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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/362

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gem. Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2021 wurde die Verwaltung gebeten,  eine Beschlussvorlage zu der in Abzug gebrachten Hundesteuer zum Prüfungsbericht 2017 zum Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung, zu erarbeiten.

 

Mit Bescheid vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung v. 27.10.2020 und 02.02.2021 wurde für die Stadt Tornesch auf Antrag Fehlbetragszuweisungen für die Haushaltsjahre 2017 + 2018 insgesamt 6.973.408,80 € festgesetzt. Vom Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg wurde von den entstandenen Jahresfehlbeträgen für die Haushaltsjahre 2017 +2018 der Differenzbetrag zur Mindesthöhe für die Hundesteuer in Abzug gebracht. Die nach der Hundesteuersatzung für die Stadt Tornesch festgelegte Hundesteuer für den 1. Hund i.H.v. 48 € entspricht nicht den Vorgaben des Haushaltskonsolidierungserlasses. Nach den Hinweisen zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen und zur Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen nach Ziffer 2.1. soll die Hundesteuer mindestens 120 € für den 1. Hund betragen. Das Gemeindeprüfungsamt hat in ihren Prüfungsberichten eine Gegenrechnung mit den bei der Stadt Tornesch in den Jahren 2017 + 2018 gemeldeten Hunden vorgenommen. Hier wurden die Differenzbeträge der in der Hundesteuersatzung festgelegten Beträge mit dem der als Vorgabe im Haushaltskonsolidierungserlass genannten Betrages angewandt. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden gem. Berechnung 60.288 € und für das Haushaltsjahr 2018 63.792 € in Abzug gebracht.

 

Damit es in den kommenden Jahren zu keinem weiteren Abzug beim nicht als unvermeidlich anzuerkennenden Jahresfehlbetrag kommt und im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Tornesch ist über die Anhebung des Hundesteuersatzes nach den Vorgaben des Haushaltskonsolidierungserlasses auf mind. 120 € für den 1. Hund und für jeden weiteren Hund analog der Hundesteuersatzung der Stadt Uetersen zu beraten und entscheiden. Eine Beispielrechnung seitens der Verwaltung, die auch die anteiligen Personal-, Sach- und Gemeinkosten betragen, ist dieser Vorlage angehängt.

 

Eine rückwirkende Änderung der Hundesteuersatzung ist nach § 2 Abs. 2 KAG nicht möglich, daher wird vorgeschlagen die Hundesteuersatzung zum 01.01.2022 durch eine Nachtragssatzung zu ändern.

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Vorbereitungen zur Hundesteuererhöhung ab dem Haushaltsjahr 2022 für den 1. Hund auf 120,-- € jährlich und jeden weiteren Hund entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Uetersen zu treffen.

 

 

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Anlagen

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