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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/554

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Mit Zustimmung des Finanzausschusses wurde die Aufstellung des Haushaltsplans 2021 zurückgestellt, bis verlässliche Planzahlen vorliegen. Gemäß vorangegangenem Beschluss über das zukünftige Vertragswerk des Torneums wird folgender Haushaltsentwurf 2021 vorgelegt.

 

Entsprechend der Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik ist ein Haushaltsplan zu erstellen. Die Bestandteile sind in § 1 der GemHVO-Doppik aufgelistet. Mangels Grundlagen entfallen jedoch folgende Bestandteile:

Stellenübersicht

Übersicht über die geplanten Verpflichtungserklärungen

 

Hervorzuheben ist die Tatsache, dass sich die Jahresabschlüsse 2015 bis 2020 zur Zeit in der Prüfung befinden und somit noch evtl. Veränderungen unterliegen.

 

Die nunmehr vorliegenden Ansätze wurden auf Grundlage des noch nicht endgültig beschlossenen Vertragswerks erarbeitet.

 

Zur Stärkung des Eigenkapitals der GGS wird von der Stadt Tornesch für die Jahre 2019, 2020 und 2021 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro gewährt, ferner jeweils ein Defizitzuschuss in Höhe von 30.500 Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie werden für das Planjahr Zuschüsse von der Stadt für entgangene Pacht- und Betriebskosten des Planjahres in Höhe von 68.500 Euro an die GGS gezahlt.

 

Der Ergebnisplan schließt mit Erträgen in Höhe von 212.400 Euro sowie mit Aufwendungen in Höhe von 242.600 Euro ab, es wird somit ein Jahresverlust von 30.200 Euro erwartet. Dieser verteilt sich gemäß Einzelproduktplanung wie folgt:

Vereinstrakt   Verlust 1.700 Euro

Soccerhalle   Verlust 11.600 Euro

Gastronomie   Verlust 16.900 Euro

 

Der Finanzplan schließt mit Einzahlungen in Höhe von 162.000 Euro sowie mit Auszahlungen in Höhe von 244.700 Euro ab, es wird somit ein Finanzmitteldefizit in Höhe von 82.700 Euro erwartet.

 

Investitionen erfolgen im Planjahr nicht, so dass im Plan keine Kreditaufnahme veranschlagt bzw. in der Zusammenstellung ausgewiesen wird.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite sollte aus Sicht der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bis zur abschließenden Vertragsgültigkeit sowie der Abarbeitung der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen um 500.000 Euro auf 1.500.000 Euro angehoben werden. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der von der GGS für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 212.400 Euro und die Aufwendungen mit 242.600 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresverlust von 30.200 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 162.000 Euro sowie die Auszahlungen mit 244.700 Euro festgestellt. Der Gesamtbetrag der Kredite beträgt 0 Euro. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500.000 Euro festgesetzt.

 

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Anlagen

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