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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/22/585

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage im Rückblick auf das Jahr 2021

 

Um die Entwicklung des Arbeitsmarktes im vergangenen Jahr umfassend einschätzen zu können, ist es sinnvoll nicht nur die Dezemberwerte, sondern auch die Jahresdurchschnittswerte und damit längerfristige Trends zu betrachten.

 

Alles in allem war die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Verlauf des Jahres 2021 gut. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind 2021 jahresdurchschnittlich merklich gesunken. So reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 auf 2.613.000 Menschen.

 

In das Jahr 2021 startete die Wirtschaft mit einem Teillockdown, dies wirkte sich auch auf den Arbeitsmarkt aus. Im Februar registrierte die Agentur für Arbeit Elmshorn mit 10.477 Arbeitslosen den höchsten Wert im Kreis Pinneberg seit Ausbruch der Corona-Pandemie. Danach holte der Arbeitsmarkt jedoch beachtlich auf. Wirtschaft und Arbeitsmarkt kamen im Frühjahr 2021 gut aus dem Lockdown und profitierten von einem beträchtlichen Nachholbedarf. Mit großem Schwung ging es mit der Wirtschaft bergauf und den Arbeitslosenzahlen herunter. Zehn Monate in Folge sind die Arbeitslosenzahlen gesunken – sogar noch im Wintermonat Dezember. Auch die sonst üblichen Anstiege während der Ferienzeiten wurden im Jahr 2021 von der positiven Entwicklung überlagert.

 

Das Niveau von vor Corona wurde noch nicht wieder erreicht. Der Jahresdurchschnitt liegt mit 9.371 Arbeitslosen (5,3 %) zwar niedriger als 2020 (5,4 %), jedoch um 1.428 Personen über dem von 2019 (7.943 Arbeitslose oder 4,5 %). Zum Jahresende 2021 sieht es aber erfreulich aus – es gab nur noch 265 Arbeitslose mehr als im Dezember 2019.

 

Ein deutlicher Aufwärtstrend war bei der Personalakquisition der Unternehmen zu spüren. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist mit insgesamt 6.003 Stellenangeboten um 23,5 Prozent zum Vorjahr gestiegen. Erfreulich unbeeindruckt von der Krise blieb auch die Entwicklung der Beschäftigung.

 

Im Kreis Pinneberg arbeiteten zur Jahresmitte 94.906 Sozialversicherungspflichtige – ein neuer Höchststand in einer kontinuierlichen Entwicklung über die letzten Jahre.

 

Corona hat für einige Monate die langfristigen Herausforderungen am Arbeitsmarkt überdeckt.

 

Der Fachkräftebedarf wird das Thema der nächsten Jahre sein.

 

Erläuterung zur Arbeitsmarktlage im Dezember 2021

 

 Arbeitslosenquote

Juni 2021

Dezember 2021

im Kreis Pinneberg

5,4 %

4,6 %

 

Der Arbeitsmarkt hat sich zum Jahresende gut entwickelt. Damit hat sich die Erholung der letzten Monate fortgesetzt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Dezember saisonbedingt erneut abgenommen.

 

Im Dezember 2021 waren im Kreis Pinneberg insgesamt 8.118 Menschen arbeitslos. Die Quote lag bei 4,6 %. Vor einem Jahr hatte sie 5,5 % betragen. Damit ist die Arbeitslosenzahl um 66 Personen oder 0,8 Prozent zum Vormonat gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat liegt die Zahl um 1.576 Personen, oder 16,3 Prozent niedriger.

 

Von allen Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) 3.230 Personen, das sind 77 mehr als im Vormonat. Es waren 1.495 Personen (-31,6 Prozent) weniger als vor einem Jahr bei der Arbeitsagentur gemeldet. Beim Jobcenter (Grundsicherung) waren 4.888 Arbeitslose registriert. Dies sind 143 Personen weniger als im November. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl um 81 Personen (-1,6 Prozent) gesunken.

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.arbeitsagentur.de) 

 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des 2. Halbjahres 2021 (auszugsweise)

 

 

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.20

Fallzahlen

31.12.2021

 

Personen

31.12.2021

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.20

Kosten

31.12.2021

Grundsicherung im Alter und

bei Erwerbsminderung

114

113

132

62

70

809.969,84 €

833.969,34 €

Hilfe

zum Lebensunterhalt

23

20

21

9

12

208.929,99 €

215.219,45 €

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

9

7

7

4

3

78.630,07 €

67.873,01 €

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

34

41

41

13

28

676.000,95 €

654.314,05 €

Wohngeld/ Lastenzuschuss

10

5

 ---------

---------

--------

32.634,50 €

20.122,00 €

Wohngeld/ Mietzuschuss

84

100

 ---------

---------

--------

267.010,26 €

332.530,00 €

 

Erläuterungen:

 

Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen konstant geblieben. Die Kostensteigerung ist, wie jedes Jahr, unter anderem auf die jährliche Regelsatzanpassung zum 01.01. zurückzuführen. Des Weiteren erfolgte, wie bereits berichtet, zum 01.01.2021 die Anhebung der sozihilferechtlich angemessenen Höchstmieten im Kreis Pinneberg, die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sozialschutzpaketen I, II und III sowie Sonderzahlungen, aufgrund der Coronapandemie, an die Leistungsempfänger. 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

In diesem Bereich sind die Fallzahlen zum Stichtag 31.12.2021 ebenfalls konstant. Die aufgelisteten Punkte im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in diesem Leistungsbereich ebenfalls zutreffend.

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ist im Vergleich zum Jahr 2020 eine geringe Fallzahlenverringerung festzustellen. Bei der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen dagegen eine leichte Steigerung der Fallzahlen. Die Kosten haben sich entsprechend verändert.

