Beschlussvorlage - VO/21/557-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesförderung für corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
hier: Aufhebung des Sperrvermerks
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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Feb 14, 2022
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
In den Haushalt 2022 wurden auf Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung vom 15.11.2021 insgesamt 200.000 EUR für den Neubau von Luftfilteranlagen in den Tornescher Grundschulen aufgenommen. Entsprechend der Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 14.12.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Neubau von corona-gerechten Lüftungsanlagen einen Förderantrag beim Bund zu stellen. Mit Bescheid vom 20.12.2021 wurden folgende Förderungen bewilligt:
- Johannes-Schwennesen-Schule
400.000 EUR Förderung bei mindestens 100.000 EUR Eigenanteil (500.000 EUR)
- Fritz-Reuter-Schule
400.000 EUR Förderung bei mindestens 100.000 EUR Eigenanteil (500.000 EUR)
Voraussetzung ist die Fertigstellung der Maßnahmen binnen 1 Jahres nach Bewilligung (20.12.2022). Im Falle einer Aufgabe der Nutzung oder einer Nutzungsänderung ist der Zuschuss zurückzuzahlen, sofern diese binnen 3 Jahre nach Fertigstellung erfolgt (Zweckbindung). Im Falle eines Grundschulneubaus binnen 3 Jahre nach Fertigstellung müsste die Förderung für die JSS somit zurückgezahlt werden. Unabhängig hiervon stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Investition von bis zu 500.000 EUR ohne Kenntnis einer Folgenutzung bei Aufgabe der Grundschulnutzung. Mit der Schulleitung der JSS wurde über diese Thematik gesprochen. Grundsätzlich wird der Einbau von Lüftungsanlagen befürwortet, auch wenn dieser möglicherweise bei einem Grundschulneubau nur für wenige Jahre erfolgt. Für die Schulleitung ist aber vielmehr von Interesse, wie groß die Anlagen werden müssen und wie sich diese auf Lärm, Licht und Platz in den Räumen auswirken. Erst danach kann entschieden werden, ob der Einbau befürwortet wird. Der Fördermittelgeber gibt die auszutauschende Luftmenge je Stunde und Person vor und so ergibt sich eine Mindestluftaustauschmenge, die die einzubauenden Geräte umsetzen müssen. Ähnliche Fragen stellt sich auch die Schulleitung der FRS, welche zudem eine Besichtigung einer vergleichbaren, bereits eingebauten Anlage wünscht.
Es gilt nun zunächst ein geeignetes Planungsbüro zu finden und die Machbarkeit des Einbaus von geeigneten und ausreichend dimensionierten raumlufttechnischen Anlagen zu prüfen. Mit dem Büro soll zudem eruiert werden, ob die anzudenkenden Maßnahmen in Anbetracht der Marktlage und der Zeitvorgaben des Fördermittelgebers umzusetzen sein werden. Wird dies verneint, wird die Verwaltung Möglichkeiten eines Verlängerungsantrages prüfen.
Die Sperrvermerke bei den Produktkonten 111804 785100 (Neubau Lüftungsanlagen JSS) und 111806 785100 (Neubau Lüftungsanlagen FRS) in Höhe von je 100.000 EUR müssen vom Ausschuss frei gegeben werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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X |
teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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X |
Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
X |
nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
X |
ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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800000 |
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Auszahlungen |
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1 Mio |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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