Beschlussvorlage - VO/20/318
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss des JSSKB vom 16.11.2020 zur Förderung der Chorknaben (VO 20/240)
Hier: Aufhebung des Beschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Laura Conrads
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Chorknaben Uetersen als gemeinnütziger Verein mit 110 Sängern, davon 22 aktive Sänger aus Tornesch, im Alter zwischen 7 und 25 Jahren haben am 09.09.2020 einen Antrag auf Förderung in Höhe von 3.500,00 € gestellt.
Die Förderung wurde im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 16.11.2020 unter dem Tagesordnungspunkt 13 (VO 20/240) beraten und mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen.
Für die Bürgerstiftung i. M. Veit ist als Stiftungszweck die Förderung von Projekten und Initiativen der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, des Sports und der Erziehung innerhalb der Stadt Tornesch, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, festgelegt und bindend. Der gemeinnützige Zweck der Chorknaben Uetersen ist, laut Freistellungsbescheid, die Förderung der Jugendhilfe.
Aus der Bürgerstiftung i. M. Veit ist inklusive eines von der VR Bank in Holstein bereitgestellten Spendencoupons im Wert von 1.000 € bis Jahresende mindestens ein Betrag 3.055,00 € für oben genannte Zwecke zu verwenden. Sofern die Mittelverwendung bis Jahresende nicht erfolgt, entsteht für diesen Teil eine Steuerpflicht. Es entfällt die Gemeinnützigkeit! Dies gilt es zwingend zu vermeiden. Dieser Betrag ist im Zeitpunkt der Entscheidung der Förderung durch den Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales für eine Förderung der Jugendabteilung des Angelvereins eingeplant gewesen. Diese Maßnahme hat sich Corona bedingt leider in diesem Jahr zerschlagen. Eine Rückstellung und damit eine Mittelübertragung in das nächste Jahr ist nur bei einem konkret zu fördernden Projekt aus dem o.g. Bereich des Stiftungszwecks möglich.
Um die Steuerpflicht zu vermeiden wurde den Mitgliedern des Kuratoriums die Förderung der Chorknaben Uetersen mit 3.500,00 € vorgeschlagen. Damit wird die Steuerpflicht vermieden und es entsteht eine Entlastung des Haushaltsplans der Stadt für 2021. Zudem benötigt der Verein die Förderung kurzfristig, da alle Konzerterlöse in diesem Jahr ausfallen, jedoch die Ausgaben weiterhin anfallen. So hat das Kuratorium der Veit-Stiftung die Förderung mehrheitlich beschlossen.
Weitere Anträge von Vereinen auf Förderung aus der Bürgerstiftung i. M. Veit ggfs. liegen nicht vor.
Im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 16.11.2020 war dieser Sachverhalt nicht bekannt. Deshalb wurde der Antrag vorgelegt. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wird gebeten, den Beschluss des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen vom 16.11.2020 aufzuheben.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: 281000.531800 | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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| -3.500 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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