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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Amtszeit des Bürgermeisters läuft am 30.06.2018 aus. Gemäß § 57 a Abs. 1 GO ist die Wahl frühestens acht Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen, d.h. der Zeitraum für die Bürgermeisterwahl liegt zwischen dem 01.11.2017 und dem 31.05.2018.

 

Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl ist ein Wahlausschuss zu bilden.

 

Der Wahlausschuss besteht aus 8 Beisitzerinnen und Beisitzern und deren Stellvertreter/innen und dem Wahlleiter als Vorsitzenden. Der Bürgermeister ist kraft Amtes Wahlleiter, solange nicht ein Hinderungsgrund gemäß § 12 Abs. 1 GKWG vorliegt. Er beruft seine/n Stellvertreter/in. Im Hinderungs- und Verzichtsfall wählt die Ratsversammlung eine andere Person als Wahlleiter/in.

Der Wahlausschuss hat folgende gesetzliche Aufgaben:

 

         Bestimmung des Wahltages und des Tages einer notwendig werdenden Stichwahl  (§ 48 GKWG)

         Zulassung der Wahlvorschläge (§ 25 GKWG)

         Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet (§ 63 Abs. 2 GKWO).

 

Nach den Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes sollen bei der Besetzung des Wahlausschusses möglichst die politisch vertretenden Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Die Beisitzer/innen werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt. Wenn man das Verteilungsverfahren nach Sainte-Laguë in dieser Wahlperiode zu Grunde legt, kann die Fraktion der SPD 4, die der CDU 3 und die der FDP 1 Beisitzer/innen vorschlagen. Diese Verteilung ist nicht zwingend.

 

Der Wahlausschuss für die letzte Gemeindewahl bestand aus folgenden Personen: Bürgermeister Roland Krügel als Wahlleiter, Horst Merling (Vertreterin Marina Lichte), Traute Früchtenicht (Vertreter Joachim Neumann), Frank Galinsky (Vertreterin Helga Rahn), Georg Janßen (Vertreter Ronald Schulze), Paul Kersten (Vertreter Volker Arlt), Renate Arlt (Vertreter Sven Rachow), Karlheinz Böhmke (Vertreterin Svenja Werner) und Bernd Michaelsen (Vertreterin Ingrid Claus).

 

Die Wahlausschussmitglieder werden gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch abschließend durch den Hauptausschuss gewählt.

 

Zum weiteren Vorgehen wird vorgeschlagen, dass sich der neu gewählte Wahlausschuss im Mai/Juni 2017 konstituiert und den Wahltag festlegt. Die Entscheidung über eine Stellenausschreibung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen obliegt dem Hauptausschuss.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Hauptausschuss wählt als Beisitzer/Beisitzerin und als Stellvertreter/Stellvertreterin folgende Personen in den Wahlausschuss für die Bürgermeisterwahl:

 

Beisitzer/-inStellvertreter/-in

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.
 

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