Beschlussvorlage - VO/19/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Uetersen zur Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich des Standesamts- und Wohngeldwesens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.02.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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02.04.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 10. Mai 2006 hat die Stadt Tornesch die Wohngeldsachbearbeitung von der Stadt Uetersen übernommen. Gemäß Vertrag wurde eine Mitarbeiterin der Stadt Uetersen zur Stadt Tornesch abgeordnet. Sie blieb Beschäftigte der Stadt Uetersen.
Mit dem 1. Nachtrag vom 21. Novermber 2006 haben die Städte Uetersen und Tornesch beschlossen, einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu bilden und die Führung der Geschäfte der Stadt Uetersen zu übertragen. Es wurde eine umfangreiche vertragliche Kostenausgleichsregelung getroffen. Zwei weitere öffentlich-rechtliche Verträge zum Kostenausgleich und zur Verlängerung des Vertragsdauer wurden noch geschlossen
Diese interkommunale Zusammenarbeit kann nach über 12 Jahren als überaus erfolgreich bezeichnet werden und sollte fortgeführt und bei Bedarf ausgeweitet werden.
Die Mitarbeiterin für Wohngeld der Stadt Uetersen ist nunmehr zum 31.12.2018 in den Ruhestand entlassen worden. Die Stelle wurde wunschgemäß mit 30 Stunden/Woche mit einer Beschäftigten der Stadt Tornesch nachbesetzt. Daher haben die Verwaltungen der beiden Städte einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag verhandelt. Er sieht zwar eine Aufgaben- und Zuständigkeitsübertagung im bisherigen Umfang, aber keinen Kostenausgleich mehr vor.
Nach den aktuellen Fallzahlen der Stadt Uetersen für Wohngeld- und Lastenausgleichsfälle sowie den Datenabgleich mit der Sozialversicherung ist eine Stelle mit 30 Stunden/Woche auskömmlich. Diese Stelle ist nach den Eingruppierungsvorschriften mit der EG 9 a bewertet. Zum durchschnittlichen Vergleich legt man die Stufe 3 zugrunde.
Für den Standesamtsbereich ist nach Fallzahlen von einer Vollzeitstelle auszugehen. Auch diese Stelle ist nach Eingruppierungsvorschriften mit der EG 9 a bewertet. Den etwas höheren Personlausgaben sind die Gebühreneinnahmen aus diesem Sachgebiet gegenzusetzen, so dass die beiden Stellenanteile kostenneutral gegenüber zu setzen sind:
- Personalkosten EG 9a, Stufe 3, 39 Stunden= 54.313,31 €
- Personalkosten EG 9a, Stufe 3, 30 Stunden= 43.546,59 €
- Differenz= 10.766,72 €
- Gebühreneinnahmen Standesamt, auf
Tornesch über Einwohnerzahlen runtergebrochen
(ohne Service-Gebühr für Extra-Leistungen
bei Trauungen) ca. 9.000 €
Dies ist ein deutlich schlankeres Verfahren zur Umsetzung dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Die Ratsversammlung beschließt den anliegenden öffentlichen-rechtlichen Vertrag über die Übertragungvon Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Stadt Uetersen und der Stadt Tornesch und beauftragen die Bürgermeisterin diesen zusammen mit der Bürgermeisterin der Stadt Uetersen auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,6 kB
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