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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/20/265

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß §6 (9) der Geschäftsordnung der Ratsversammlung beträgt die Ladungsfrist für Sitzungen zehn Tage.

 

Mit dieser Frist stehen die Unterlagen für Ausschüsse oftmals so zur Verfügung, dass diese nur innerhalb einer Fraktionssitzung vorbereitet werden können. Durch die Entwicklung unserer Stadt ist die Komplexität vieler Themen jedoch gestiegen, so dass die Beratung oftmals ergänzende Informationen benötigt und Rückfragen vorab an die Verwaltung notwendig sind.

 

Durch die aktuelle Fristsetzung der Einladungen ist es jedoch nicht möglich, die ergänzenden Informationen und Antworten in einer erneuten Beratung mit in die Bewertung einzubeziehen. Um den Themen gerecht zu werden und die notwendigen Entscheidungen herbeizuführen, ist der Vorschlag, dass die Ladungsfrist verlängert wird. So entsteht ein größeres Zeitfenster, welches es ermöglicht die Ausschüsse in zwei Fraktionssitzungen zu beraten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Geschäftsordnung der Ratsversammlung Tornesch wird in §6 (9) dahin gehend geändert, dass die Ladungsfrist 14 Tage beträgt. Der Tag der Einladung und der Tag der Sitzung werden weiterhin nicht in die Fristberechnung herangezogen..

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