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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/263

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung ist notwendig, weil

 

  • die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bau- und Planungsausschuss und dem Umweltausschuss klarer definiert sein soll,
  • die Gemeindeordnung geändert wurde,
  • die Bekanntmachungsverordnung geändert wurde.

 

Zuständigkeit Bau- und Planungsausschuss und Umweltausschuss

 

Seit Beginn dieser Wahlzeit kommt es immer wieder zu Differenzen in der Abgrenzung der Zuständigkeit des Bau- und Planungsausschusses und des Umweltausschusses.

Mehrfach wurde hierüber beraten, jedoch ist bislang keine einvernehmliche Lösung gefunden worden.  In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden am 11.06.2020 wurde von der Verwaltung anliegender Vorschlag erarbeitet. Danach erarbeitet der Umweltausschuss verbindliche Grundsätze und Standards für das gesamte Verkehrswesen einschl. Neubau, Umbau und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen. Der Bau- und Planungsausschuss hat sich bei der Planung und beim Bau der verkehrlichen Infrastruktur an diese Grundsätze und Standards zu halten. Diese Regelung hat den Vorteil, dass nicht bei jedem Projekt eine Abstimmung zwischen den Ausschüssen erfolgen muss, sondern nur dann, wenn von den Grundsätzen und Standards abgewichen werden soll.

 

Änderung der Gemeindeordnung

 

Der Landtag hat u.a. beschlossen, dass der oder die Bürgervorsteher/in in hauptamtlich verwalteten Städten auch die Bezeichnung „Stadtpräsident/in“ führen kann. Gewählte bürgerliche Ausschussmitglieder können vor der Amtseinführung im Ausschuss bereits schriftlich verpflichtet werden. Diese aus Sicht der Verwaltung wichtigste Änderung stellt die Möglichkeit der Durchführung von Sitzungen im Wege einer Videokonferenzen in Fällen höherer Gewalt (neu: § 35a GO) dar. Danach können Sitzungen der kommunalen Gremien in bestimmten Fällen, die eine Anwesenheit in einem gegenständlichen Sitzungsraum erschweren bzw. verhindern, als Videokonferenz durchgeführt werden. Zu diesen Fällen gehören nach dem Gesetzestext Naturkatastrophen, Gründe des Infektionsschutzes oder vergleichbare außergewöhnliche Notsituationen, also auch Zeiten einer Pandemie, so wie wir sie zurzeit durchleben müssen.

 

Um diese Möglichkeit nutzen zu können, ist die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung zwingend. Der Beschluss über diese Änderung bedarf im Anschluss des Weiteren der Genehmigung der Kommunalaufsicht. 

 

Die letzten Monate haben gezeigt, wie eine solche Ausnahmesituation die Arbeit in den Gremien und auch die politische Handlungsfähigkeit einschränken kann. Wegen der steigenden Infektionszahlen und der Befürchtung, dass erneut die Arbeit der Gremien eingeschränkt sein könnte, wird verwaltungsseitig empfohlen, die entsprechenden Regelungen in die Hauptsatzung mit aufzunehmen.

 

Die Stabsstelle EDV wurde gebeten, die Möglichkeiten zur technischen Umsetzbarkeit aufzuzeigen. Hierbei sind neben dem „normalen“ Sitzungsverlauf auch die Parameter Einwohnerfragestunde und Öffentlichkeit der Sitzungen (Livestream) zu bedenken.

 

Änderung der Bekanntmachungsverordnung

 

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Tornesch erfolgen auf der Homepage www.tornesch.de. Bisher musste die Verwaltung mit einen Querverweis auf die Bekanntmachung in einer Tageszeitung oder durch Aushang hinweisen. Diese Bedingung ist mit der neuen Bekanntmachungsverordnung entfallen. Es genügt dann die Bekanntmachung auf der Internetseite.

Die Kosten für die Querverweise in den Uetersener Nachrichten betrugen im Jahr 2019 3.096 €. Es wird empfohlen, diesen Querverweis entfallen zu lassen.

Eine weitere Änderung in der Bekanntmachungsverordnung lautet: „Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen sollen im Rathaus bereitgehalten werden.“ Verwaltungsseitig wird dieser Service bereits vorgehalten.

Als freiwillige Zusatzleistung hängt die Verwaltung Bekanntmachungen noch in den Bekanntmachungskästen am Rathaus und am Bahnhof aus.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

minus3.096

minus3.096

minus3.096

minus3.096

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Ratsversammlung beschließt die der Vorlage anliegende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 12.02.2019. Die die Bürgermeisterin wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen, sie danach auszufertigen und Bekannt zu machen. 

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Anlagen

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