Mitteilungsvorlage - VO/18/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
25.06.2018
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
K 22 Brückenbauwerk Ortbrookgraben
Die Sanierungsmaßnahmen der Brücke im Verlauf der K 22 können trotz Verschlechterung des technischen Zustandes der Brücke nicht wie ursprünglich gedacht durchgeführt werden.
Nach Abstimmung mit den Fachbehörden des Kreises Pinneberg sind die Eingriffe in die Umgebung der Brücke aufgrund der Landschaftseigenschaften als Landschaftsschutz,- Naturschutz- und Überschwemmungsgebiet nicht zulässig. Da die Brücke im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur K 22 enthalten und bereits komplett neu geplant wurde, gehen die Genehmigungsbehörden davon aus, dass eine Haltbarkeit der Überführung bis zum Jahre 2021 sichergestellt werden muss.
Im Ergebnis bedeutet das, dass die Verkehrssicherung an dieser Stelle, nämlich die Einengung auf eine Spur mit Ampel, Stahlleitwänden und einer Radfahrerumleitung, nun doch durchgeführt werden muss. Entsprechende Angebote werden bereits eingeholt.
Die Verkehrssicherungmaßnahmen werden zunächst befristet für ein Jahr geplant. Parallel dazu prüft die Verwaltung, ob die technische und finanzielle Möglichkeit der Errichtung einer Behelfsbrücke besteht.
Neubau der Straße Am Moor
Durch die notwendige Umverlegung der Gasleitung im Kreuzungsbereich Thujaweg/ Am Moor ist bei der Weiterverlegung des Regenwasserkanals aufgrund der konkurierenden Höhenlagen eine erneute Verzögerung eingetreten. Das geschätzte Ende der Gesamtmaßnahme verschiebt sich hierdurch auf Ende Juli.
Geplante Straßenbaumaßnahmen mit Anliegerbeiträgen
Die Verwaltung wurde gebeten eine Aussage über in absehbarer Zeit geplante Straßenbaumaßnahmen zu treffen, welche Anliegerbeiträge nach sich ziehen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme „An der Kirche“ Ende 2018 wird der Schwerpunkt auf der Kanalsanierung liegen. Das bedeutet, dass zunächst kein Straßenneubau und daher auch keine Anliegerbeiträge anstehen.
Nach Abschluss der Kanalsanierungen voraussichtlich im Jahre 2021 sind in folgenden Straßen Ausbaumaßnahmen finanziert durch Ausbaubeiträgen denkbar:
- Lindenweg, westl. Gärtnerweg, weil dort die Regenwasserkanalisation zu gering dimensioniert ist,
- Wachsbleicher Weg zwischen Norderstraße und Königsberger Straße aus dem gleichen Grund,
- ebenso die Königsberger Straße,
- Stichwege der Pommenrstraße, da dort überhaupt keine Regenwasserentsorgung vorhanden ist.
Eine Aussage hinsichtlich der Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da es keine Klarheit über den Sanierungsumfang (Neubau, Inliner oder Reparatur) und Beteiligungen der Versorgungsunternehmen gibt.
Tornesch Am See
B-Plan 79 „Kuhlenweg – Großer Moorweg“
Die wesentlichen Begrünungsmaßnahmen wie Baumpflanzungen und Anlegung der Grün- und Ausgleichsflächen konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden.
Die Planung für den Kinderspielplatz „Forellenring“ wurde den Anwohnern am 07.06.2018 im Rahmen der durchzuführenden Kinder – und Jugendbeteiligung vorgestellt. Die Entwurfsplanung ist von den Anwesenden positiv und zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
B-Plan 82 „ östlich Merlinweg“
Rest- und Nacharbeiten sollen lt. Dem Investor bis Ende Juni 2018 abgeschlossen werden.
Fahrradgarage
Das Vergabeverfahren kann in diesem Monat eingeleitet werden.
Sanierung der Lise-Meitner Allee
Der Vorentwurf über den geplanten Endausbau des zukünftigen Knotens ist durch das Planungsbüro noch nicht vorgelegt worden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
126,1 kB
|