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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/328

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Tornesch hat für das Haushaltsjahr 2017 aufgrund eines Haushaltsdefizits eine Fehlbetragszuweisung beantragt. Im Rahmen der Antragsbearbeitung prüft das Gemeindeprüfungsamt und stellt den unabweisbaren Fehlbetrag fest. In diesem Zusammenhang wurden diverse freiwillige Leistungen als Abzüge oder Kritikpunkte benannt. Der Finanzausschuss und die Ratsversammlung haben daher beschlossen, dass sich die jeweils zuständigen Fachausschüssen mit den einzelnen Punkten beschäftigen mögen. Die Beschlusfassung im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung 2021 lautet wie folgt:

 

_____

 

Die Verwaltung wird gebeten, Vorlagen für die entsprechenden Fachausschüsse zu erarbeiten, um eine Beschlussfassung zu den jeweiligen Abzügen und Kritiken des Gemeindeprüfungsamtes zum Haushalt 2017 zu ermöglichen. Die Beratungen und Beschlüsse sollen bis zum 30.06.2021 abgeschlossen werden.

 

Abzüge vom Fehlbetrag:

Volkshochschule – Zweckverband Tornesch-Uetersen 36.164,09 € JSSKB

Zuschüsse an Blaues Kreuz (Mitgliedschaft) 200,00 € JSSKB

Pflege der Sportplatzanlage am Großen Moorweg 77.096,78 € JSSKB / FA

Zuschuss an den Kleingartenverein 614,20 € UA

Zuschuss Vers.-Prämie reetgedeckter Häuser 2.905,21 € UA

Zuschuss zur Strauchgutsammelanlage 38.862,14 € UA

Hilf. f. d. Landwirt. Extensivierung-/ Umstellungsh. + Umweltf. 1.844,10 € UA

Zuschüsse zu Betriebsfeiern/ -ausflügen für Beschäftigte 3.300,00 € HA

Hundesteuer 60.288,00 € FA Zweitwohnungssteuer 15.840,00 € FA

Straßenausbaubeiträge 18.550,00 € HA

Kleingartenpachtverträge 7.924,59 € UA

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Zuschuss an den Kleingartenverein 614,20 € UA

Der Umweltausschuss hat sich bereits am 03.02.2020 (Beschlussvorlage 320/19 Sperrvermerk bei den Produktkonten 551100.531859 (Zuschuss an den Kleingartenverein) und 551100.524100 (Bewirtschaftungskosten Kleingartenanlagen)) mit der Thematik ausgiebig beschäftigt und festgestellt, dass der Zuschuss weiterhin gerechtfertigt ist, die Bewirtschaftungskosten jedoch ab dem Haushaltsjahr 2021 reduziert werden.

 

Zuschuss Vers.-Prämie reetgedeckter Häuser 2.905,21 € UA

Gem. den anliegenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung von Reetdächern in der Stadt Tornesch werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für die Erhaltung von Reetdächern gewährt. Es kann ein Investitionszuschuss für die Neueindeckung von Reetdächern und zu den erhöhten Kosten der Feuerversicherungsprämie gewährt werden. Der letzte gewährte Investitionszuschuss wurde im Jahr 2008 gewährt.

Der Zuschuss zu der Feuerversicherungsprämie beträgt 0,77 €/m² Reetdachfläche im Jahr. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 6 Eigentümer von reetgedeckten Häusern mit einem Gesamtzuschuss von ca. 2.000,00 € gefördert.

 

Es besteht die Möglichkeit, die Richtlinien aufzuheben und somit die Auszahlungen für die Zuschüsse einzusparen. 

 

Zuschuss zur Strauchgutsammelanlage 38.862,14 € UA

Der Umweltausschuss hat sich bereits am 27.02.2019 (Beschlussvorlage 311/18 Aufhebung des Sperrvermerks beim Produktkonto 537000531750 - Mehrkosten Grünabfallsammelstelle) mit der Thematik ausgiebig beschäftigt und festgestellt, dass die aktuelle Lösung die wirtschaftlichste Form der Grünabfallbeseitigung darstellt. Die Gründe die für eine Fortführung dieser Variante sprechen wurden dem Gemeindeprüfungsamt im Rahmen der Fehlbetragsprüfung für 2018 vorgetragen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung hat das Prüfungsamt die Auffassung vertreten, dass diese Position im Rahmen der Fehlbetragsprüfung für 2018 nicht erneut in Abzug gebracht werden wird. Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung aktuell kein Handlungsbedarf. 

 

Hilf. f. d. Landwirt. Extensivierung-/ Umstellungsh. + Umweltf. 1.844,10 € UA

Der Umweltausschuss hat sich bereits am 03.02.2020 (Beschlussvorlage 034/19 Verträge mit Landwirten für die Extensivierung) mit der Thematik ausgiebig beschäftigt und keinen Handlungsbedarf festgestellt. Zu diesem Thema wurde aktuell eine gesonderte Beschlussvorlage erstellt, um Beratung wird gebeten.

 

Kleingartenpachtverträge 7.924,59 € UA

Derzeit bestehen 3 Pachtverträge mit dem Kleingartenverein Tornesch für die Kleingartenanlagen Friedlandstraße (17.600 m²), Hörnweg (22.208 m²) und Brunnenweg (9.333 m²). Der Pachtzins beträgt seit 1953 unverändert 0,01023 €/m² (0,02 DM/m²).

Gem. § 5 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes darf als Pacht für Kleingartenpachtverträge höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage verlangt werden. Liegen ortsübliche Pachtverträge im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nicht vor, so ist die entsprechende Pacht in einer vergleichbaren Gemeinde als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen.

In Tornesch ist die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nicht bekannt. Daher könnte als Vergleichspacht die Pacht für die Kleingartenflächen in Uetersen zugrunde gelegt werden. In Uetersen beträgt die Pacht 0,18 €/m² Pachtfläche.

Gem. § 5 Abs. 3 des Bundeskleingartengesetzes kann, wenn die vereinbarte Pacht niedriger als die höchstmögliche Pacht ist, die jeweilige Vertragspartei der anderen Vertragspartei in Textform erklären, dass die Pacht bis zur Höhe der Höchstpacht heraufgesetzt wird.

Wenn hiervon Gebrauch gemacht werden soll, könnte eine Mehreinnahme von ca. 8.300,00 € erzielt werden. Fraglich ist, ob eine Anpassung in dieser Größenordnung angemessen bzw. gewünscht ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der Umweltausschuss hat die in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Abzugspunkte aus dem Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes zur Fehlbetragszuweisung 2017 geprüft. Aktuell gibt es bei den Themen Zuschuss an den Kleingartenverein, Zuschuss Vers.-Prämie reetgedeckter Häuser und Zuschuss zur Strauchgutsammelanlage keinen weiteren Handlungsbedarf. Das Thema Hilf. f. d. Landwirt. Extensivierung-/ Umstellungsh. + Umweltf. wird gesondert beraten. Die Kleingartenpachtverträge sind an einen zeitgemäßeren Pachtzins anzupassen. Festgesetzt wird ab dem Jahr 2022 folgender Pachtzins: _______ EUR/m².


 

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Anlagen

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