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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/16/002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Planung See und Umfeld des Sees in Tornesch am See

Bau- und Planungsausschuss am 29. Februar 2016

 

 

 

Sehr geehrter Herr Stümer,

im Bau- und Planungsausschuss am 7. Dezember 2015 wurde durch die Wasser- und Verkehrskontor GmbH, vertreten durch Herrn Stieghorst die grundsätzliche Machbarkeit der Anlage einer künstlichen Wasserfläche im Neubaugebiet Tornesch am See bestätigt.

 

Der neu anzulegende See ist Namensgeber des gesamten Neubaugebietes und soll der Naherholung dienen und für Tornesch ein weiteres Aushängeschild sein.

 

Wie bei vielen (Infrastruktur-) Projekten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannte Hindernisse auftauchen oder Gegebenheiten entstehen, die trotz der aktuellen Untersuchung zum Standort den See nicht an der geplanten Stelle verorten lassen. Als Beispiele seien hier ein Adlerhost genannt, welches den weiteren Bau der BAB 20 in Schleswig-Holstein zeitlich verschiebt oder auch eine Untersuchung zu Fledermäusen und Kiebitzen entlang der geplanten Trasse K22, die das gesamte Projekt gefährdet.

 

Um diesen und anderen Eventualitäten vorzubeugen und aus der Befürchtung heraus, dass bis zu einer späteren Planung alle Restflächen im Neubaugebiet Tornesch am See verbaut sind und somit ein mögliches Ausweichen für den Standort der Seefläche nicht mehr möglich ist, möchten wir die Planung für die Anlage nun aufnehmen.

 

 

 

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 76 vom 4. Mai 2009 wird aufgehoben.

 

  1. r das Gebiet nördlich und nordöstlich des Baumschulenwegs und südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von bis zu 190m wird der B-Plan 97 mit dem primären Ziel der Schaffung eines Gebietes zur Naherholung aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Anlage einer künstlichen Wasserfläche samt umgebener Nutzung, sowie ggf. Wohnbauflächen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die künstliche Wasserfläche und Umgegend aufzunehmen. Dem Bau- und Planungsausschuss werden das Vorgehen und die erforderlichen Maßnahmen in seiner Sitzung am 21. März 2016 präsentiert.

 

  1. Grundlage der Planung ist die Anlage der künstlichen Wasserfläche in dem unter Punkt 2 benannten Gebiet. Alle Maßnahmen zur dauerhaften Wasserführung der Fläche, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Gestaltung einer vollständigen Umlaufbaren Wegstrecke, ggf. einer Promenade um und am See und auch dieglichkeiten zum Verweilen, ggf. die Einrichtung einer Gastronomie.

 

  1. Es kann für die Planungsanforderung ein externes ro beauftragt werden, welches die Planung für diese Gesamtfche aufnimmt. Der Ausschreibungstext ist vorher mit dem Bau- und Planungsausschuss abzustimmen.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Howe Heitmann
 

 

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