 

 

 

Wohngeld

  

  

Wohngeldzahlungen 01.01. – 31.12.2021 für die Stadt Tornesch

 

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

22.044,00 €

 

91

 

2.399,00 €

 

9

 

24.443,00 €

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

23.521,00 €

 

92

 

2.176,00 €

 

8

 

25.697,00 €

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

33.016,00 €

 

99

 

2.012,00 €

 

7

 

35.028,00 €

106

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

26.761,00 €

 

100

 

1.710,00 €

 

6

 

28.471,00 €

106

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

30.219,00 €

 

102

 

1.479,00 €

 

6

 

31.698,00 €

108

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

33.364,00 €

 

107

 

1.863,00 €

 

7

 

35.227,00 €

 

114

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juli

26.316,00 €

 

99

 

1.607,00 €

 

7

 

27.923,00 €

106

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August

26.094,00 €

 

94

 

1.514,00 €

 

5

 

27.608,00 €

99

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

September

29.039,00 €

 

  101

 

1.511,00 €

 

5

 

30.550,00 €

106

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oktober

28.920,00 €

 

104

 

1.511,00 €

 

5

 

30.431,00 €

109

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

November

23.346,00 €

 

99

 

1.170,00 €

 

5

 

24.516,00 €

104

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember

29.890,00 €

 

108

 

1.170,00 €

 

5

 

31.060,00 €

 

113

 

 

 

1.196

 

 

 

75

 

 

637

Gesamt

332.530 €

100

 

20.122,00 €

5

 

352.652,00 €

105

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die durchschnittlichen Fallzahlen der Mietzuschüsse sind im Vergleich zum Jahr 2020 um 16 Fälle gestiegen. Die durchschnittlichen Fallzahlen der Lastenzuschüsse sind im Vergleich um fünf Fälle gesunken. Die Kostensteigerung ist darauf zurückzuführen, dass bestehende Wohngeldfälle aufgrund der durch Corona bedingten Kurzarbeit einen höheren Anspruch auf das zu leistende Wohngeld hatten und insgesamt mehr Personen Wohngeld beansprucht haben. 

 

 

Betreuung von Asylbewerbern 

 

Im Jahr 2021 wurden 148.233 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 102.581 Erstanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg der Erstantragszahlen um 44,5 %. Die Gesamtzahl aller Anträge (Erst- und Folgeanträge ist um 68.646 (56,2%) gestiegen.

25.879 der Asylerstantragstellenden waren in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder im Alter unter einem Jahr wurden damit insgesamt 122.354 Erstanträge gestellt.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im Berichtsjahr 2021 am stärksten vertreten:

  • Syrien mit 54.903 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 36.433 Erstanträgen (+50,7%)
  • Afghanistan mit 23.276 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 9.901 Erstanträgen (+135,1 %)
  • Irak mit 15.604 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 3 mit 9.846 Erstanträgen (+58,5%)

 

Die Zahl der Folgeanträge im Zeitraum Januar bis Dezember 2021 stieg gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (19.589) um 117,4 % auf 42.583 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 190.816 Asylanträge im Berichtsjahr 2021 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (122.170 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 56,2 %.

 

Insgesamt wurden 149.954 Erst- und Folgeanträge im Jahr 2021 entschieden, davon:

  • Syrien 58.294 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 62,6 %),
  • Irak 11.147 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 31,9 %),
  • Afghanistan 10.045 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 42,9 %).

 

Ende Dezember 2021 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 108.064. Im Vergleich zum Vormonat (102.031) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 5,9 % gestiegen.

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.bamf.de, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2021)

 

 

Schleswig-Holstein:

 

Im Berichtsjahr 2021 hat Schleswig-Holstein 4.209 Asylsuchende aufgenommen. Im gesamten Jahr 2020 waren es vergleichsweise 3.804 Personen und im Jahr 2019 insgesamt 4.183 Personen.

 

Die sechs zugangsstärksten Herkunftsländer waren Syrien, Irak, Afghanistan, Türkei, Iran und der russischen Föderation.

 

Im gesamten Jahr 2021 sind 269 Meschen freiwillig ausgereist, 250 wurden abgeschoben und 92 nach dem Dublin-Verfahren überführt. Somit wurden im Jahr 2021 insgesamt 611 Aufenthaltsbeendigungen durchgeführt. Im Vergleich waren es im Jahr 2020 insgesamt 526 Aufenthaltsbeendigungen.

 

In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg) stehen derzeit max. 3.600 Plätze zur Verfügung. Aufgrund von Um-/Bau-/Renovierungsmaßnahmen, Kontamination, Reinigungsbedarf, Familienbelegung etc. liegt die aktuelle Unterbringungskapazität bei 2.350 Plätzen. Diese sind derzeit zu ca. 73 % belegt.

 

(Quelle: Monatlicher Bericht (Dezember 2021) über Zuwanderung in Schleswig- Holstein vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten)

 

 

Tornesch:

Zum 31.12.2021 waren der Stadt Tornesch insgesamt 53 Personen (25 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, zugewiesen.

Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis zum 31.12.2021 auf 380.826,80 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten).

Zum Stichtag 31.12.2020 waren der Stadt Tornesch insgesamt 58 Asylbewerber zugewiesen, die Kosten beliefen sich auf 458.427,47 €.

 

Nach Tornesch wurden im zweiten Halbjahr 2021 insgesamt 4 Asylsuchende verteilt. Somit wurden im ganzen Jahr 2021 insgesamt 15 Asylsuchende in Tornesch aufgenommen.

 

 

 

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