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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/300

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Tornesch darf gem. § 76 Abs. 4 GO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Entgegennahme entscheidet laut Hauptsatzung bis zu einem Betrag bis 25.000, -- € die Bürgermeisterin. Über 25.000, -- € und immer dann, wenn die Schenkung, Spende oder ähnliche Zuwendung mit einer Bedingung oder Aufgabe verbunden ist, ist der Hauptausschuss zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50,-- € hinausgehen, erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht, in welchem die Zuwendungsgeber, die Zuwendungshöhe und die Zuwendungszwecke angegeben werden und legt ihn der Ratsversammlung zur Kenntnisnahme vor.

 

Zuwendungsgeber:  Zuwendung:  Zuwendungszweck:

Kreisjugendring Pinneberg 1.000,00 €  Förderung der Jugendhilfe

Frau Lydia Jäger  250,00 €  Förderung des Feuerschutzes

GAB GmbH   500,00 €  Förderung des Feuerschutzes

Baumschule E. Sander 315,00 €  Förderung des Naturschutzes und der

Landschaftspflege

Familie Grelck   300,00 €  Förderung des Feuerschutzes

div. Spender bei Kinder- 

maskerade   112,80 €  Förderung des Feuerschutzes

div. Spender beim 

Nachbarschaftssammeln 171,00 €  Förderung des Feuerschutzes

div. Spender beim

Neujahrsempfang der FDP 452,10 €  Förderung des Feuerschutzes

div. Spender durch

Bestattungsunternehmen

Hinrich  (Anni Jörs)  445,00 €  Förderung des Feuerschutzes

Marcel Bierwierth  50,00   Förderung des Feuerschutzes

 

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