Beschlussvorlage - VO/18/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Fahrradgarage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Feb 5, 2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der heutigen Sitzung wird das Büro Roschke, Franzen und Partner die aufgrund der Prüfvermerke der Nah.SH und GmSH angepasste Planung für die Umgestaltung der Fahrradgarage abschließend vorstellen und für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Die durch die Vorgaben der Prüfinstanzen vorgenommenen Änderungen berühren keine wesentlichen kostenwirksamen Komponenten, so dass die der Kostenschätzung vom 01.02.2016 zugrundeliegende Planung selber nach Aussage des Büros nicht teurer geworden ist. Allerdings ist eine Kostensteigerung durch die konjunkturelle Marktentwicklung und die verstrichene Zeit eingetreten, die mit ca 15 – 20% zu beziffern ist. Inwieweit der Zuwendungsgeber diese Mehrkosten letztendlich in seiner Zuwendung berücksichtigen wird, bleibt abzuwarten. Eine Anerkennung von Mehrkosten aufgrund von Marktentwicklungen ist grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des Verwendungsnachweises zu erwarten, da erst dann auch die Kostenentwicklung im Ausschreibungsververfahren bekannt ist.
Die Höhe der Förderung beträgt 75% der als zuwendungfähig anerkannten Kosten. Diese liegen derzeit bei 809.700,-€ brutto, was einem Zuwendungsbetrag von 607.200,-€ entspricht. Die restlichen 25%, d.h. 202.500,-€ sind der Eigenanteil der Stadt.
Zu diesem Betrag sind die Kosten der als nicht zuwendungsfähig anerkannten Maßnahmen hinzuzurechnen, so dass nach bestehender Kostenschätzung folgender Betrag bei der Stadt verbleibt: 295.078,-€
- Eigenanteil 202.500,-€
- Nicht zuwendungsfähiger Anteil 92.578,-€
- Fahrradboxen 67.950,-€
- Videoüberwachung 23.948,- €
- E-Bike-Ladestationen 680,-€
Die Kosten für die geplante Photovoltaik in Höhe von 66.982,-€ werden von Den Stadtwerken getragen.
Nach Beteiligung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Kreises Pinneberg, besteht von dessen Seite die Forderung, dass für den Fall, dass E-Bike-Ladestationen vorgesehen werden sollen, eine solche aus Gleichbehandlungsgründen auch für ein E-Dreirad vorzuhalten ist.
Die in der Sitzung am 01.02.2016 gewünschte Vergleichsberechnung zwischen Glas- und Lochblechfassade ist nach Aussage des Büros entbehrlich, da aufgrund der aufwändig heruzstellenden Lochstanzungen kein nenneswerter Unterschied in den Kosten besteht.
Der Zuwendungsgeber benötigt zum Erlass des Bescheides über die Aufnahme in das Förderprogramm eine abschließende Entscheidung der Stadt über die tatsächliche Ausführung. Es ist daher zu beschließen, ob die heute vorgestellte Planung mit den nicht zuwendungfähigen Komponenten vewirklicht werden soll oder ob Änderungen gewünscht sind.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
| 607.200 |
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Auszahlungen |
| 967.265 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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| 82.200 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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| 50.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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