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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gem. Beschluss im Finanzausschuss von 17.02.2021 soll der Zuschuss für die Sportförderung für eigengenutzte Sportstätten auf bis zu 60 % erhöht werden.

 

Dementsprechend ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Tornescher Sportvereine und sonstige Vereine und Verbände für jugendliche Mitglieder und Jugendarbeit zu ändern. Die überarbeitete Richtlinie ist als Anlage beigefügt (Änderungen sind fett gedruckt).

 

Gem. § 4 Abs. 2 der Richtlinie (Unterhaltungszuschüsse für vereinseigene Sportanlagen) erhalten Vereine und Verbände, die eigene Sportstätten für den Jugendsport oder andere Einrichtungen für Jugendarbeit zur Verfügung stellen, jährlich Zuschüsse für den laufenden Betrieb ihrer Einrichtungen anteilig im Verhältnis der Gesamtmitgliederzahl zur Anzahl der jugendlichen Mitglieder.

 

Danach dürfen die Unterhaltungszuschüsse derzeit die Hälfte der tatsächlich entstandenen Ausgaben nicht überschreiten.

 

Folgende Vereine verfügen über eigene Sportstätten und reichen entsprechende Bewirtschaftungskosten ein:

 

-TuS Esingen

-Reiterverein Esingen

-F.C. Union Tornesch

-Sportangelverein Tornesch/Uetersen

-Tennisclub Tornesch

-Schützenverein Tornesch

 

Da der F.C. Union Tornesch der einzige Verein ist, dessen Gesamtanzahl an Mitgliedern mehr als die Hälfte jugendliche Mitglieder beinhaltet, wirkt sich dies entsprechend bei der Berechnung der Unterhaltungszuschüsse für vereinseigene Sportanlagen aus.

 

Anerkannte Gesamtkosten: Anzahl aller Mitglieder x Anzahl jugendliche Mitglieder = zu gewährender Zuschuss.

 

 

Beispiel 1:  Anerkannte Gesamtkosten 20.000,00 € : 2000 Mitglieder x 800 Jugendliche

                   = 8.000,00 €. Der Zuschuss überschreitet nicht die Hälfte der anerkannten

                   Gesamtkosten und ist somit zu gewähren.

 

Beispiel 2:  Anerkannte Gesamtkosten 20.000,00 € : 2000 Mitglieder x 1100 Jugendliche

                   = 11.000,00 €.

                   Da gem. derzeitiger Richtlinie die Unterhaltungszuschüsse die Hälfte der

                   tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten dürfen, wird nur ein Zuschuss

       i. H. v. 10.000.- € gewährt.

 

Bei einer Erhöhung des Zuschusses auf bis zu 60 % könnte der Zuschuss i. H. v. 11.000,00 € gewährt werden, da 60 % der anerkannten Gesamtkosten 12.000,- € betragen.

 

Auf Grundlage der Berechnung des Zuschusses 2020 für den F.C. Union Tornesch würde sich dieser bei Erhöhung auf bis zu 60 % der anerkannten Gesamtkosten um ca. 3.000,00 € erhöhen.

 

Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, ein Antragsformular zu erarbeiten, das durch eine detaillierte Aufstellung die einheitliche Einreichung der Betriebskosten der Vereine und die Berechnung durch die Stadt Tornesch ermöglichen.

 

Gem. Richtlinie zählen zu den Betriebskosten die üblichen Kosten der Bewirtschaftung wie Mieten, Pachten, Gas, Wasser, Strom, Reinigung u.a. unter Ausschluss der Kosten für Investitionen.

 

Eingereicht werden von den Vereinen mit eigenen Sportstätten Betriebskosten für die Bewirtschaftung der eigenen Sportstätte wie folgt:

 

-Pachten/Mieten

-Versicherungen (Gebäude/Haftpflicht)

-Strom/Gas/Heizöl

-Wasser/Abwasser

-Abfallgebühren

-Schornsteinfegergebühren

-Heizungswartung

-Personalkosten (Platzwart/Reinigung)

-Instandhaltungskosten (darin enthaltene Investitionskosten werden nicht

berücksichtigt)

 

Das von den Vereinen einzureichende Antragsformular für die Erhebung der Berechnung der Zuschüsse wurde entsprechend überarbeitet, damit eine einheitliche Einreichung der Vereine sowie eine Berechnung der Stadt Tornesch möglich ist (s. Anlage).

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Mittel für die sich durch die Erhöhung des Zuschusses für die eigengenutzten Sportstätten auf bis zu 60 % ergebenden Mehrausgaben stehen beim Produktkonto 421000.531853 (Zuschuss Förderung Vereine mit eigenen Sportstätten) mit einem Ansatz in 2021 i. H. v. 96.000,00 € zurzeit ausreichend zur Verfügung.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e: 421000.531853

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

96.000

96.000

96.000

96.000

96.000

96.000

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Ratsversammlung stimmt auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen der überarbeiteten Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Tornescher Sportvereine und sonstige Vereine und Verbände für jugendliche Mitglieder und Jugendarbeit mit der Änderung, dass die Unterhaltungszuschüsse 60 % der tatsächlich entstandenen Ausgaben nicht überschreiten dürfen, zu.



 

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