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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/228

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Es ist vorgesehen, das Gewerbegebiet "Businesspark Oha" an der A23 in nordwestliche Richtung, um ca. 26 ha zu erweitern. Der Aufstellungsbeschluss für die 52.Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 105 wurde bereits am 02.05.2018 durch den Bau- und Planungsausschuss gefasst, auch die dem städtebaulichen Konzept zu Grunde liegenden Entwurfskriterien wurden beschlossen. Da die Ausweisung eines Gewerbegebietes an diesem Standort (außerhalb der festgelegten Siedlungsachsen) dem durch das Land Schleswig-Holstein aufgestelltem Regionalplan derzeit noch widerspricht, war die Durchführung eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens durch das Land erforderlich. Hierfür musste u.a. die Zustimmung der benachbarten Mittelzentren Elmshorn und Pinneberg erreicht werden.  Das Verfahren konnte mit dem Zielabweichungsbeschluss Anfang des Jahres erfolgreich abgeschlossen werden.

 

 

Unter folgenden Bedingungen darf eine Entwicklung eines Gewerbegebietes hier nun erfolgen:

 

"Das geplante Gewerbegebiet ist dabei insbesondere auf verkehrs- und flächenintensive gewerbliche Branchen, die auf die überregionale Verkehrsanbindung angewiesen sind und/oder nicht siedlungsnah untergebracht werden können bzw. sollen, auszurichten. Die Ansiedlung von arbeitsplatzintensiven Betrieben, die siedlungsnah und in guter Zuordnung zum ÖPNV untergebracht werden sollen, wie z.B. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, sind mit den Zielsetzungen eines Gewerbegebietes von überregionaler Bedeutung nicht in Einklang zu bringen und insofern auszuschließen. Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetriebe aller Art und Größe ist auszuschließen."

 

 

Der B-Plan-Entwurf konnte daraufhin auf Basis dieses Zielabweichungsbeschlusses, weiterer verkehrstechnischer und wasserwirtschaftlicher Untersuchungen weiterentwickelt werden. Zudem wurden weitere Gespräche mit möglichen Interessenten geführt und deren Bedürfnisse im Planentwurf berücksichtigt.

 

 

Die 2018 entwickelten Entwurfskriterien wurden dabei angepasst:

 

  • Nachfrageorientierter Gewerbeflächenzuschnitt innerhalb des vom Zielabweichungsbeschluss zulässigen Rahmens: große Grundstücksflächen für "verkehrs- und flächenintensive gewerbliche Branchen";
  • Erschließung vom Knoten Ahrenloher Str. (L110)/Lise-Meitner-Allee (Lichtsignalanlage oder Kreisverkehr) und Berücksichtigung der Option einer Durchbindung der Erschließungsstraße bis zur Bundesstr. 5 (K21) (Führung der Buslinie);
  • Ein Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen (Baumbestand, Knicks, Redder) kann auf Grund der großmaßstäblichen Grundstückszuschnitte nur in den Randbereichen erfolgen; 
  • Rückhaltung der auf öffentliche Verkehrsflächen niedergehenden Niederschläge in einem offenem Grabensystem (öffentliche Grünfläche) zwischen den Gewerbeflächen, Rückhaltung der auf die gewerblichen Bauflächen niedergehenden Niederschläge auf den Grundstücken selbst (durch Gründächer, Staukanäle o.ä.) oder ein weiteres Regenrückhaltebecken außerhalb des Plangeltungsbereiches;  
  • Flächen für ein weiteres „Ohr“ der Autobahnauffahrt (Auffahrt in Richtung Heide, Abfahrt aus Richtung Hamburg) werden nicht freigehalten, sondern für eine gewerbliche Entwicklung mit genutzt. 

 

 

 

Die Aufstellung des B-Plans 105 erfolgt im Parallelverfahren zur 52.FNP-Änderung; mit dieser Entwurfsberatung erfolgt eine Änderung des Geltungsbereiches, um Maßnahmen der Verkehrsanbindung (Ausbau Kreuzungsbereich Ahrenloher Str./Lise-Meitner-Allee) und der Regenwasserableitung im Bebauungsplan abzubilden.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105 wird um einen ca. 3 m breiten und ca. 180 m langen Streifen (Grabenparzelle) in nordöstliche Richtung sowie um eine ca. 40 m breite und ca. 100 m Fläche im Bereich des Kreuzungsbereich Ahrenloher Str./Lise-Meitner-Allee vergrößert.

 

  1. Der Vorentwurf der Planung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


 

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Anlagen

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