes gab es bisher keine einvernehmliche Lösung. Nun haben beide Straßenbaulastträger signalisiert, dass an beiden Zu- und Ausfahrten eine „Rechts-rein-rechts-raus“-Regelung gelten kann. Dafür sind in der Planzeichnung die Flächen des Sondergebietes entsprechend angepasst und diese Regelung als Festsetzung zusätzlich im Plan aufgenommen worden.

 

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Umweltverträglichkeit

 

Es werden Festsetzungen zur Pflanzung und dem Erhalt von Bäumen, der Stellplatzbegrünung, von Gehölzpflanzungen getroffen. Die zusätzliche Flächenversiegelung wird durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

Im Rahmen dieses Verfahrens wird keine Notwenigkeit gesehen.

 

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Finanz. Auswirkung


Die externen Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 wird um ca. 15 m in südliche Richtung sowie um ca. 25 m in südöstliche Richtung entsprechend der Planzeichnung erweitert.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung der 6. Änderung des Bebauungsplans 47 „Businesspark Tornesch“ für das Gebiet nördlich der Lise-Meitner-Allee, südwestlich der Straße „Oha“ (K21) und südöstlich der Ahrenloher Straße (L110) in einer Tiefe von ca. 170 m bis 380 m, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Anlagen

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