Beschlussvorlage - VO/20/263
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büroleitende Beamtin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.10.2020
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.11.2020
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Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.11.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung ist notwendig, weil
- die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bau- und Planungsausschuss und dem Umweltausschuss klarer definiert sein soll,
- die Gemeindeordnung geändert wurde,
- die Bekanntmachungsverordnung geändert wurde.
Zuständigkeit Bau- und Planungsausschuss und Umweltausschuss
Seit Beginn dieser Wahlzeit kommt es immer wieder zu Differenzen in der Abgrenzung der Zuständigkeit des Bau- und Planungsausschusses und des Umweltausschusses.
Mehrfach wurde hierüber beraten, jedoch ist bislang keine einvernehmliche Lösung gefunden worden. In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden am 11.06.2020 wurde von der Verwaltung anliegender Vorschlag erarbeitet. Danach erarbeitet der Umweltausschuss verbindliche Grundsätze und Standards für das gesamte Verkehrswesen einschl. Neubau, Umbau und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen. Der Bau- und Planungsausschuss hat sich bei der Planung und beim Bau der verkehrlichen Infrastruktur an diese Grundsätze und Standards zu halten. Diese Regelung hat den Vorteil, dass nicht bei jedem Projekt eine Abstimmung zwischen den Ausschüssen erfolgen muss, sondern nur dann, wenn von den Grundsätzen und Standards abgewichen werden soll.
Änderung der Gemeindeordnung
Der Landtag hat u.a. beschlossen, dass der oder die Bürgervorsteher/in in hauptamtlich verwalteten Städten auch die Bezeichnung „Stadtpräsident/in“ führen kann. Gewählte bürgerliche Ausschussmitglieder können vor der Amtseinführung im Ausschuss bereits schriftlich verpflichtet werden. Diese aus Sicht der Verwaltung wichtigste Änderung stellt die Möglichkeit der Durchführung von Sitzungen im Wege einer Videokonferenzen in Fällen höherer Gewalt (neu: § 35a GO) dar. Danach können Sitzungen der kommunalen Gremien in bestimmten Fällen, die eine Anwesenheit in einem gegenständlichen Sitzungsraum erschweren bzw. verhindern, als Videokonferenz durchgeführt werden. Zu diesen Fällen gehören nach dem Gesetzestext Naturkatastrophen, Gründe des Infektionsschutzes oder vergleichbare außergewöhnliche Notsituationen, also auch Zeiten einer Pandemie, so wie wir sie zurzeit durchleben müssen.
Um diese Möglichkeit nutzen zu können, ist die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung zwingend. Der Beschluss über diese Änderung bedarf im Anschluss des Weiteren der Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Die letzten Monate haben gezeigt, wie eine solche Ausnahmesituation die Arbeit in den Gremien und auch die politische Handlungsfähigkeit einschränken kann. Wegen der steigenden Infektionszahlen und der Befürchtung, dass erneut die Arbeit der Gremien eingeschränkt sein könnte, wird verwaltungsseitig empfohlen, die entsprechenden Regelungen in die Hauptsatzung mit aufzunehmen.
Die Stabsstelle EDV wurde gebeten, die Möglichkeiten zur technischen Umsetzbarkeit aufzuzeigen. Hierbei sind neben dem „normalen“ Sitzungsverlauf auch die Parameter Einwohnerfragestunde und Öffentlichkeit der Sitzungen (Livestream) zu bedenken.
Änderung der Bekanntmachungsverordnung
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Tornesch erfolgen auf der Homepage www.tornesch.de. Bisher musste die Verwaltung mit einen Querverweis auf die Bekanntmachung in einer Tageszeitung oder durch Aushang hinweisen. Diese Bedingung ist mit der neuen Bekanntmachungsverordnung entfallen. Es genügt dann die Bekanntmachung auf der Internetseite.
Die Kosten für die Querverweise in den Uetersener Nachrichten betrugen im Jahr 2019 3.096 €. Es wird empfohlen, diesen Querverweis entfallen zu lassen.
Eine weitere Änderung in der Bekanntmachungsverordnung lautet: „Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen sollen im Rathaus bereitgehalten werden.“ Verwaltungsseitig wird dieser Service bereits vorgehalten.
Als freiwillige Zusatzleistung hängt die Verwaltung Bekanntmachungen noch in den Bekanntmachungskästen am Rathaus und am Bahnhof aus.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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| minus3.096 | minus3.096 | minus3.096 | minus3.096 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Die Ratsversammlung beschließt die der Vorlage anliegende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 12.02.2019. Die die Bürgermeisterin wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen, sie danach auszufertigen und Bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43 kB
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