Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/557

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlagen 520/2021 und 556/2021, zuletzt beraten und beschlossen im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 15.11.2021. Der Ausschuss hat sich gegen die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Grundschulen ausgesprochen. Gleichzeitig hat der Ausschuss beschlossen, 200.000 EUR (mit Sperrvermerk) im Haushalt 2022 für eine mögliche Installation von Lüftungsanlagen o.ä. in den beiden Tornescher Grundschulen zu ermöglichen. Zielsetzung ist eine adäquate Versorgung der Klassenräume mit Frischluft bei gleichzeitig möglichst geringem Wärmeverlust. Die Verwaltung wurde gebeten, Optionen zu prüfen und dem Ausschuss dann vorzulegen.

 

Im Nachgang zu der Sitzung hat die Verwaltung weitergehende Fördermöglichkeiten für die Installation von raumlufttechnischen Anlagen abgeprüft. Neben der nicht in Frage kommenden Landesförderrichtlinie für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten gibt es auch eine Bundesförderung, die investive Maßnahmen zur Errichtung von corona-gerechten raumlufttechnischen Anlagen fördert. Die Förderrichtlinie des Bundes ist beigefügt.

 

Der Bund fördert die Errichtung von corona-gerechten raumlufttechnischen Anlagen (Lüftungsanlagen) mit bis zu 80% bei einer Höchstinvestitionssumme von 500.000 EUR je Schulstandort. Mithin wäre bei Beibehaltung des aktuell in Aussicht gestellten Eigenanteils von 200.000 EUR (100.000 EUR je Schule) eine Investition von bis zu 1.000.000 EUR (800.000 EUR Zuschuss) möglich. Die sich aus einer Förderung ergebenden Investitionsmöglichkeiten lassen aus Sicht der Verwaltung die Planung einer zukunftsfähigen und zielführenden raumlufttechnischen Anlage zu. Über die Investition in das Bestandsgebäude der Johannes-Schwennesen-Schule sollte im Zusammenhang mit der Entscheidung über die mögliche Errichtung eines Aufzuges zu Beginn des kommenden Jahres entschieden werden.

 

Ein Förderantrag muss bis zum 31.12.2021 online gestellt werden. Für den Förderantrag benötigt die Verwaltung einen Beschluss über die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel. Die Bürgermeisterin muss zudem ermächtigt werden, die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils von 20% zu erklären.

 

Die konkreten Planungen können nach Förderantragstellung aufgenommen werden. Keinesfalls erfolgt die Umsetzung ohne vorherige Förderzusage des Bundes. Konkrete Kosten und Folgekosten sind noch nicht bekannt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

800000

 

 

 

 

Auszahlungen

 

1000000

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadt Tornesch stellt für die Planung und den Bau von corona-gerechten raumlufttechnischen Anlagen in den beiden Grundschulen die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 EUR (500.000 EUR je Schulstandort) bereit. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von corona-gerechten raumlufttechnischen Anlagen bis zum 31.12.2021 einen Förderantrag zu stellen. Im Haushalt 2022 werden 800.000 EUR Förderung veranschlagt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Bereitstellung des leistenden Eigenanteils in Höhe von 20% (200.000 EUR) zu erklären.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...