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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/267-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung am 16.11.2020 wurde bereits über den Antrag einer Anwohnerin der Von-Helms-Str., Frau Katharina Kegel, berichtet. Sie beantragte die Von-Helms-Straße aufgrund der NSDAP Zugehörigkeit des Johannes von Helms ggf. umzubenennen oder andere geeignete Maßnahmen zu veranlassen. Bezüglich des Sachverhaltes wird auf die Ursprungsvorlage Nr.: 20/267 verwiesen.

Der Ausschuss fasste den Beschluss, dass die Archivarin der Stadt Tornesch, Frau Schlapkohl zu dem Thema beim Landesarchiv Schleswig-Holstein noch weiter recherchieren und über die neugewonnen Erkenntnisse in einer der nächsten JSSKB Sitzungen berichten soll.

Nachdem das Landesarchiv aufgrund des Lockdowns seit dem 10.03.21 wieder geöffnet ist, war es Frau Schlapkohl nunmehr möglich dort einen Termin zu bekommen und über Johannes von Helms zu recherchieren.

Als Anlage ist dieser Vorlage eine Zusammenfassung zur Entscheidungsfindung (Kriterienkatalog der Stadt Mainz) beigefügt, in der Frau Schlapkohl zu Frage 3 auch die weiteren Ergebnisse der Recherche beim Landesarchiv mit einbezogen hat. Diese werden von ihr wie folgt dargestellt:

Aus Unterlagen des Landesarchives Schleswig-Holstein ergibt sich ein weiterer Vorfall, der Bürgermeister von Helms als Person erscheinen lässt, die sich mit dem brutal antisemitisch agierenden NS-Regime arrangierte. (Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 352.3 Nr. 7655) Es ging um Folgendes:  

Die mit einem Juden verheiratete, inzwischen verwitwete Anna Jacoby, geb. Badura (Jahrgang 1878) hat 1933 ein Grundstück im Pastorendamm gekauft. Sie war Mutter von vier Kindern. Anna Jacoby wurde nach fortlaufenden Schikanen (Zerstörungen des Wochenendhauses im September 1937 bis zum Anzünden im Zuge der Reichspogromnacht im November 1938) 1939 zum Verkauf des Grundstückes gezwungen und lebte nach dem Krieg in Hamburg. Im Jahr 1946 begonnenen Wiedergutmachungsverfahren wollte sie den Rückkauf ihres Grundstückes erreichen. Im März 1952 nahm sie in einem Vergleich die Zahlung von 300 DM an.

Aus ihren Angaben:

„(…) Durch fortgesetzte und fortgesetzt sich steigernde Schikanen, Diebstähle, Zerstörungen und Drohungen einwandfrei nationalsozialistischen Ursprungs wurde ich zu dem Verkauf dieses Grundstücks im Jahr 1939 gezwungen. U. a. drohte mir der NS-Bürgermeister des Ortes, den ich wiederholt um Schutz ersuchte, anstatt dessen immer wieder und immer nachdrücklicher mit Zwangsverkauf und sogar mit Enteignung des Grundstücks, falls ich nicht von mir aus den Verkauf durchführte.“

Der dem Bürgermeister von Helms beigeordnete NSDAP-Ortsgruppenleiter Otto Lausmann hat das Anzünden des Wochenendhauses von Anna Jacoby selbst veranlasst. Es wurde während der Reichspogromnacht im November 1938 dem Erdboden gleichgemacht.

Aus den bisher vorliegenden Unterlagen waren Aussagen zu entnehmen, nach denen die Arbeit von Johannes von Helms als uneigennützig und dem Wohle der Gemeinde dienend gewürdigt wurde. Auch soll Johannes von Helms der Kirche in schweren Zeiten manchen Dienst erwiesen haben und soĺl wiederholt trotz aller Widerstände energisch für die Kirche eingetreten sein.

Der nunmehr ermittelte Sachverhalt des Falls Anna Jacoby lassen diese Aussagen jedoch zweifelhaft erscheinen.

Verwaltungsseitig stellt sich die Frage, ob nach diesem Kenntnisstand eine Straße nach einem Menschen benannt wird, der derartige Taten unterstützt hat und so einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der NS-Herrschaft geleistet hat.

 Seitens der Verwaltung wäre daher folgendes Vorgehen denkbar:

  • Aufgrund der neu gewonnen Erkenntnisse über das Verhalten und Wirken von Johannes-von-Helms sollte die Von-Helms-Str. zukünftig wieder in Norderstrasse umbenannt werden.

 

  • Von einer Anwohnerbefragung/-umfrage wird empfohlen abzusehen, weil anzunehmen ist, dass sich die Mehrheit der Anwohner aufgrund des sich daraus ergebenden Aufwandes gegen eine Umbenennung aussprechen wird.

 

  • Damit eine mögliche Straßenumbenennung für die betroffenen Anwohnern mit einem möglichst geringen Aufwand verbunden ist, bietet die Verwaltung an z. B. einen Vordruck zu erstellen, welcher an Versicherungen, Banken, Verwandte usw. versandt werden kann. Außerdem sollten den Anwohnern auf Nachweis die mit der Straßenumbenennung verbundenen Kosten erstattet werden (z. B. Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post online 26,90 €/Filiale 29,90€ für 12 Monate, Portokosten). Melderechtlich fallen bei der Änderung der Straße keine weiteren Kosten für die Adressaufkleber an. Bei Gewerbeummeldungen könnte von der Erhebung von Gebühren (25,00 €) in diesem besonderen Fall verzichtet werden.

 

  • Sofern eine Umbenennung in Norderstasse beschlossen wird, wäre lediglich die Hausnummer 34 doppelt vergeben, so dass die 2. Hausnummer 34 in Nr. 36 b geändert werden müsste.

 

 

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ohne

Die damalige Straßenumbenennung erfolgte auf politische Initiative und Beschluss. Insoweit obliegt die Entscheidung über mögliche Maßnahmen weiterhin dem Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

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Anlagen

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