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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/281

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Bereits in der Ratsversammlung wurde berichtet, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen damit zu rechnen ist, dass für einzelne Gruppen, Jahrgänge oder sogar die ganze Schule vorübergehend der offene Ganztag an den Grundschulen nicht stattfinden kann.

 

Seit Beginn der Sommerferien laufen beide Ganztagsangebote infolge der Maßnahmen durch die Ausbreitung des Coronavirus unter erschwerten Bedingungen. Die Schülerinnen und Schüler (SuS) wurden bis vor Kurzem in Jahrgangskohorten betreut. Dies bedeutet, dass z.B. die Kinder der 1. Klasse keinen Kontakt mit Kindern anderer Jahrgänge haben dürfen. Auch bei dem eingesetzten Betreuungspersonal soll dies nur eingeschränkt erfolgen damit sich die Quarantänemaßnahmen im Infektionsfall nicht auf die gesamte Schule auswirken. Ganztagsangebote, die eigentlich so zusammengesetzt sind, dass Kinder aller Jahrgänge teilnehmen, müssen wochenweise aufgeteilt werden oder ganz ausfallen. Sportangebote sind nur in einem sehr stark begrenzten Umfang möglich. Dennoch wird versucht, den Kindern unter den eingeschränkten Bedingungen ein gutes Angebot zu machen. Die Zusammensetzung der Kohorten des Nachmittags soll sich möglichst am Vormittag orientieren, so dass es bei weiter steigendenden Fallzahlen und/oder Verdachtsfällen in einzelnen Klassen dazu kommen kann, dass die Kinder auch im Ganztag nur noch in festen Klassengruppen betreut werden dürfen.

Schon jetzt ist die Betreuung an beiden Standorten nur mit zusätzlichem Personalaufwand zu schaffen, indem die Koordinatorinnen voll in die Betreuung eingeplant werden und alle Mitarbeiter*innen Überstunden aufbauen. Krankheits- oder quarantänebedingte Ausfälle können nicht mehr kompensiert werden.

Insgesamt ist an beiden Standorten dadurch mit höheren Personalkosten zu rechnen.

 

Sollte sich die Situation weiter verschlechtern, muss für einzelne Gruppen, Jahrgänge oder sogar die ganze Schule das Angebot wie bereits im Frühjahr 2020 ausgesetzt werden. Im Frühjahr konnte auf den Einzug der Betreuungsentgelte verzichtet werden, da das Land Schleswig-Holstein die Elternentgelte erstattet hat. Die Zahlungen erfolgten hierzu bereits im Sommer.

Für den kommenden Zeitraum ist bis dato keine Erstattungsregelung bekannt und wird aufgrund der ortsbegrenzten Schließungen auch nicht landesweit erwartet. In diesem Fall muss die Stadt Tornesch darüber entscheiden. An der Johannes-Schwennesen-Schule ist die Stadt Tornesch Trägerin des Offenen Ganztages und würde auf den Einzug der Entgelte verzichten. An der Fritz-Reuter-Schule sind die SKB Familienräume GmbH Trägerin des Ganztages und zieht die Elternentgelte ein. Sollte sie darauf verzichten sollen, muss die Stadt diese Entgelte erstatten.

Da dies aufgrund der rechtlichen Konstruktion leider sehr unterschiedlich ist, ist dies in einer Tabelle dargestellt:

Situation

Fritz-Reuter-Schule

 

Stadt         ↔      SKB

 keine       X           ↨

Verbindung         Eltern

Johannes-Schwennesen-Schule

Stadt    ↔     Eltern

Rechtsfolge

Entschei-dungs-befugt

1. Wenn für die

gesamte Schule der Ganztag nicht durchgeführt werden kann,

… verzichtet SKB Familienräume GmbH (SKB) auf den Einzug zur nächsten Fälligkeit der Elternentgelte und diese werden ihr von der Stadt bis zu einem Erlass unter Vorbehalt erstattet.

wird der Einzug der Gebühren zur nächsten Fälligkeit ausgesetzt bzw. auf die Einzahlung durch die Eltern zum Fälligkeitstermin verzichtet.

Nur Verzicht des Einzug, kein Erlass der Forderung

JSSKB

2. Wenn einzelne Gruppen, Klassen, Jahrgänge vom Gesundheitsamt in Quarantäne gestellt werden,

… zahlen die Eltern zur Fälligkeit weiter. SKB listet die betroffenen Kinder und Tage auf zum Halbjahresende und die Stadt erstattet die Elternentgelte an SKB, so dass diese verrechnet werden können.

… zahlen die Eltern zur Fälligkeit weiter. Erstattung erfolgt zum Halbjahresende, so dass Gutschrift mit Folgefälligkeiten verrechnet wird.

Forderungs-verzicht, Verrechnung zum 31.01. und 31.07.2021

Ratsver-sammlg.

3. Ratsversammlung beschließt Erlassregelung

SKB verrechnet, Fälligkeit an Eltern mit Erstattung von Stadt

Ausgesetzte Fälligkeit wird erlassen

Forderungs-verzicht

Ratsver-sammlg.

 

Die Höhe der Ausfälle kann vorab nicht bestimmt werden, da sie von der Anzahl der betroffenen Kinder und Dauer der Schließung abhängig ist.

 

  • Weiter muss die Klasse, Kohorte oder Schule mindestens für fünf Schul- oder Ferientage am Stück ausgeschlossen sein, damit eine Erstattung ab dem ersten Tag möglich ist.
  • Einzelne Tage oder Kinder sind nicht erstattungsfähig.
  • Da eine tageweise Abrechnung im System nicht möglich ist, wird folgende Staffelung vorgeschlagen:

Pro Monat werden die Tage zusammengezählt und wie folgt erstattet:

1-5 Tage Ausfall

6-10 Tage Ausfall

11-15 Tage Ausfall

Ab 16 Tage Ausfall

Keine Erstattung

(„Eigenanteil“)

25% der Monatsgebühr wird erstattet

50% der Monatsgebühr wird erstattet

75% der Monatsgebühr wird erstattet

  • Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.11.2020 bis zum 31.07.2021
  • Die Bürgermeisterin kann in besonderen Einzelfällen Ausnahmen über diese Regelung hinaus entscheiden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

X

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Der JSSKB ermächtigt die Bürgermeisterin bis zur finalen Entscheidung der Ratsversammlung zum Verzicht der Einziehung der Forderung bzw. zur vorbehaltlichen Erstattung der nicht erhobeneren Elternentgelte an SKB Familienräume GmbH.


2. Die Ratsversammlung stimmt der vorgestellten Regelung zum Erlass von Eltern-

            entgelten zu.

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