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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/212

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung am 10.06.2020 hat der Umweltausschuss den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Baumschutzsatzung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat mittlerweile stattgefunden. Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurde die Einführung einer Baumschutzsatzung i.d.R. begrüßt und ergänzende Hinweise bzw. Anregungen genannt. Bis zum Ende der Beteiligungsfrist gingen ca. 50 private Stellungnahmen ein, die Widerspruch gegen die Baumschutzsatzung eingelegt haben. Die meistgenannten Hinweise können auf die folgenden Punkte zusammengefasst werden:

 

  • eine Satzung würde Bürger davon abhalten Bäume zu pflanzen und oder groß werden zu lassen

 

  • Eingriff in das Eigentumsrecht der Bürger

 

  • Eingriffe in die Ausnutzung der eigenen Grundstücke

 

  • Alternativen zur Förderung des Baumbestandes

 

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind in der Abwägungstabelle vom 27.08.2020 zusammengefasst. Veränderungen an der Satzung, die aus den Stellungnahmen hervorgehen, sind bspw.:

 

  • die Erhöhung des Stammumfanges auf 100 cm für schützenswerte Bäume

 

  • die Reduzierung des Stammumfanges für Ersatzpflanzungen auf 16 - 18 cm

 

  • Angaben zur Ersatzpflanzung beim Abgang schützenswerter Hecken

 

 

Angesichts der großen Anzahl an privaten, negativen Stellungnahmen, der Bildung einer Bürgerinitiative und der medialen Äußerungen von Privatpersonen ist der Eindruck entstanden, dass eine Baumschutzsatzung wenig Akzeptanz und Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern in Tornesch findet.

 

Vielfach wird alternativ eine Förderung für private Bäume vorgeschlagen. Ob dies dem allgemeinen Meinungsbild entspricht, ist fraglich. Einzelne Parteien aus Tornesch haben mittlerweile öffentlich kundgetan, sich gegen eine Satzung aussprechen zu wollen – eine Beschlussmehrheit ist somit offensichtlich nicht mehr gegeben. Als Alternative kommt aus Sicht der Verwaltung die Einführung einer deutlich in seinen Regelungen reduzierten Satzung oder / und der Erlass von Förderrichtlinien zum Erhalt schützenswerter Bäume in Betracht.

 

 
 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung vom 27.08.2020 geprüft. Die Zusammenstellung vom 27.08.2020 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung der Stadt Tornesch zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) als Satzung.

 

  1. Der Beschluss zur Baumschutzsatzung durch die Ratsversammlung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

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Anlagen

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