Beschlussvorlage - VO/20/112
Grunddaten
- Betreff:
-
5.Änderung des B-Plans 22 "Südlich Kaffeetwiete"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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22.06.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die für diesen Bereich rechtskräftige 2. Änderung des Bebauungsplans 22 weist für die Grundstücke Wohnbauflächen und private Grünflächen aus. Festgesetzt ist eine GRZ (Grundflächenzahl) von 0,25 für die Wohnbaufläche und eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² je Einzelhaus. Durch den Zuschnitt der Wohnbaufläche und der privaten Grünfläche ist in Kombination mit der Mindestgrundstücksgröße auf dem Flurstück 37/11 derzeit die Aufteilung in „nur“ drei Einzelhaus-Baugrundstücke sinnvoll möglich. Dies ist dadurch bedingt, dass im südlichen Bereich des Flurstücks ein breiter Streifen als „private Grünfläche“ festgesetzt ist. Bei der Aufstellung der 2.Änderung des B-Plans 22 hatte man damals (1998) das Ziel einer Durchgrünung des Quartiers verfolgt, jedoch keine Erhaltungsfestsetzung für den Baumbestand auf dem Grundstück vorgenommen. Aus diesem Grunde besteht heute keine zureichende städtebauliche Begründung mehr, die private Grünfläche an dieser Position zu realisieren. Gleichwohl besteht das städtebauliche Ziel, eine dörfliche Durchgrünung in diesem Bereich zu gewährleisten, weiterhin. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Position des als „private Grünfläche“ festgesetzten Bereichs zu verschieben, in der Summe flächenmäßig zu vergrößern und mit Anpflanzfestsetzungen für Bäume und Hecken zu ergänzen. Auf diese Weise könnte zum einen ermöglicht werden, ein weiteres Baugrundstück zu realisieren, zum anderen eine Quartiersdurchgrünung sicher zu stellen. Die Vorlage eines entsprechenden detaillierten Entwurfes für eine Entwurfsberatung und Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen, sofern der Bau- und Planungsausschuss der Aufstellung dieser B-Planänderung grundsätzlich zustimmt und – im nächsten Schritt – die Übernahme der externen Planungskosten durch den Vorhabenträger gesichert ist.
Ein Grundeigentümer (=Vorhabenträger) ist bereit, sich vertraglich zur Übernahme der externen Planungskosten zu verpflichten.
Übersicht über die rechtskräftigen B-Pläne der 2.-4. Änderung des B-Plans 22
Ausschnitt aus dem rechtskräftigen B-Plan 22, 2.Änderungmit Kennzeichnung des Geltungsbereichs der 5. Änderung des B-Plans 22
Vorgeschlagene Grundstücksaufteilung (schematische Darstellung)
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
1. Für das Gebiet südlich der Kaffeetwiete in einer Tiefe von ca. 120 m und einer Breite von ca. 40 m bis 70 m im Bereich der Hausnummer 10 wird die 5.Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Südlich Kaffeetweite“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung von Wohnbauflächen (allgemeines Wohngebiet). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. §13a BauGB) aufgestellt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der externen Planungskosten abzuschließen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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532,4 kB
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