Beschlussvorlage - VO/21/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau und Pflege des Apfelweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Christian Witt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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Apr 26, 2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Für die Weiterführung und die Pflege des Apfelweges liegt die Anfrage einer Tornescher Bürgerin vor. Der Apfelwanderweg wurde 2016 ins Leben gerufen und mittlerweile wurden mehr als 100 Apfelbäume durch Schüler des Uetersener Ludwig-Meyn-Gymnasium und Unterstützung des städtischen Bauhofes gepflanzt. Bei den Äpfeln handelt es sich um historische Sorten. Die Anfrage (siehe Anlage) stellt zur Diskussion wie eine mögliche Weiterentwicklung und die Pflege des Apfelweges aussehen könnte.
Für die Weiterführung des Apfelweges sind Flächen in der Nähe von Gräben und schmalen Straßen nicht geeignet, da hier eine maschinelle Grabenräumung nicht mehr möglich ist und es zu Schäden an und durch größere Fahrzeuge kommen kann. Zudem ist eine Handräumung des Grabens mit höheren Kosten und Zeitaufwand verbunden. Die Schaffung einer richtigen Streuobstwiese, auf einer geeigneten Fläche, hätte aus ökologischer Sicht den größten Nutzen. Da auf einer solchen Fläche viele der begrenzenden Faktoren nicht zum Tragen kämen.
Obstbäume erreichen im Alter eine Höhe von 5-12 Metern und eine Breite von 5-8 Metern und werden bei entsprechender Pflege 60 bis 100 Jahre alt. Dies sollte bei der Auswahl des Standortes für zukünftige Pflanzungen berücksichtigt werden.
Der Obstbaumschnitt fällt in die Zeit, in der auch die Stadtbäume zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht gepflegt werden. Ob eine Durchführung der Schnittmaßnahmen durch den Bauhof möglich ist, muss noch geklärt werden. Bei einer Fremdvergabe der Schnittmaßnahmen können die Kosten auch höher ausfallen.
Der bei den Obstbäumen anfallende Fruchtertrag liegt im Mittelwert bei ca. 75 kg Äpfel pro Jahr und Baum, daraus ergibt sich eine Obstmenge von ca. 8500 kg. Einige dieser Äpfel landen als Fallobst auf der Straße, dadurch entsteht eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr. Um eine solche Gefahrenquelle auszuschließen, muss in regelmäßigen Abständen eine Reinigung der Straße vorgenommen werden, was wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zudem sind auf dem Boden liegende Äpfel nicht nur ein Leckerbissen für Igel, Vogel und Co, sondern auch für Ratten und Wespen. (Kostensteigerung für Rattenbekämpfung im Stadtgebiet. Gefährdung von Passanten durch Wespen.)
Bei einer Durchführung der Schnittmaßnahmen von Privatpersonen auf öffentlichem Grund ist die Haftungsfrage bei Unfällen abzuklären, es wird davon ausgegangen, dass dies haftungsrechtlich problematisch ist.
Die Grünstreifen (ca. 1500m) entlang des Apfelweges können derzeit noch maschinell gepflegt werden. Bei zunehmendem Alter der Obstbäume wird die Baumkrone immer breiter, was eine maschinelle Pflege aber immer schwieriger macht, so dass im Laufe der Zeit ein höherer Anteil an händischer Pflege anfallen wird.
Die anfallenden Kosten und die Erläuterungen dazu können aus der Anlage entnommen werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | x | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 6582 €
| 6582 € | 6582 € | 6582 € | 6582 € | 6582 € |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,3 MB
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