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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/22/770

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Seit dem 01.01.2021 erfolgt die KiTa-Finanzierung aufgrund des Inkrafttretens des Kindertagesförderungsgesetzes für Schleswig-Holstein. Die Übergangsphase ab dem 01.01.2021 bis zur endgültigen Umsetzung des neuen Finanzierungssystems ist bis 31.12.2024 wie folgt geregelt:

 

  • Insgesamt beträgt der tatsächliche Finanzierungsanteil der Stadt Tornesch für das  Haushaltsjahr 2021 auf Grundlage der vorliegenden Jahresabschlüsse der einzelnen Einrichtungen bei Gegenüberstellung der vom Kreis erhaltenen Einnahmen aus den  SQKM-Gruppenfördergelder für die Kindertagesstätten:     202.905,31 €.

 

  • Der Aufwand aufgrund des „Finanzierungsanteils der Wohngemeinde pro betreutes Kind“ beträgt für das Haushaltsjahr 2021 :               2.998.965,36 €.

Dieser Betrag stellt den Anteil der Mitfinanzierung dar, welcher im Idealfall ab 01.01.2025 als jährlicher Aufwand für die Betreuung aller Kinder im vorschulischen Alter zulasten der Kommune antsteht.

 

  • Gesamtaufwand 2021: 3.201.870,67 € abzügl. Sondermittel für das Erstattungsverfahren von Elternbeiträgen gem. § 59 Kindertagesförderungsgesetz in Höhe von 303.158,74 €  =

 

  • Kostenanteil der Stadt Tornesch für 

KiTa-Betreuung und Tagespflege 2021:  2.898.711,93 €.

 

Eine tabellarische Zusammenstellung für das Haushaltsjahr 2021  mit detaillierten Informationen über die Kostenentwicklungen zu den einzelnen Einrichtungen sowie über die  Finanzierungsanteile der Wohngemeinde  pro betreutes Kind ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zum Vegleich 2020  ( H+H-Auskunft „Werte 2020“ / Produktbereich 365000 und 365600):

  1. Aufwand:
  • Kosten Kindertagesstätten  =  4.161.267,74 €
  • Kosten Kindertagespflege =         8.900,00 €  (lt. Vertrag mit Kreis Pinneberg)
  • Kostenausgleich KiTaG =     126.346,60 € 

Aufwand KiTa / TP gesamt =  4.296.514,34 €

        ============

  1. Erträge:
  • Konnexitätsmittel  =   580.300,10 €  (Förderung lt. Erlass endet 2020)
  • Landesmittel „Corona“ =   365.991,00   (Sondermittel § 59 KiTaG)
  • Ausgleichszahl.  wegen 

Deckelung Elternbeiträge =   163.402,80 €  (einmalig: Landesmittel 08-12/2020)

  • KA KiTaG Betreuung in HH =     26.017,74 €  (Abr. mit  Kreis und Land -Restfälle-)
  • Betreuung von Flüchtlings- 

Kindern               =     35.181,00 €  (Förderung lt. Erlass endet 2020)

Erträge KiTa / TP gesamt = 1.170.892,64 €

    =============

 

  • Kostenanteil der Stadt Tornesch für 

KiTa-Betreuung und Tagespflege 2020:   3.125.621,70 €.  

Im Vergleich des Vorjahres zum Haushaltsjahr 2020 kommt eine finanzielle Mehrbelastung durch Umsetzung der „KiTa Reform 2020“  für das Haushaltsjahr 2021  in der Stadt Tornesch nicht zum Tragen.

 

Derzeit scheint eine Kostendeckung der laufenden KiTa-Betriebskosten durch die SQKM-Fördersätze in einzelnen Einrichtungen erreichbar (sh. WABE, AWO-„Lüttkamp“, „Moorhof“). Die Auskömmlichkeit der angestrebten Pauschalförderung für den laufenden Betrieb einschließlich der Gebäudekosten ist allerdings stark abhängig von der Größe der Einrichtung (Anzahl der Plätze) und  dem erforderlichen Personaleinsatz.

 

Zudem erfordern  „Krippe“, Integrations- und Familiengruppen  bei gleichzeitig geringer Gruppengröße einen erhöhten Personalbedarf. Auch tendenziell länger benötigte tägliche  Öffnungszeiten, ggfs. ganzjährige Öffnung der Einrichtungen sowie „Randzeitgruppen“ führen zu einem Mehraufwand, der aktuell nicht zu 100% in allen Einrichtungen durch die SQKM-Föderung refinanziert werden kann.

Um hierfür eine Kostendeckung zu erreichen ist während der Übergangsfrist  über eine gewollte „add on“-Förderung durch die Standortgemeinde oder aber ggfs. auch über die Absenkung der vorhandenen Standards zu entscheiden (z.B. Einstellung von Früh- und Spätdiensten, grundsätzlich 20 Tage Schließzeit pro Jahr). Darüber hinaus bestehen im Vergleich der Einrichtungen teilweise erhebliche Unterschiede im Bereich „Miet- bzw. Gebäudekosten“ / Abschreibung). Diese müssen weiterhin -auch aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerung wegen der Energiekriese- genau betrachtet und ggfs. noch während der Übergangszeit neu zwischen Kommune und Träger vereinbart  werden, um eine Gleichbehandlung der Träger  und gleichzeitig die langfristige Sicherung der Betriebsführung zu erreichen.

 

Ab dem 01.01.2025 ist die Auszahlung der SQKM-Förderbeträge über den Kreis direkt an die Träger der Einrichtungen gesetzlich geregelt.

Sofern den Trägern der Betreuungseinrichtungen über diese Pauschalförderung grundsätzlich die Sicherstellung des laufenden Betriebes möglich ist und zwischen den Einrichtungsträgern und der Stadt Tornesch ab 01.01.2025 keine individuellen „Standards on Top“ vertraglich vereinbart sind, beschränkt sich der Finanzierungsanteil zulasten der Kommune lediglich auf den an den Kreis Pinneberg zu zahlenden Finanzierungsanteil pro betreutes Kind. Durch dieses Verfahren könnte, wenn es sich nach Ablauf der Übergangsphase als umsetzbar und praktikabel erwiesen hat, die langfristige Vorlaufzeit  erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

 

Weitere Informationen werden mitgeteilt, sobald der Verwaltung das Ergebnis der  Überleitungsbilanz 2021 vorliegt (Vergleich Basisjahr 2019 mit Sollplanung 2020).

 

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass zeitnah in den verschiedenen Arbeitsgruppen auf Landes- und auf Kreisebene sowie dem Städteverband Schleswig-Holstein ergänzende Stellungnahmen in Bezug auf die Erfahrungen aus der Umsetzung der „KiTa-Reform“ in den Städten und Gemeinden sowie über die Auskömmlichkeit der pauschalen SQKM-Gruppenfördersätze ab Januar 2021 erfolgen.

 

 

 

 

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Anlagen

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