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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/587

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der AWO Landesverband S.-H. e.V. hat mit dem Schreiben vom 16.12.2021 einen Antrag für die AWO Kita Seepferdchen, AWO Kita Merlinweg und AWO Kita Lüttkamp auf Änderung der Anlage 1 der Trägervereinbarungen vom 17.12.20 bzgl. der Schließtage gestellt.

Die aktuelle Öffnungszeit beträgt für alle drei Einrichtungen 51 Wochen im Jahr. Geschlossen sind die Kindertagesstätten nur ab dem 24.12. bis einschließlich 01.01. eines jeden Jahres. Zukünftig soll es auch eine Sommerschließzeit von 2 Wochen in den Sommerferien geben. Im Sommer 2022 wird noch eine Bedarfsbetreuung gemäß durchgeführter Umfrage in den Kitas vorgehalten aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrages. Ab dem Sommer 2023 soll dann nur noch eine Notbetreuung bereitgehalten werden. Der Zeitraum der Schließung soll in Abstimmung mit den Eltern und den Tornescher Grundschulen festgelegt werden.

 

Auch die Leiterin der Ev.-Luth. Kindertagesstätte in Tornesch hat auf der Beiratssitzung am 29.09.2020 die Beiratsmitglieder darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Einrichtung möglichst ab Sommer 2022 wieder eine gruppenübergreifende Schließzeit vereinbaren möchte. Derzeit sind für die Ev.-Luth. KiTa in Tornesch lt. Betriebserlaubnis des Kreises 10 Tage Schließzeit geregelt. Mit Einführung der gewünschten Neuregelung kämen weitere 10 Schließtage hinzu. Die Einrichtung hat die Eltern bereits über die favorisierte Neuregelung in Kenntnis gesetzt und im Vorwege die Elternvertretung beteiligt. Die Planungen für eine 2-wöchige Schließzeit im Sommer 2022 mit dem Angebot einer Notgruppe sind zwischenzeitlich noch nicht final erfolgt  (Bedarfsabfrage, Abstimmung von Einzelfalllösungen). Trägerseitig wird diese Neuregelung lt. Stellungnahme in der letzten Beiratssitzung ausdrücklich befürwortet, sodass auch für diese Kindertagesstätte vorsorglich eine entsprechende Beschlussfassung gewünscht ist.

 

Folgende Gründe für die Einführung einer gruppenübergreifenden Sommerschließzeit wurden auf dem Elternbeirat der AWO-Einrichtungen sowie der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch  im Herbst 2021 genannt:

 

- Bessere Abdeckung der Betreuungszeiten mit den jeweiligen  Fachkräften der Gruppe

- Bessere Planbarkeit / Personalvorhaltung während  der Einzelfall-Urlaube

- Gemeinsames Ende eines KiTa-Jahres und gemeinsamer Start in das neue KiTa-Jahr

- Gesteigerter Erholungswert für Kinder & Fachkräfte

- Fachkräftemangel (erweiterte Öffnungszeiten bedeuten auch ein Mehr an Personal)

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass der Träger der Einrichtung gemäß den gültigen gesetzlichen Vorgaben nicht in die Pflicht genommen werden kann, ganzjährige Öffnungszeiten vorzuhalten. Gerade vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels sind verbindliche Schließzeiten für die Betriebsführung der Einrichtungen von Vorteil. Die Regelung der Schließzeiten ergibt sich aus § 22 Kindertagesstättengesetz, wonach im Rahmen der SQKM-Förderung 20 Tage Schließzeit pro Jahr und Einrichtung zugrunde gelegt werden.

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Gegen den Antrag des AWO Landesverbandes S.-H. e.V. auf Änderung der Anlage 1 zum § 6 Schließzeiten der Trägervereinbarung vom 17.12.2020 bestehen keine Einwände. Ab dem Kalenderjahr 2022 wird eine jährliche Schließzeit  von 16 Tagen in den drei Tornescher AWO-Kindertagesstätten eingeführt. 
  2. Gegen die Einführung einer 2-wöchigen Sommerschließzeit für die Ev.-Luth. Kindertagesstätte in Tornesch ab Sommer 2022 bestehen grundsätzlich keine Einwände. Voraussetzung hierfür ist eine konkretisierte Antragstellung des KiTa-Werk‘s Hamburg-West / Südholstein zur Neuregelung der Öffnungszeiten lt.  Anlage 1 zur Trägervereinbarung vom 16.12.2021 . Darüber hinaus wäre ggfs. die bedarfsgerechte Notbetreuung für Kinder ohne alternative Betreuungsmöglichkeit im Einzelfall zu sichern.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, die Verträge entsprechend anzupassen.

 

 

 

 

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Anlagen

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