Mitteilungsvorlage - VO/22/578
Grunddaten
- Betreff:
-
Lindenweg: Anlage von Fußgängerüberwegen oder baulichen Querungshilfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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Mar 7, 2022
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom BPA 09.08.21 über die Situation für Fußgänger, die den Lindenweg sicher queren möchten, beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob hier Fußgängerüberwege (FGÜ; "Zebrastreifen") angelegt werden können, besonderes Augenmerk sollte auf die Kreuzung Lindenweg/Baumschulenweg/Gärtnerweg sowie den Bereich Lindenweg/Zauberflöte/Haselbaumweg gelegt werden.
Die Beschilderung von FGÜ kann nur durch den Kreis als zuständige Verkehrsaufsichtsbehörde angeordnet werden, bauliche Maßnahmen dagegen obliegen der Stadt.
Die Anordnung von FGÜ erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO zu § 26; Kapitel 2.1 Absatz 1 R-FGÜ). Innhalb von Tempo-30-Zonen und bei in Bezug auf die Verkehrszahlen nicht passenden Anwendungsbereichen (z.B. zu wenige Kfz bzw. zu wenige Fußgänger) dürfen FGÜ nur gut begründet, z.B. bei Schul- oder Kitawegen angeordnet werden. Im Fall des Lindenwegs werden die Verkehrsmengen (voraussichtlich) nicht erreicht (s. Zählung); Die Verkehrsaufsicht hat signalisiert, einen FGÜ hier nicht anzuordnen. / den Antrag der Stadt auf Anlage eines FGÜ abgelehnt.
Von Seiten der Stadt wurden daher Ideenskizzen für die Anlage baulicher Querungshilfen im Verlauf des Lindenwegs erstellt. Vier Bereiche wurden betrachtet:
- Übergang Zauberflöte (Betrachtung konkret gewünscht und zugesagt im BPA 09.08.21)
- Kreuzungsbereich Gärtnerweg/Baumschulenweg
- Übergang Fliederweg
- Kreuzungsbereich Kleiner Moorweg
- Kreuzungsbereich Borstelweg
Den Überlegungen zu Grunde liegt, dass im Bereich kreuzender Fußwege Seitenräume („Gehwegnasen“) vorgezogen werden, um die Sicht von und auf Fußgänger zu erhöhen, es verbleibt immer eine Fahrbahnbreite von mind.4,20 m (s. Regel-Darstellung „vorgezogener Seitenraum“) . Im Bereich Lindenweg/Borstelweg wird eine abknickende Vorfahrt vorgeschlagen, um LKW-Irrfahrten (insbes. mit dem Ziel Altonaer Wellpappenfabrik) zu reduzieren, die abknickende Vorfahrt Lindenweg/Gärtnerweg greift die Vorplanung für den Radschnellweg vor.
Es ist vorgesehen, Im nächsten Schritt ein Ingenieurbüro mit der Detaillierung der Planung zu beauftragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
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17,7 kB
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183,1 kB
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