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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/217

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Auch in diesem Jahr werden im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Pinneberg" Fördermittel für die Sanierung und den Ausbau der Radwegeinfrastruktur bis zu 75 % verteilt. Der Stichtag für die Antragsstellung ist der 30. September.

 

Hierfür werden von der Verwaltung zwei Maßnahmen vorgeschlagen:

 

 

Ausbau Radweg Kleine Twiete

 

Auf den rd. 900 Metern zwischen Ecke Kleine Twiete/Kleine Twiete (Verlängerung In de Hörn), Anfang Betonspurbahn und der neuen Brücke über dem Ohrtbrooksgraben soll die Betonspurbahn aufgefräst sowie der Mittelstreifen und zum Teil etwas vom Seitenstreifen ausgekoffert und mit Frostschutztragschicht aufgefüllt werden. Über die gesamte Breite, wo es möglich ist auch auf einer Breite von drei Metern, soll eine Asphalttragdeckschicht gezogen werden.

 

 

Von der Spurbahn wird Abstand genommen, weil:

 

  • die vorhandenen Spuren für Fahrradanhänger und Kinderwagen zu schmal sind

 

  • der Mittelstreifen einen Überholvorgang so gut wie unmöglich macht und das Hochwachsen der Vegetation zur Beeinträchtigung führt

 

Es muss noch geprüft werden, ob Bäume entfernt werden müssen.

 

 

 

 

 

Die Kosten für diese Maßnahme verteilen sich wie folgt:

 

Kostenschätzung Herstellung:

 

ca. 150.000 €

förderfähiger Anteil:

 

ca. 130.000 €

Zuwendungshöhe von 75 %

 

ca.   97.500 €

Eigenanteil Stadt:

20.000 € + 32.500 € =

ca.   52.500 €

 

 

 

Markierungsarbeiten im Zuge der Aufhebung der Nutzungspflicht der Sonderwege für Radfahrende an der L 107

 

In den Abschnitten ohne Schutzstreifen sollen gem. Anordnung Fahrrad-Piktogramme markiert werden. Diese Markierung muss durch die Stadt Tornesch erfolgen. Da es sich bei dem Piktogramm um kein offizielles Verkehrszeichen handelt, wird es nicht vom LBV aufgebracht.

Es muss noch beraten werden in welchen Abständen (ca. 100 Meter oder ca. 50 Meter) die Piktogramme aufgebracht werden sollen.

 

Für den 50 Meter-Abstand spricht, dass es für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlicher wird, dass die Radfahrer auf der Straße fahren dürfen, da es dort keinen Schutzstreifen gibt. Gegen den 50 Meter-Abstand spricht, dass der Unterhaltungsaufwand doppelt so groß wird.

 

 

 

Kostenschätzung

Menge

Einzelpreis

Gesamtpreis

Herstellung Fahrrad-Piktogramme alle 50 Meter:

57 St.

32 € / St.

1.824 €

An- u. Abfahrt sowie Umsetzen

2 Std.

267 € / Std.

534 €

 

 

 

2.358 €

inkl. Mwst.: 19 %

 

448 €

2.806 €

Zuwendungshöhe von 75 %

 

 

2.104 €

Eigenanteil Stadt

 

 

702 €

 

 

Des weiterem ist zu beraten, ob in den Einmündungen Rot-Markierungen im Bereich des Radschutzstreifens (vom Pinnauring bis Kreyhorn) aufgebracht werden sollen.

 

Durch die Rot-Markierung wird für die Verkehrsteilnehmer aus den Seitenstraßen schneller und klarer ersichtlich, dass die Radfahrer Vorfahrt haben und mit auf der Fahrbahn fahren dürfen. Der Unterhaltungsaufwand (Auffrischung) ist zu berücksichtigen sowie dass die Fahrbahnmarkierung auf Platz 9 der größten Mikroplastikerzeuger für die Umwelt ist (gem. veröffentlichter Studie des Fraunhofer-Institut vom Juni 2018), Die ganze Studie ist über https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikationen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf abzurufen.

 

 

 

Kostenschätzung

Menge

Einzelpreis

Gesamtpreis

Herstellung der Rot-Markierung

428 m²

34,45 € / m².

14.745 €

An- u. Abfahrt sowie Umsetzen

2 Std.

267 € / Std.

534 €

 

 

 

15.279 €

inkl. Mwst.: 19 %

 

2.903 €

18.182 €

Zuwendungshöhe von 75 %

 

 

13.636 €

Eigenanteil Stadt

 

 

4.546 €

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

 

Die im folgenden aufgeführten Aufwendungen zielen auf die Gesamtkosten der Maßnahmen ab. Bei einer möglichen Förderung von 75 % (=113.240 €) würde der städtische Eigenanteil für alle Maßnahmen 57.748 € entsprechen.

 

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

170.988

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Förderung der beschriebenen Maßnahmen durch das Förderprogramm des Kreises („Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur des Kreises Pinneberg“ zu beantragen.

 


 

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Anlagen

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