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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/639

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Am 02.03.22 hat ein Gespräch zwischen der Schulleitung der Johannes-Schwennesen-Schule, Frau Widuwilt, der Schulrätin Frau Soeth sowie der Verwaltung bezüglich der Aufnahmen der künftigen Erstklässler stattgefunden.

 

Frau Widuwilt teilte mit, dass es insgesamt für die JSS 67 Anmeldungen gibt.

Aufgrund der räumlich begrenzten Kapazitäten stehen für das nächste Schuljahr lediglich zwei Klassenräume zur Verfügung.

 

Da auch aus den jetzigen ersten Klassen mit 3-4 Rückstellungen zu rechnen ist, sollte die Klassengröße für das Schuljahr 2022/2023 25 Kinder/Klasse nicht übersteigen.

 

Von den verbleibenden 17 Kindern werden 5 Kinder an die Fritz-Reuter-Schule gehen. 1 Kind verzieht nach Heidgraben und wird dort zur Schule gehen.

 

Es verbleiben 11 Anmeldungen, denen kein Platz im nächsten Schuljahr an der JSS angeboten werden kann.

 

Aus diesem Grund wurde mit der Schulrätin besprochen, dass seitens des Schulträgers für die JSS ein Antrag auf Kapazitätsbegrenzung für das Schuljahr 2022/2023 auf eine Zweizügigkeit gestellt werden soll.

 

Da im darauffolgenden Schuljahr 3 4.Klassen die Grundschule verlassen, wird es vermutlich im Schuljahr 2023/2024 keine Probleme bei der Aufnahme geben. Dies ist jedoch ebenfalls abhängig von der Gesamtzahl der Anmeldungen und kann konkret erst nach der Anmeldewoche benannt werden.

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt beim Schulamt des Kreises Pinneberg für die Johannes-Schwennesen-Schule eine Kapazitätsgrenze auf eine Zweizügigkeit für das Schuljahr 2022/2023 zu stellen.

 

 

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