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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/112

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die für diesen Bereich rechtskräftige 2. Änderung des Bebauungsplans 22 weist für die Grundstücke Wohnbauflächen und private Grünflächen aus. Festgesetzt ist eine GRZ (Grundflächenzahl) von 0,25 für die Wohnbaufläche und eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² je Einzelhaus. Durch den Zuschnitt der Wohnbaufläche und der privaten Grünfläche ist in Kombination mit der Mindestgrundstücksgröße auf dem Flurstück 37/11 derzeit die Aufteilung in „nur“ drei Einzelhaus-Baugrundstücke sinnvoll möglich. Dies ist dadurch bedingt, dass im südlichen Bereich des Flurstücks ein breiter Streifen als „private Grünfläche“ festgesetzt ist. Bei der Aufstellung der 2.Änderung des B-Plans 22 hatte man damals (1998) das Ziel einer Durchgrünung des Quartiers verfolgt, jedoch keine Erhaltungsfestsetzung für den Baumbestand auf dem Grundstück vorgenommen. Aus diesem Grunde besteht heute keine zureichende städtebauliche Begründung mehr, die private Grünfläche an dieser Position zu realisieren. Gleichwohl besteht das städtebauliche Ziel, eine dörfliche Durchgrünung in diesem Bereich zu gewährleisten, weiterhin. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Position des als „private Grünfläche“ festgesetzten Bereichs zu verschieben, in der Summe flächenmäßig zu vergrößern und mit Anpflanzfestsetzungen für Bäume und Hecken zu ergänzen. Auf diese Weise könnte zum einen ermöglicht werden, ein weiteres Baugrundstück zu realisieren, zum anderen eine Quartiersdurchgrünung sicher zu stellen. Die Vorlage eines entsprechenden detaillierten Entwurfes für eine Entwurfsberatung und Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen, sofern der Bau- und Planungsausschuss der Aufstellung dieser B-Planänderung grundsätzlich zustimmt und – im nächsten Schritt – die Übernahme der externen Planungskosten durch den Vorhabenträger gesichert ist.

 

Ein Grundeigentümer (=Vorhabenträger) ist bereit, sich vertraglich zur Übernahme der externen Planungskosten zu verpflichten.

Übersicht über die rechtskräftigen B-Pläne der 2.-4. Änderung des B-Plans 22

 

 

 

Ausschnitt aus dem rechtskräftigen B-Plan 22, 2.Änderungmit Kennzeichnung des Geltungsbereichs der 5. Änderung des B-Plans 22

 

 

 

 

Vorgeschlagene Grundstücksaufteilung (schematische Darstellung)

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

1. Für das Gebiet südlich der Kaffeetwiete in einer Tiefe von ca. 120 m und einer Breite von ca. 40 m bis 70 m im Bereich der Hausnummer 10 wird die 5.Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Südlich Kaffeetweite“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung von Wohnbauflächen (allgemeines Wohngebiet). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. §13a BauGB) aufgestellt werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der externen Planungskosten abzuschließen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.



 

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Anlagen

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