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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/189

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Papierfabrik Meldorf an der Esinger Str. beabsichtigt die Erweiterung ihrer Betriebsfläche. Hierfür steht ein Grundstück südwestlich der Bahnstrecke zur Verfügung. Im Flächennutzungsplan ist die ca. 1,3 ha große Fläche als Industriefläche (GI) dargestellt. Genutzt wird diese derzeit z.T. bereits als Betriebsfläche, auf noch kürzlich genutzten Baumschul- und Grünlandflächen befindet sich heute eine Brachfläche. Vorgesehen ist, auf der Fläche Altpapierballen zu lagern sowie einen Brunnen samt Wasseraufbereitungsanlage zu errichten. Zwischen den Gärten der Anwohner der Esinger Str. und der künftigen Lagerfläche soll ein Erdwall mit ggfs. zusätzlicher Lärmschutzwand errichtet werden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird mittels schalltechnischer Untersuchung geklärt werden, wie die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen im Detail erforderlich werden. Die (externen) Planungskosten werden vollständig vom Vorhabenträger, der Papierfabrik Meldorf, getragen.

 

Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage beinhaltet ausschließlich den Aufstellungsbeschluss und das verfolgte Planungsziel. Planungsinhalte werden erst in der kommenden Vorlage, in der die Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgen soll, dargestellt.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Für das Gebiet nordöstlich der Esinger Str. in einer Tiefe von ca. 80 bis ca. 95 m bis ca. 150 m und der südwestlich der DB-Strecke Hamburg-Elmshorn wird,wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 106 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von gewerblichen Flächen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 



 

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Anlagen

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