Osterfeuer
Osterfeuer
Osterfeuer stehen unter bestimmen Voraussetzungen. So dürfen nur trockene pflanzliche Materialien, d.h. Ast- und Strauchwerk für das Feuer verwendet werden.
Nicht abgebrannt werden dürfen:
- Möbelteile
- Plastik
- Kunststoff
- Autoreifen
- andere Abfälle
Wird gegen diese Auflagen verstoßen, muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden.
Osterfeuer sind seit geraumer Zeit nicht mehr anzumelden. Allerdings bitten wir Sie, das Merkblatt für Osterfeuer zu beachten.