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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/288

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde

für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

 a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

 

 b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,

             aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanz-

             plan des Haushaltsjahres,

 

 c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-

              ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),

 

 d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungser-

              mächtigungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitio-

              nen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,

 

3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht, wie in unserer Stadt, in einer

    anderen Satzung festgesetzt werden,

 

4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 letztendlich von der Ratsversammlung zu beschließen.

 

Noch nicht alle Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans 2021, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging, beraten.

 

Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Tornesch wird, wie auch im vorangegangenen Haushaltsjahr, eine Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 durch die Kommunalaufsicht von dem Vorliegen eines Jahresabschlusses für das Vorvorjahres (2019) abhängig gemacht (siehe hierzu auch anliegenden Haushaltserlass 2021).

In dieser Hinsicht ist jedoch der doppische Haushalt 2021 nicht gefährdet, da der Abschluss 2019 der Stadt verwaltungsseitig fertiggestellt und, nach Prüfung durch den Fachausschuss am 17.11.2020, in der Ratsversammlung am 15.12.2020 festgestellt und beschlossen werden soll.

 

Der anliegende Entwurf des Ergebnisplans 2021 schließt danach bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von  31.363.800 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 35.414.100 €, somit mit einem Jahresfehlbetrag von 4.050.300 € ab. Diese Zahlen beinhalten keine internen Leistungsverrechnungen (ILV), da diese in der Haushaltssatzung nicht nachgewiesen werden.

 

Die Veränderungen zum Finanzausgleich bitte ich dem beiliegenden Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2021 sowie der darauf basierenden Berechnung der Schlüsselzuweisungen / Kreisumlage zu entnehmen.

 

Die Bekanntgabe der Schlüsselzahlen für die Jahre 2021, 2022 und 2023, die zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer dienen, steht noch aus, so dass bei diesem Produktkonto noch eine Korrektur erfolgen wird. Ansonsten beinhaltet der beigefügte Entwurf des Haushaltsplanes 2020 alle derzeit bekannten Änderungen.

 

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung von investiven Maßnahmen ist in 2021 in Höhe von 576.600 € eingeplant. Das Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen, welche auch in der Haushaltssatzung unter „Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen“ nachzuweisen sind, ist für 2021 nicht erforderlich

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite muss 2021 aufgrund der negativen Abschlüsse der Vorjahre, der Planung des kommenden Jahres sowie der Erweiterung des Gewerbegebietes in Ahrenlohe (Oha 2)  zunächst weiterhin auf 25 Mio. € festgesetzt bleiben.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplanquerschnitt ausgewiesenen Stellen wird auf 121,34 Stel-len festgesetzt (siehe Anlage).

 

Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden seit 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt und bleiben für 2021 unverändert.

 

Weitere Erläuterungen ersehen Sie bei den einzelnen Haushaltsansätzen selbst.

 

Angesichts der durch Fehlbeträge geprägten Haushaltssituation der Stadt Tornesch verweise ich abschließend auf den beigefügten Prüfungsbericht und den Zuwendungsbescheid für die gewährte Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2017.

Bei der in diesem Zusammenhang vorgenommen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg wurden die im Haushaltskonsolidierungserlass des Landes genannten Empfehlungen als Maßstab zu Grunde gelegt, was zum Teil zu nicht unerhebliche Kürzungen führte.

An dieser Stelle möchte ich besonders die Kürzung der nicht gemäß Haushaltskonsolidierungserlass angepassten Hundesteuer hervorheben, die uns auch bei jeder zukünftigen Fehlbetragszuweisung belasten wird, solange die Politik nicht eine entsprechende Anpassung der genannten Steuersätze beschließt.

Seitens der Verwaltung wird deshalb um ein klares Votum aus der Politik gebeten, um unnötige Arbeiten für die Vorbereitung und Ausfertigung etwaiger Beschlussvorlagen zu diesem Thema zu vermeiden.

 

Nähere Einzelheiten hierzu bitte ich dem Prüfungsbericht zur Fehlbetragszuweisung 2017 zu entnehmen.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratversammlung, dem  Entwurf der beigefügten Haushaltssatzung  und des Haushaltsplans (Ergebnisplan und Finanzplan) für das Haushaltsjahr 2021 in der vorgelegten Form und Ausfertigung zuzustimmen.                                 
 

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Anlagen

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