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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Aufgrund eines im Juli 2019 bekanntgewordenen finanziellen Einbruchs bei den Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2.800.000 €, wurde von der Bürgermeisterin der Stadt Tornesch mit Schreiben  vom 30.7.2019 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 29 GemHVO-Doppik ausgesprochen.

 

Da bereits der Ursprungshaushalt 2019 einen Jahresfehlbetrag von 3.283.200 € auswies, war zur Erhaltung der Liquidität der Stadtkasse eine haushaltswirtschaftliche Sperre, auch in Hinblick auf die negativen Jahresabschlüsse der Vorjahre, nur die logische Konsequenz.

 

Eine Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre für das laufende Haushaltsjahr ist lt.    § 29 GemHVO-Doppik nur durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung möglich.

Deshalb wurden die Mitarbeiter aller Ämter im Rathaus aufgefordert, zur Reduzierung des zu erwartenden Defizits von  5.757.800 € (nach Abzug der Minderausgabe bei der Gewerbesteuerumlage), kurzfristig entsprechende Einsparvorschläge dem Fachdienst Finanzen für den 1. Nachtragsplan 2019 zu melden.

Mit dem letztendlich daraus resultierenden Ergebnis konnte der Jahresfehlbetrag im anliegenden Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 der Stadt Tornesch bereits auf  4.996.200 € reduziert werden.

 

Grundsätzlich wären weitere Einsparmöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben (Leistungen) noch möglich, diese werden z.Zt. auch noch überprüft, erfordern jedoch eine grundsätzliche Entscheidung der Selbstverwaltung im Einzelfall. Siehe hierzu die anliegenden Ausführungen zum Thema „Die kommunale Aufgabenstruktur“.

 

Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderun-gen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeit-punkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Aus-zahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch, soweit vorhanden, im nach-folgenden 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 berücksichtigt worden.

 

Zur besseren Übersicht wurden nur die Veränderungen des 1. Nachtragshaushaltsplans 2019 in Form einer Excel-Tabelle dargestellt, ohne die in der Summe identischen (gekoppelten) Produktkonten des Finanzplans.

 

Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer anliegenden separaten Liste zusammengefasst.

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, die anliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 und stimmt damit gleichzeitig den Änderungen des Haushaltes 2019 durch den 1. Nachtragsplan in der vorgelegten Form zu.

 

 



 

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Anlagen

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