Beschlussvorlage - VO/22/809
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsparung von Energie durch Abschaltung der städtischen Straßenbeleuchtung in der tiefen Nacht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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Oct 24, 2022
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Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Einer der möglichen großen Potenziale für die Einsparung von Energie und Kosten bestehen in der Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der tiefen Nachtzeit (z.B. von 1:00-4:30). Verwaltungsseitig wird es für vertretbar gehalten, auf eine Straßenbeleuchtung in diesem Zeitraum zu verzichten, wenn bestimmte sensible Bereiche davon ausgespart bleiben. Eine zeitlich durchgehende Straßenbeleuchtung wird im Bereich der Unterführungen (Ahrenloher Str. und Norderstr.), im näheren Bahnhofsumfeld und in größeren Kreuzungsbereichen für erforderlich gehalten. Eine individuelle Schaltung der Straßenbeleuchtung ist nicht möglich, die Lampen sind in größeren Einheiten zusammengeschaltet, die jeweils einer Verbrauchsstelle zugeordnet sind. Das Stadtgebiet Tornesch ist in 23 Verbrauchsstellen mit jeweils eigenem Schaltschrank aufgeteilt. Von den 23 Verbrauchsstellen sind voraussichtlich 17 für die Nachtabschaltung geeignet (keine Unterführung betroffen, nicht im Bahnhofsumfeld liegend, nicht die Ahrenloher Str. betreffend (die Ahrenloher Str. tangiert die drei größeren Kreuzungen und den Kreisverkehrsplatz) nicht betroffen). Eine Abschaltung für 3,5 h (1:00-4:30) bedeutet übers Jahr betrachtet eine Einsparung von etwa 1/3 des Stromverbrauchs; die durchschnittliche Beleuchtungsdauer ohne Abschaltung beträgt übers Jahr überschlägig betrachtet 10,5 h (20.Juni ca. 5,5 h; 20.9. ca. 10,5 h; 20.12. ca. 15,5 h).
Die STVO erfordert beim Abstellen von Kfz bei zeitlich nicht durchgehender Straßenbeleuchtung eine ausreichende Beleuchtung des Fahrzeugs, erforderlich ist es daher, die betroffenen Laternen mit einem Laternenring (Zeichen 394) zu kennzeichnen.
Überschlägige Kostenberechnung:
Einmaliger Umrüstungsaufwand: 17 x 400€ (Einbau Zeitschaltuhr) + Ankleben Laternenring (Bauhofleistung, pauschal 6.000 €) = 12.800 €
Jährliche Stromkosteneinsparung:
17 Verbrauchsstellen mit zusammen 278.817 kWh x 1/3 = 92.939 kWh x 0,30 € = 27.881 € (bei zukünftig 0,47 € je kWh: 43.681 €)
Kurzfristig wäre mit überschaubarem Umrüstungsaufwand somit eine Einsparung von jährlich ca. 93 Tsd. kWh umsetzbar. In diesem Fall würde auch außerhalb der sensiblen Bereiche weiterhin zeitlich durchgehend beleuchtet, da eine punktgenaue Ausschaltung einen größeren Zeitaufwand bedeuten würde. Sukzessive könnte in einem zweiten Schritt der Bereich der verbleibenden zeitlich durchgehenden Beleuchtung weiter reduziert werden. Hierzu müssten die der Verbrauchstelle zugeordneten Lampen an einen anderen Phasenleiter geklemmt werden (der Dreiphasen-Wechselstrom ermöglicht dies – bis in die 80er Jahre war z.B. jede zweite Straßenlampe in Tornesch in der tiefen Nachtzeit ausgeschaltet), was ein Anfahren jeder einzelnen der betroffenen Lampen bedeutet (Hinweis: Nicht bei jeder Bestandslampe ist der Austausch der Leuchtmittel gegen selbstdimmende LED-Technik möglich).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
x |
ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
x |
nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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12.800 |
-43.681 |
-43.681 |
-43.681 |
-43.681 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
- Der Bau- und Planungsausschuss billigt die Abschaltung der städtischen Straßenbeleuchtung im Zeitraum von 1:00 bis 4:30 (täglich).
- Von der Abschaltung ausgenommen bleiben das Bahnhofsumfeld (Bahnhofsplatz, Alte Ahrenloher Str., P+R Hamburger Str.), die Unterführungen im Zuge der Ahrenloher Str. und Norderstraße sowie die Ahrenloher Str. und Jürgen-Siemsen-Straße.