Beschlussvorlage - VO/21/328
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung von freiwilligen Leistungen im Rahmen der Fehlbetragszuweisung 2017
hier. Haushaltsbegleitbeschluss der Ratsversammlung vom 15.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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Apr 26, 2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt Tornesch hat für das Haushaltsjahr 2017 aufgrund eines Haushaltsdefizits eine Fehlbetragszuweisung beantragt. Im Rahmen der Antragsbearbeitung prüft das Gemeindeprüfungsamt und stellt den unabweisbaren Fehlbetrag fest. In diesem Zusammenhang wurden diverse freiwillige Leistungen als Abzüge oder Kritikpunkte benannt. Der Finanzausschuss und die Ratsversammlung haben daher beschlossen, dass sich die jeweils zuständigen Fachausschüssen mit den einzelnen Punkten beschäftigen mögen. Die Beschlusfassung im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung 2021 lautet wie folgt:
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Die Verwaltung wird gebeten, Vorlagen für die entsprechenden Fachausschüsse zu erarbeiten, um eine Beschlussfassung zu den jeweiligen Abzügen und Kritiken des Gemeindeprüfungsamtes zum Haushalt 2017 zu ermöglichen. Die Beratungen und Beschlüsse sollen bis zum 30.06.2021 abgeschlossen werden.
Abzüge vom Fehlbetrag:
Volkshochschule – Zweckverband Tornesch-Uetersen 36.164,09 € JSSKB
Zuschüsse an Blaues Kreuz (Mitgliedschaft) 200,00 € JSSKB
Pflege der Sportplatzanlage am Großen Moorweg 77.096,78 € JSSKB / FA
Zuschuss an den Kleingartenverein 614,20 € UA
Zuschuss Vers.-Prämie reetgedeckter Häuser 2.905,21 € UA
Zuschuss zur Strauchgutsammelanlage 38.862,14 € UA
Hilf. f. d. Landwirt. Extensivierung-/ Umstellungsh. + Umweltf. 1.844,10 € UA
Zuschüsse zu Betriebsfeiern/ -ausflügen für Beschäftigte 3.300,00 € HA
Hundesteuer 60.288,00 € FA Zweitwohnungssteuer 15.840,00 € FA
Straßenausbaubeiträge 18.550,00 € HA
Kleingartenpachtverträge 7.924,59 € UA
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Zuschuss an den Kleingartenverein 614,20 € UA
Der Umweltausschuss hat sich bereits am 03.02.2020 (Beschlussvorlage 320/19 Sperrvermerk bei den Produktkonten 551100.531859 (Zuschuss an den Kleingartenverein) und 551100.524100 (Bewirtschaftungskosten Kleingartenanlagen)) mit der Thematik ausgiebig beschäftigt und festgestellt, dass der Zuschuss weiterhin gerechtfertigt ist, die Bewirtschaftungskosten jedoch ab dem Haushaltsjahr 2021 reduziert werden.
Zuschuss Vers.-Prämie reetgedeckter Häuser 2.905,21 € UA
Gem. den anliegenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung von Reetdächern in der Stadt Tornesch werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für die Erhaltung von Reetdächern gewährt. Es kann ein Investitionszuschuss für die Neueindeckung von Reetdächern und zu den erhöhten Kosten der Feuerversicherungsprämie gewährt werden. Der letzte gewährte Investitionszuschuss wurde im Jahr 2008 gewährt.
Der Zuschuss zu der Feuerversicherungsprämie beträgt 0,77 €/m² Reetdachfläche im Jahr. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 6 Eigentümer von reetgedeckten Häusern mit einem Gesamtzuschuss von ca. 2.000,00 € gefördert.
Es besteht die Möglichkeit, die Richtlinien aufzuheben und somit die Auszahlungen für die Zuschüsse einzusparen.
Zuschuss zur Strauchgutsammelanlage 38.862,14 € UA
Der Umweltausschuss hat sich bereits am 27.02.2019 (Beschlussvorlage 311/18 Aufhebung des Sperrvermerks beim Produktkonto 537000531750 - Mehrkosten Grünabfallsammelstelle) mit der Thematik ausgiebig beschäftigt und festgestellt, dass die aktuelle Lösung die wirtschaftlichste Form der Grünabfallbeseitigung darstellt. Die Gründe die für eine Fortführung dieser Variante sprechen wurden dem Gemeindeprüfungsamt im Rahmen der Fehlbetragsprüfung für 2018 vorgetragen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung hat das Prüfungsamt die Auffassung vertreten, dass diese Position im Rahmen der Fehlbetragsprüfung für 2018 nicht erneut in Abzug gebracht werden wird. Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung aktuell kein Handlungsbedarf.
Hilf. f. d. Landwirt. Extensivierung-/ Umstellungsh. + Umweltf. 1.844,10 € UA
Der Umweltausschuss hat sich bereits am 03.02.2020 (Beschlussvorlage 034/19 Verträge mit Landwirten für die Extensivierung) mit der Thematik ausgiebig beschäftigt und keinen Handlungsbedarf festgestellt. Zu diesem Thema wurde aktuell eine gesonderte Beschlussvorlage erstellt, um Beratung wird gebeten.
Kleingartenpachtverträge 7.924,59 € UA
Derzeit bestehen 3 Pachtverträge mit dem Kleingartenverein Tornesch für die Kleingartenanlagen Friedlandstraße (17.600 m²), Hörnweg (22.208 m²) und Brunnenweg (9.333 m²). Der Pachtzins beträgt seit 1953 unverändert 0,01023 €/m² (0,02 DM/m²).
Gem. § 5 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes darf als Pacht für Kleingartenpachtverträge höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage verlangt werden. Liegen ortsübliche Pachtverträge im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nicht vor, so ist die entsprechende Pacht in einer vergleichbaren Gemeinde als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen.
In Tornesch ist die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nicht bekannt. Daher könnte als Vergleichspacht die Pacht für die Kleingartenflächen in Uetersen zugrunde gelegt werden. In Uetersen beträgt die Pacht 0,18 €/m² Pachtfläche.
Gem. § 5 Abs. 3 des Bundeskleingartengesetzes kann, wenn die vereinbarte Pacht niedriger als die höchstmögliche Pacht ist, die jeweilige Vertragspartei der anderen Vertragspartei in Textform erklären, dass die Pacht bis zur Höhe der Höchstpacht heraufgesetzt wird.
Wenn hiervon Gebrauch gemacht werden soll, könnte eine Mehreinnahme von ca. 8.300,00 € erzielt werden. Fraglich ist, ob eine Anpassung in dieser Größenordnung angemessen bzw. gewünscht ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Umweltausschuss hat die in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Abzugspunkte aus dem Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes zur Fehlbetragszuweisung 2017 geprüft. Aktuell gibt es bei den Themen Zuschuss an den Kleingartenverein, Zuschuss Vers.-Prämie reetgedeckter Häuser und Zuschuss zur Strauchgutsammelanlage keinen weiteren Handlungsbedarf. Das Thema Hilf. f. d. Landwirt. Extensivierung-/ Umstellungsh. + Umweltf. wird gesondert beraten. Die Kleingartenpachtverträge sind an einen zeitgemäßeren Pachtzins anzupassen. Festgesetzt wird ab dem Jahr 2022 folgender Pachtzins: _______ EUR/m².
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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