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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 10. Mai 2006 hat die Stadt Tornesch die Wohngeldsachbearbeitung von der Stadt Uetersen übernommen. Gemäß Vertrag wurde eine Mitarbeiterin der Stadt Uetersen zur Stadt Tornesch abgeordnet. Sie blieb Beschäftigte der Stadt Uetersen.

Mit dem 1. Nachtrag vom 21. Novermber 2006 haben die Städte Uetersen und Tornesch beschlossen, einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu bilden und die Führung der Geschäfte der Stadt Uetersen zu übertragen. Es wurde eine umfangreiche vertragliche Kostenausgleichsregelung getroffen. Zwei weitere öffentlich-rechtliche Verträge zum Kostenausgleich und zur Verlängerung des Vertragsdauer wurden noch geschlossen

 

Diese interkommunale Zusammenarbeit kann nach über 12 Jahren als überaus erfolgreich bezeichnet werden und sollte fortgeführt und bei Bedarf ausgeweitet werden.

 

Die Mitarbeiterin für Wohngeld der Stadt Uetersen ist nunmehr zum 31.12.2018 in den Ruhestand entlassen worden. Die Stelle wurde wunschgemäß mit 30 Stunden/Woche mit einer Beschäftigten der Stadt Tornesch nachbesetzt. Daher haben die Verwaltungen der beiden Städte einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag verhandelt. Er sieht zwar eine Aufgaben- und Zuständigkeitsübertagung im bisherigen Umfang, aber keinen Kostenausgleich mehr vor.

 

Nach den aktuellen Fallzahlen der Stadt Uetersen für Wohngeld- und Lastenausgleichsfälle sowie den Datenabgleich mit der Sozialversicherung ist eine Stelle mit 30 Stunden/Woche auskömmlich. Diese Stelle ist nach den Eingruppierungsvorschriften mit der EG 9 a bewertet. Zum durchschnittlichen Vergleich legt man die Stufe 3 zugrunde.

 

Für den Standesamtsbereich ist nach Fallzahlen von einer Vollzeitstelle auszugehen. Auch diese Stelle ist nach Eingruppierungsvorschriften mit der EG 9 a bewertet. Den etwas höheren Personlausgaben sind die Gebühreneinnahmen aus diesem Sachgebiet gegenzusetzen, so dass die beiden Stellenanteile kostenneutral gegenüber zu setzen sind:

 

  • Personalkosten EG 9a, Stufe 3, 39 Stunden= 54.313,31 €
  • Personalkosten EG 9a, Stufe 3, 30 Stunden= 43.546,59 €
  • Differenz= 10.766,72 €
  • Gebühreneinnahmen Standesamt, auf

Tornesch über Einwohnerzahlen runtergebrochen

(ohne Service-Gebühr für Extra-Leistungen

bei Trauungen) ca. 9.000 €

 

Dies ist ein deutlich schlankeres Verfahren zur Umsetzung dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages.

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Ratsversammlung beschließt den anliegenden öffentlichen-rechtlichen Vertrag über die Übertragungvon Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Stadt Uetersen und der Stadt Tornesch und beauftragen die Bürgermeisterin diesen zusammen mit der Bürgermeisterin der Stadt Uetersen auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
 

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Anlagen

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