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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/265-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2020 auf Antrag der CDU-Fraktion der Ratsversammlung empfohlen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Einladungsfrist für die Ratsversammlung und für die Ausschüsse 14 statt bisher 10 Kalendertage betragen soll. Die Beschlussfassung für die Ratsversammlung ist für den 15.12.2020 vorgesehen.

Folgerichtig müssen auch die Antragsfristen für Anträge zur Tagesordnung verlängert werden. Nach der Fristenberechnung beträgt die Einladungsfrist bei 14 Tagen für die Montagssitzungen faktisch 18 Tage. Es wird daher vorschlagen, die Frist von bisher 14 Tagen auf 21 Tage zu verlängern.

Weiterhin hat die Verwaltung weitere Änderungsvorschläge in den Entwurf der Geschäftsordnung eingearbeitet, um deren Beratung gebeten wird.

Genauere Verfahrensweisen zu den Abläufen von Sitzungen als Videokonferenzen sollten in die Geschätsordnung eingearbeitet werden, sobald entsprechende Erfahrungswerte vorliegen.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Ratsversammlung beschließt die der Vorlage anliegenden Änderungen in der Geschäftsordnung der Ratsversammlung (2. Änderung) in der Fassung vom 12.12.2013.

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Anlagen

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