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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Bereits mit dem Haushaltserlass für 2019 wurde vom Innenministerium insbesondere darauf hingewiesen, das die Mindesthebesätze als Voraussetzung für einen Antrag auf Fehlbetragszuweisungen ab 1. Januar 2019 für die Grundsteuer A auf 380 Prozent, für die Grundsteuer B auf 425 Prozent und für die Gewerbesteuer auf 380 Prozent angehoben werden sollen.

Für die Inanspruchnahme von Fehlbetragszuweisungen und auch bei Investitionszuschüssen, die die Stadt beim Land beantragt, sind diese Mindesthebesätze bei den Realsteuern erforderlich.

Bei der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer sind die Voraussetzungen mit einem derzeitigen Hebesatz von jeweils 390 v.H. erfüllt, nur bei der Grundsteuer B ist eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 425 Prozent demnach unumgänglich, zumal damit zu rechnen ist, das der Jahresabschluss 2019, wie in den Jahren zuvor, negativ ausfallen wird.

 

Die Summe aller Meßbeträge der Grundsteuer B für das Jahr 2019 beträgt  577.973,12 €. Bei dem derzeitigen Hebesatz von 390 v.H. bedeutet dies einen jährlichen Ertrag von 2.254.095,17 €.

Bei einer Anhebung auf 425 v.H. wäre mit einer Mehreinnahme von ca. 200.000 € zu rechnen (2.456.385,76 €).

 

Für den Eigentümer eines Einfamilienhauses (Baujahr 1997, Einheitswert 40.500 €) mit einem Grundsteuer-Meßbetrag von 107,40 € würde dies Mehrkosten in Höhe von 37,59 € im Jahr (3,13 € mtl.) bedeuten. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 8,97% p.a.

 

Im Haushalt 2019 wurde diese Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B nicht berücksichtigt, da die Politik zunächst die tatsächliche Veröffentlichung der vom Land angedeuteten Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen abwarten wollte. Diese Veröffentlichung ist nunmehr in Form eines Erlasses des Innenministeriums am 21.1.2019 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein erfolgt.

 

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

x

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

+200.000

+200.000

+200.000

+200.000

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

200.000

200.000

200.000

200.000

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, den              Hebesatz bei der Grundsteuer B rückwirkend zum 1.1.2019 auf 425 v.H. gemäß anliegender 2. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der Stadt Tornesch anzuheben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Gewerbesteuer bleiben unverändert auf jeweils 390 v.H. bestehen.


 

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Anlagen

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