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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/318

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Chorknaben Uetersen als gemeinnütziger Verein mit 110 Sängern, davon 22 aktive Sänger aus Tornesch, im Alter zwischen 7 und 25 Jahren haben am 09.09.2020 einen Antrag auf Förderung in Höhe von 3.500,00 € gestellt.

Die Förderung wurde im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 16.11.2020 unter dem Tagesordnungspunkt 13 (VO 20/240) beraten und mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen.

 

Für die Bürgerstiftung i. M. Veit ist als Stiftungszweck die Förderung von Projekten und Initiativen der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, des Sports und der Erziehung innerhalb der Stadt Tornesch, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, festgelegt und bindend. Der gemeinnützige Zweck der Chorknaben Uetersen ist, laut Freistellungsbescheid, die Förderung der Jugendhilfe.

Aus der Bürgerstiftung i. M. Veit ist inklusive eines von der VR Bank in Holstein bereitgestellten Spendencoupons im Wert von 1.000 € bis Jahresende mindestens ein Betrag 3.055,00 € für oben genannte Zwecke zu verwenden. Sofern die Mittelverwendung bis Jahresende nicht erfolgt, entsteht für diesen Teil eine Steuerpflicht. Es entfällt die Gemeinnützigkeit! Dies gilt es zwingend zu vermeiden. Dieser Betrag ist im Zeitpunkt der Entscheidung der Förderung durch den Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales für eine Förderung der Jugendabteilung des Angelvereins eingeplant gewesen. Diese Maßnahme hat sich Corona bedingt leider in diesem Jahr zerschlagen. Eine Rückstellung und damit eine Mittelübertragung in das nächste Jahr ist nur bei einem konkret zu fördernden Projekt aus dem o.g. Bereich des Stiftungszwecks möglich.

Um die Steuerpflicht zu vermeiden wurde den Mitgliedern des Kuratoriums die Förderung der Chorknaben Uetersen mit 3.500,00 € vorgeschlagen. Damit wird die Steuerpflicht vermieden und es entsteht eine Entlastung des Haushaltsplans der Stadt für 2021. Zudem benötigt der Verein die Förderung kurzfristig, da alle Konzerterlöse in diesem Jahr ausfallen, jedoch die Ausgaben weiterhin anfallen. So hat das Kuratorium der Veit-Stiftung die Förderung mehrheitlich beschlossen.

Weitere Anträge von Vereinen auf Förderung aus der Bürgerstiftung i. M. Veit ggfs.  liegen nicht vor.

Im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 16.11.2020 war dieser Sachverhalt nicht bekannt. Deshalb wurde  der Antrag vorgelegt. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wird gebeten, den Beschluss des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen vom 16.11.2020 aufzuheben.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e: 281000.531800

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

-3.500

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der vom Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 16.11.2020 unter Tagesordnungspunkt 13 (VO 20/240) gefasste Beschluss wird aufgehoben.



 

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