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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit Einführung des offenen Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule wurden zunächst die Entgelte der Betreuungsklasse übernommen und sollten im laufenden Schuljahr angepasst werden. Die jeweils zu erhebenden Elternentgelte werden mit dem Träger des offenen Ganztages vereinbart, der diese dann in die mit den Eltern geschlossene Betreuungsverträge übernimmt. Das Defizit des Trägers deckt die Stadt Tornesch aufgrund des Trägervertrages.

Für den Betrieb des offenen Ganztages an der Johannes-Schwennesen-Schule wurden die Gebührenhöhen auch überprüft, die wiederum in einer von der Stadt Tornesch beschlossenen Satzung festgeschrieben werden.

Aufgrund der anhaltenden Pandemielage sind die Anmeldezahlen an beiden Standorten zurückgegangen (Fritz-Reuter-Schule 200 geplant zu 166, Johannes-Schwennesen-Schule 188 (Sj. 2019/20)  auf 156 Schülerinnen und Schüler). Dies hat vielfältige, nicht abschließend genannte Gründe:

  • Elternteile befinden sich in Kurzarbeit oder Homeoffice und können ihre Kinder selbst betreuen.
  • Bisher wurde die Zusage gemacht, dass Aufnahmen und Erhöhung der Betreuungszeiten auch im laufenden Schuljahr möglich sind. Jedes Kind bekommt einen Platz, so dass keine „Vorratsbuchung“ am Anfang des Schuljahres mehr erfolgen muss.
  • Pandemiebedingt wurden die Stundenpläne verändert, so dass aufgrund einer späteren Anfangszeit der Unterrichtsschluss auch später ist und dann nur noch ein sehr kurzer Betreuungsbedarf besteht, der anderweitig gelöst wird.
  • Auf eine Anmeldung wurde zum Schutz des Kindes verzichtet und eine andere Betreuung gesucht.

 

Daher können die aktuellen Anmeldezahlen an beiden Standorten nicht als Grundlage einer

Kalkulation genutzt werden. Die Kosten wurden daher auf Basis von 200 angemeldeten Schülerinnen und Schülern hochgerechnet. Die Personalbemessung erfolgt anhand der vereinbarten Personalschlüssel (1 Kraft/15 SuS Mittags- und Hausaufgabenzeit bzw. 1 Kraft/ 25 Ein Bild, das Tisch enthält.Automatisch generierte BeschreibungSuS Kurszeit). Besondere Bedarfe (z.B. Kohortentrennung) wurden nicht beachtet.

Bei der Kalkulation wird vorausgesetzt, dass an beiden Grundschulstandorten annähend gleiche Elternentgelte erhoben werden sollen.

Allerdings sind im Ganztag unterschiedliche Zeitstrukturen, die individuelle Gebührensätze zur Folge haben.

 

Die laufenden Personalkosten und sonstigen Kosten wurden auf Basis des Jahres 2021 für die Jahre 2022 und -23 hochgerechnet. Die Mittel für Kooperationspartner, Material in der Schulzeit und Veranstaltungen in den Ferien wurde für 200 Kinder berechnet. Bei den Elternentgelten wurden die gebuchten Zeiten anhand der vorliegenden Buchungen im laufenden Jahr geschätzt.

 

Da in diesem Schuljahr nur sehr eingeschränkte Angebote gemacht werden können, weil vorrangig Hygienemaßnahmen und Kohortentrennungen zu beachten waren, sollten die Gebühren nicht erhöht werden bzw. für die Fritz-Reuter-Schule an das Niveau der Johannes-Schwennesen-Schule abgesenkt werden.

 

In der Vorlage VO/19/223 wurden die Gebühren zuletzt überprüft. Hier war die Gebühr zu 42% unterfinanziert. Aufgrund der steigenden Kinderzahl sinkt dieser Wert weiter auf 35 % an der Johannes-Schwennesen-Schule.

Die Ferien sind aufgrund geringerer Teilnehmerzahlen und ohne Landeszuschuss deutlich schlechter refinanziert. Dies bessert sich weiter mit steigenden Teilnahmerzahlen.

Die Werte für die Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung bleiben unberücksichtigt.

 

 

An der Fritz-Reuter-Schule wurden zuletzt auf Basis der Entgeltordnung der Betreuungsklasse für z.B. 1 Tag bis 16 Uhr 68 € bzw. für 5 Tage 141 € berechnet. Mit Ferien (=neu: Option Fest) monatlich dann 190 €.

Zukünftig kostet der Ganztag an beiden Standorten bis 16 Uhr 28 € pro Tag, also 140 €/Monat für 5 Tage bzw. 170 €/Monat inklusive 5 Tage Ferien.

Auf Wunsch beider Standorte wurde die Veranstaltungspauschale für die Ferien mit 3 € pro Tag statt vorher 2 € angesetzt. Aus diesem Budget werden die Ferienangebote gestaltet. In Pandemiezeiten können kaum Ausflüge gemacht werden, so dass die Mittel für Angebote vor Ort genutzt werden bzw. zur Refinanzierung genutzt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Die tatsächlichen Kosten für die Folgejahre können nicht berechnet werden, da diese von den einzelnen Anmeldungen und Buchungen abhängen

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Gebühren nach Anlage I zu § 7 der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule bleiben unverändert.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die zu erhebenden Elternbeiträge mit dem Träger des offenen Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule, der SKB GmbH, die in der Anlage beigefügte Anlage vertraglich für das Schuljahr 2021/22 zu vereinbaren.

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Anlagen

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