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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/22/727

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung


Der Kreistag des Kreises Pinneberg hat am 27.04.2022 die Anpassung der Richtlinie (siehe Anlage zu dieser Vorlage) zur Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Pinneberg verabschiedet. Neben redaktionellen Anpassungen wurden u.a. die folgenden Änderungen beschlossen:

 

  • Zuwendungszweck: Die Begrenzung auf Fördermittel von 1.000.000 € entfällt. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur wird im Rahmen der jeweils im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gefördert. Dadurch kann die Richtlinie unbegrenzt gelten.

 

  • Gegenstand der Förderung: Maßnahmen zur Beleuchtung von Radwegen und die Kosten für Planungs- und Gutachterleistungen Dritter sowie den Grunderwerb können nun gefördert werden.

 

  • Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendungen: Die Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten wurde von 75 % auf 80 % erhöht.

 

Die Frist für die Antragsstellung des Folgejahres bleibt jeweils der 30.09. Damit können noch in der Sitzung des Umweltausschusses am 12.09.2022 Beschlüsse für Fördermaßnahmen gefasst werden.

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.03.2022 wurden erste Skizzen für die Anlage von Fußgängerüberwegen und baulichen Querungshilfen für den Lindenweg (siehe VO/22/578) vorgestellt. Die Planung und Ausführung entsprechender Maßnahmen sind nach Aussage des Fördergebers durchaus förderfähig, sofern die Straßenverkehrsbehörde die betroffenen Passagen als Fahrradstraße ausweisen würde. Eine Antwort hierzu ist noch ausstehend.

 

Falls von Seiten der Ausschussmitglieder konkrete Maßnahmen zur Förderung gewünscht werden, können diese zur Sitzung vorgetragen werden.


 

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Anlagen

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