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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/295-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Nach Beratungen im Finanzausschuss vom 09.12.2020 wurden folgende Anträge zum Haushalt 2021 für die GGT beschlossen:

 

  1. Bis zum Finanzausschuss am 17.03.2021 soll geprüft werden, welche Objekte der GGT zum Verkauf geeignet sind.

 

  1. Die Mittel für die Rathaussanierung sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden, welcher durch den Finanzausschuss aufgehoben werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten in 2021 alle Vorlagen und Mitteilungen zur Sanierung Rathaus auch dem Bau- und Planungsausschuss parallel als Mitteilungsvorlage vorzulegen.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, folgende Haushaltsbegleitbeschlüsse und Sperrvermerke:

 

a)     Bis zum Finanzausschuss am 17.03.2021 soll geprüft werden, welche Objekte der GGT zum Verkauf geeignet sind.

 

b)     Die Mittel für die Rathaussanierung sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden, welcher durch den Finanzausschuss aufgehoben werden kann.

 

c)     Die Verwaltung wird gebeten in 2021 alle Vorlagen und Mitteilungen zur Sanierung Rathaus auch dem Bau- und Planungsausschuss parallel als Mitteilungsvorlage vorzulegen.

 

 

  1. Der von der GGT für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 1.050.700 Euro und die Aufwendungen mit 1.221.600 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresverlust von 170.900 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 2.014.400 Euro sowie die Auszahlungen mit 2.326.500 Euro festgestellt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.500.000 Euro festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 1.136.000 Euro festgesetzt.



 

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