Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/320

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Bestellung eines neuen Mitglieds in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Tornesch GmbH und in die Netzgesellschaft der Tornesch-Netz GmbH

 

Der Entsendungsbeschluss in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH ist insofern obsolet, als es rechtlich wie vertraglich gar nicht möglich ist, Ratsmitglieder in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

 

Erster Nachtrag zur Satzung der Stadt Tornesch über die Erhebung einer Hundesteuer

 

Die 1. Nachtragssatzung ist am 01.10.2020 in Kraft getreten.

 

Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt der Grundstücksgesellschaft Tornesch – GGT – für das Wirtschaftsjahr 2020

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg hat nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung bestätigt, dass der Nachtragshaushalt 2020 der GGT nicht genehmigungspflichtig ist. Für Eigenbetriebe nach der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein besteht keine Bekanntmachungspflicht; der Nachtragshaushalt ist somit rechtskräftig.

 

Feststellung des Jahresergebnisses 2018 des Abwasserbetriebes Tornesch

 

Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers, aus dem das Testat hervorgeht, wurde am 05. Oktober 2020 veröffentlicht.

 

Prüfung der Jahresrechung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Tornesch

 

Der Jahresabschluss für 2018 wurde festgestellt. Ein Antrag auf Gewährung einer Fehlbedarfszuweisung wurde rechtzeitig gestellt. Eine Abschlagszahlung hat die Stadt Tornesch bereits erhalten. Zurzeit arbeitet das GPA am Prüfungsbericht, der dem Innenministerium als Grundlage für die Feststellung der Fehlbetragszuweisung dient. 

 

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2020

 

Die Nachtragssatzung war genehmigungsfrei. Sie ist am 01.10.2020 in Kraft getreten.

 

Gemeinsamer Flächenutzungsplan der Städte Uetersen und Tornesch sowie der Gemeinden Heidgraben und Moorrege – 13. Änderung des Flächenutzungsplanes für eine Fläche der Gemeinde Heidgraben – abschließende Beschlussfassung

 

Die 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes soll im Rahmen der Gemeindevertretung am 10.12.20 in Heidgraben beraten werden. Der Abwägungsvorschlag sieht keine Berücksichtigung der Tornescher Stellungnahme vor.

 

Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch

 

Die 1. Nachtragssatzung ist nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde am 13.11.2020 in Kraft getreten. So konnten die Sitzungen des Finanzausschusses am 25.11. und am 02.12.2020 bereits als Videokonferenz-Sitzungen durchgeführt werden.

 

Bekanntmachungen der Stadt Tornesch werden jetzt ausschließlich auf www.tornesch.de bekannt geben. Der Querhinweis in den Uetersener Nachrichten ist durch die Hauptsatzungsänderung entfallen.

 

Loading...