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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/21/005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrte Frau Kählert,

 

die Volkshochschule Tornesch-Uetersen leistet einen erheblichen Beitrag in der Region für die Erwachsenenbildung, die Integration von Migranten durch Sprachförderung und insgesamt für einen kulturellen Austausch zwischen Alt und Jung. Die VHS genießt einen sehr guten Ruf und wird von den Einwohnern in Tornesch und Uetersen sehr gut angenommen. Durch diese vorgenannten Gründe und auch die ungenannten darüber hinaus erhält die VHS unsere Unterstützung und wir freuen uns, dass das Team der VHS die Entwicklung mit Begeisterung vorantreibt - und dieses möchten wir auch zukünftig fördern.

 

Der jüngste Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die Prüfung des Antrags der Stadt Tornesch auf Gewährung einer Fehlbedarfszuweisung für das Haushaltsjahr 2017 führt auf Seite 10 aus, dass die festgeschriebenen jährlichen Fehlbeträge in der aus 2010 genannten Höhe vermutlich nicht mehr sachgerecht sind. Das GPA empfiehlt die Prüfung, ob die aktuellen Gegebenheiten eine Neubewertung der Aufteilung der Fehlbedarfszuweisungen der Städte Tornesch und Uetersen zulassen. Dieser Überprüfung möchten wir nun nachkommen.

 

Weiterhin muss die nachhaltig angespannte Haushaltssituation der Stadt Tornesch insgesamt zu weitreichenden Entscheidungen führen, die das strukturelle Defizit abbauen. Dieses betrifft demnach auch die Fehlbedarfszuweisungen an die VHS. Ein erster Schritt wurde zu den Haushaltsberatungen 2020 und 2021 unternommen, indem die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes die Hälfte der Fehlbedarfszuweisungen vom Zweckverband wieder erstattet bekommen haben. Für das Jahr 2020 wurde die Verbandsvorsteherin gebeten, Vorschläge zur inhaltlichen Neugestaltung des §14 der Verbandsatzung zu erarbeiten und vorzulegen. Aus verschiedenen Gründen ist dieses noch nicht erfolgt, so dass heute nunmehr ein erneuter Anlauf unternommen werden soll.

 

Um der Verpflichtung für nachhaltiges Wirtschaften in der Kommune nachzukommen und um einen Abbau des strukturellen Defizits im Haushalt der Stadt Tornesch zu fördern, möchten wir Sie darum bitten, die Verhandlungen mit der Stadt Uetersen aufzunehmen. Das Ziel der Verhandlungen soll sein, dass ein Weg gefunden wird, wie sich die VHS selber tragen kann und die Mitgliedskommunen nur im äußersten Bedarfsfall für eine Defizitabdeckung aufkommen müssen.

 

Die Neu-Finanzierung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen soll bereits in den Haushaltsberatungen für 2022 Berücksichtigung finden. Die Verhandlungen mit der Stadt Uetersen zur Neu-Finanzierung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen sollen daher unmittelbar nach Beginn der Dienstzeit des neuen Bürgermeisters in Uetersen aufgenommen werden. Im dritten Quartal 2021 sind den kommunalpolitischen Gremien die Verhandlungsergebnisse zur Abstimmung vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Finanzierung des Zweckverbandes ist nach §14 der Verbandssatzung neu zu ordnen. Das Ziel hierbei soll es sein, dass sich der Zweckverband selbst tragen kann und die Mitgliedskommunen nur im äußersten Fall eine Defizit-Abdeckung durchführen müssen.

 

Die Verwaltung wird daher gebeten in die Verhandlungen zur Neu-Finanzierung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen mit der Stadt Uetersen einzusteigen.

 

Die neue Finanzierungsvereinbarung ist den jeweiligen städtischen Gremien im dritten Quartal 2021 so rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen, dass die Neuregelung zur Finanzierung des Zweckverbandes VHS in den Haushaltsberatungen der Städte Tornesch und Uetersen sowie des Zweckverbandes für 2022 berücksichtigt werden kann.

 



 

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